Hinflug storniert - was passiert mit dem Rückflug?

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IgelBigelBogel

Erfahrenes Mitglied
10.09.2012
370
14
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Hallo zusammen,

mein Hinflug nach Spanien wurde von der Fluggesellschaft storniert. Ich habe mich dann selber um einen neuen Flug gekümmert und das Ticket zur Erstattung eingereicht.

Auf dem Rückflug dann die Überraschung. Dieser wurde automatisch evenfalls storniert, allerdings wurde mir das nicht mitgeteilt.

Ist es rechtlich in Ordnung automtaisch beide Fluge zu stornieren, wenn nur der Hinflug gestrichen wurde?

Danke
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Mit welcher Airline wurde das gebucht, aber in dem Moment wo du die Erstattung einreichst, auf Grund der Stornierung, geht die Airline zu Recht davon aus das du auf Grund der Stornierung nicht fliegen möchtest und dein Geld zurück willst.

Im Falle der Stornierung muss man die Airline zumindestens darüber informieren das man fliegen möchte und sie bitte umbuchen wollen. So wie das aussieht hast du dir da keinen Gefallen getan.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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5.243
Paralleluniversum
Hallo zusammen,

mein Hinflug nach Spanien wurde von der Fluggesellschaft storniert.
Wie kurzfristig war das? Warum wurde gestrichen? Was hat die unbekannte Fluggesellschaft als Alternative angeboten?
Ich habe mich dann selber um einen neuen Flug gekümmert
ok, ohne die stornierende Fluggesellschaft zu involvieren?
und das Ticket zur Erstattung eingereicht.
Wann? Vor dem Abflug? Warum?
Auf dem Rückflug dann die Überraschung. Dieser wurde automatisch evenfalls storniert, allerdings wurde mir das nicht mitgeteilt.
Nun ja, Du schriebst ja, Du hast das Ticket zur Erstattung eingereicht. Ich nehme mal an, Hin- und Rückflug waren in einem Ticket?
Ist es rechtlich in Ordnung automtaisch beide Fluge zu stornieren
Wenn Du die Erstattung des Tickets beantragt hast: ja.

wenn nur der Hinflug gestrichen wurde?
s.o.

Hier fehlen einige Details….
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Regelmäßig muss sich die Airline, die den Flug storniert hat, kostenfrei um einen Ersatzflug kümmern.
Nicht wenn man selber das Ticket storniert und um Auszahlung bittet. Damit ist die Airline raus.

Den eine der Optionen die sich im Falle der Stornierung immer ergibt ist die 100% Erstattung des Flugpreises. Wenn man darum bittet ist der Fall erledigt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Nicht wenn man selber das Ticket storniert
Der TE hat das Ticket nicht storniert.

mein Hinflug nach Spanien wurde von der Fluggesellschaft storniert.

Und jetzt kommt es auf die Details von @IgelBigelBogel an, was er hier "und das Ticket zur Erstattung eingereicht." genau gemacht hat.

Wenn die Airline den TE nicht korrekt über die Fluggastrechte aufgeklärt hatte, dann ist da für den TE nicht Vieles möglich - insb. das Heilen von Fehlern.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Der TE hat das Ticket nicht storniert.
Mit der Bitte um Erstattung hat er das Ticket in der Situation storniert. Das ergibt sich aus den einschlägigen Formulierungen der EU VO. Er hat seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht das er auf Grund der Airline seitigen Stornierung den Flug nicht mehr wahrnehmen möchte eine eine Erstattung verlangt.

Fehlt die da wirklich das Verständnis oder gehörst du zu den Leuten die denken das sie aus kleinsten Ungenauigkeiten Honig saugen können?

Aber dann noch für dich. Der Hinfug wurde von der Airline storniert, das Ticket wurde jedoch vom TE storniert. Bei dem stornierten Hinflug kann man eine Umbuchung/Ersatzbeförderung und evtl Ausgleichszahlungen verlangen, storniert man das Ticket jedoch selber durch die Einreichung zur Erstattung kriegt man den Ticketpreis und das war es.

Durch die Stornierung des Hinfluges durch die Airline war der Passagier am Zug, er hat um Erstatung gebeten, aus Sicht der Airline eine Konkludente Hendlung mit klarem Wunsch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.037
4.622
FRA
Wenn Hin- und Rückflug auf einem Ticket sind und man reicht das eine Ticket zur Erstattung ein, dann werden selbstverständlich Hin- UND Rückflug erstattet.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.178
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Paralleluniversum
Mit der Bitte um Erstattung hat er das Ticket in der Situation storniert. Das ergibt sich aus den einschlägigen Formulierungen der EU VO. Er hat seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht das er auf Grund der Airline seitigen Stornierung den Flug nicht mehr wahrnehmen möchte eine eine Erstattung verlangt.

Fehlt die da wirklich das Verständnis oder gehörst du zu den Leuten die denken das sie aus kleinsten Ungenauigkeiten Honig saugen können?
Ich habe ja bereits in #3 angemerkt, dass hier Details fehlen. Die sollten wir zuerst abwarten.

Technisch gesehen muss ich dem doc leider recht geben, der TE *kann* das Ticket natürlich nicht selber stornieren, er kann die Fluggesellschaft lediglich darum bitten ;)
Allerdings gehe ich nicht mal im Ansatz davon aus, dass auch das gemeint war….
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Mit der Bitte um Erstattung hat er das Ticket in der Situation storniert. Das ergibt sich aus den einschlägigen Formulierungen der EU VO. Er hat seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht das er auf Grund der Airline seitigen Stornierung den Flug nicht mehr wahrnehmen möchte eine eine Erstattung verlangt.

Fehlt die da wirklich das Verständnis oder gehörst du zu den Leuten die denken das sie aus kleinsten Ungenauigkeiten Honig saugen können?
Uns fehlen die Details vom TE, was er hier genau gemacht hat.
Wir wissen ja noch nicht einmal, ob EC261/2004 hier überhaupt greift. Ein Flug nach Spanien kann alles mögliche sein.
Ferner ist nicht erkennbar, inwieweit die Airline den TE über seine Rechte aufgeklärt hat. Eine fehlende Aufklärung macht mögliche Fehler wieder heilbar.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ich habe ja bereits in #3 angemerkt, dass hier Details fehlen. Die sollten wir zuerst abwarten.

Technisch gesehen muss ich dem doc leider recht geben, der TE *kann* das Ticket natürlich nicht selber stornieren, er kann die Fluggesellschaft lediglich darum bitten ;)
Allerdings gehe ich nicht mal im Ansatz davon aus, dass auch das gemeint war….
Nein der TE kann das Ticket stornieren bzw. die Airline darum bitten, wenn er die Erstattung des Tickets nach dem Storno eines Leg verlangt muss die Airline darauf schliessen das er von seinen Rechten gebrauch macht, das Ticket storniert und sein Geld zurück möcht. Stichwort: Konkludentes Handeln,
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Uns fehlen die Details vom TE, was er hier genau gemacht hat.
Wir wissen ja noch nicht einmal, ob EC261/2004 hier überhaupt greift. Ein Flug nach Spanien kann alles mögliche sein.
Ferner ist nicht erkennbar, inwieweit die Airline den TE über seine Rechte aufgeklärt hat. Eine fehlende Aufklärung macht mögliche Fehler wieder heilbar.
Also jede Airline die mir in den letzten Jahren ein Storno oder auch nur eine Zeitenänderung mitgeteilt hat hat in der Mail auch immer ausreichend aufgeklärt.

Klar kann man immer auf die Ausnahme hoffen, aber warum glaube ich hier nicht daran? Da hat ganz bestimmt jemand einen Flug aus dem nicht EU Ausland nach Spanien gebucht und das erste was ihm einfällt ist sich in einem deutschen Forum Rat zu suchen:idea:
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Nein der TE kann das Ticket stornieren bzw. die Airline darum bitten, wenn er die Erstattung des Tickets nach dem Storno eines Leg verlangt muss die Airline darauf schliessen das er von seinen Rechten gebrauch macht, das Ticket storniert und sein Geld zurück möcht. Stichwort: Konkludentes Handeln,
Also jede Airline die mir in den letzten Jahren ein Storno oder auch nur eine Zeitenänderung mitgeteilt hat hat in der Mail auch immer ausreichend aufgeklärt.
Bei Dir vielleicht.

Um Deinen Blick zu erweitern, empfehle ich Dir folgende Lektüre.

Das Handeln von Fluggästen ist also im nachhinein u.U. heilbar.
Wie gesagt: uns fehlen hierzu die Details vom TE.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da hat ganz bestimmt jemand einen Flug aus dem nicht EU Ausland nach Spanien gebucht und das erste was ihm einfällt ist sich in einem deutschen Forum Rat zu suchen:idea:
Naja, hier haben doch schon Einige bei VFT, die gerne IB LHR-MAD fliegen. Checke dazu mal den Widebody/Europa Thread.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Bei Dir vielleicht.

Um Deinen Blick zu erweitern, empfehle ich Dir folgende Lektüre.
Hast du verstanden was Dr. Böse da so schreibt? und vor allen den allerletzten Satz:

Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, bestehen gleichwohl gute Aussichten auf Erfolg, die Erstattung in voller Höhe zu erhalten oder zumindest die Ausgangsbuchung wiederherzustellen.

Das er das Ticket nicht in voller Höhe erstattet bekommt/bekam konnte ich jetzt nirgendwo lesen. Die dort beschriebene Falle besteht ja gerade nicht wenn man um die Erstattung des vollen Flugpreises bittet und diesen auch bekommt. Für die Wiederherstellung ist wohl zu spät.

Es geht hier darum das der TE mit der Bitte um Erstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit selber um die Stornierung des Tickets gebeten hat, anstelle die Airline um Ersatzbeförderung zu bitten.

Naja, hier haben doch schon Einige bei VFT, die gerne IB LHR-MAD fliegen. Checke dazu mal den Widebody/Europa Thread.

Bei IB LHR-MAD greifen die EU Rechte, genau wie bei jeder anderen europäischen Airline die die Strecke fliegt.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Hast du verstanden was Dr. Böse da so schreibt? und vor allen den allerletzten Satz:

Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, bestehen gleichwohl gute Aussichten auf Erfolg, die Erstattung in voller Höhe zu erhalten oder zumindest die Ausgangsbuchung wiederherzustellen.
Yup, den habe ich gelesen.

Nein der TE kann das Ticket stornieren bzw. die Airline darum bitten, wenn er die Erstattung des Tickets nach dem Storno eines Leg verlangt muss die Airline darauf schliessen das er von seinen Rechten gebrauch macht, das Ticket storniert und sein Geld zurück möcht. Stichwort: Konkludentes Handeln,
Konkludentes Handeln ist unter bestimmten Voraussetzungen also im nachhinein heilbar.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das er das Ticket nicht in voller Höhe erstattet bekommt/bekam konnte ich jetzt nirgendwo lesen. Die dort beschriebene Falle besteht ja gerade nicht wenn man um die Erstattung des vollen Flugpreises bittet und diesen auch bekommt. Für die Wiederherstellung ist wohl zu spät.

Es geht hier darum das der TE mit der Bitte um Erstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit selber um die Stornierung des Tickets gebeten hat, anstelle die Airline um Ersatzbeförderung zu bitten.
Der Tenor des Artikels von Dr. Böse sagt -> Fehler des Fluggastes sind im nachhinein unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. fehlende/falsche Informationen der Airline) heilbar.

Offenkundig hat der TE hier sein Recht aus Artikel 8 (EC 261/2004) wahrgenommen. 8a -> Vollständige Erstattung.
Diese Wahl ist aber unter Umständen heilbar. Wie gesagt, uns fehlen die Details.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Offenkundig hat der TE hier sein Recht aus Artikel 8 (EC 261/2004) wahrgenommen. 8a -> Vollständige Erstattung.
Diese Wahl ist aber unter Umständen heilbar. Wie gesagt, uns fehlen die Details.
Was soll denn um Gottes willen "geheilt" werden? Du kannst nicht eine Erstattung verlangen und gleichzeitig die Kosten für eine Ersatzbeförderung verlangen. Da muss man sich schon entscheiden.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Nein aber du willst etwas heilen was nicht zu heilen ist weil kein Schaden entstanden ist im Sinner der VO.
Wenn der Fluggast nicht wusste, dass er aufgrund der airline-seitigen Ticketstornierung drei Optionen hat, dann ist der Fehler des Fluggastes unter Umständen heilbar.

Natürlich ist ein Schaden entstanden: die Kosten für den Ersatzflug (falls dieser Ersatzflug teurer als der ursprüngliche Flug war).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Wenn der Fluggast nicht wusste, dass er aufgrund der airline-seitigen Ticketstornierung drei Optionen hat, dann ist der Fehler des Fluggastes unter Umständen heilbar.
Du neigst dazu in der Hypothese zu leben, meine Großmutter sagte in solchen Fällen immer zu mir "wenn das Wörtchen wenn nicht wär"

Es ist kein Schaden im Sinne der EU VO entstanden, und du glaubst doch nicht das eine Airline in der Storno Mail nicht auf die EU VO verweist, wo das doch auch entsprechend gefordert ist.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Du neigst dazu in der Hypothese zu leben, meine Großmutter sagte in solchen Fällen immer zu mir "wenn das Wörtchen wenn nicht wär"

Es ist kein Schaden im Sinne der EU VO entstanden, und du glaubst doch nicht das eine Airline in der Storno Mail nicht auf die EU VO verweist, wo das doch auch entsprechend gefordert ist.
Wir wissen ja nicht mal, ob es eine Stornomail gab ;)
Kann ja auch 5 Minuten vor Abflug storniert worden sein - da gibt’s dann idR keine Mail ;)

Deshalb: wir brauchen mehr Detail, um helfen zu können.
Alles spekulieren bringt nichts.
 
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