hinkende Namensführung - Ticket auf Ehename, Flug innerhalb Europas

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Sealer

Neues Mitglied
02.05.2022
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Hallo zusammen,

ich habe ein glaube ich sehr spezielles Thema, aber vielleicht sind hier ja Profis unterwegs, die sich mit solchen Regelungen auskennen und können unsere Situation einschätzen.

Meine Frau ist indonesische Staatsbürgerin und hat bei unserer Hochzeit meinen Nachnamen als Ehenamen nach dt. Recht angenommen.

Sprich ihre Dokumente sehen wir folgt aus:
- Reisepass auf ihren indonesischen Namen
- Aufenthaltstitel auf der Vorderseite der indonesische Name, aber auf der Rückseite der Zusatz: Name nach dt. Recht: der Ehename (also mein Nachname)

Wir haben natürlich noch alle entsprechenden Dokumente vom Standesamt, wo diese Namensregelung, Annahme des Ehenamens dokumentiert wurden. Auch alle Karten die man so in Deutschland hat, wie Krankenkasse, Konto usw. gehen auf den Ehenamen.

Nun zur eigentlichen Frage: Es geht darum, das ich für kommendes Wochenende einen Flug für meine Frau und mich nach Budapest gebucht habe (WizzAir). Ich war während der Buchung wohl in Gedanken oder was auch immer und hab ihr Ticket auf den Ehenamen gebucht.

Ich weiß das ich mit dem indonesischen Nachnamen auf der sicheren Seite gewesen wäre, da dieser auch im Reisepass steht. Aber wie gesagt ist dumm gelaufen.

Kann das jemand einschätzen ob sie trotzdem mit den oben aufgelisteten Dokumenten fliegen kann?
Oder werde ich leider nicht um eine Namensänderung des Tickets rumkommen?
Wenn es eine akzeptable Gebühr (z.B. 50€) wäre hätte ich das schon längst gemacht um Seelenfrieden zu haben. Aber WizzAir möchte für Hin- und Rückflug zusammen 120€ haben.

Wie gesagt, sehr spezielles Problem, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kennt sich gut aus.

Grüße
Sebastian
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
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Das wirst du wohl oder übel ändern müssen. Habe die gleiche Situation. Das Ticket muss immer auf den Namen ausgestellt sein, wie das Reisedokument.

Alternativ es drauf anlegen mit Online Boardingpass fliegen und darauf hoffen, dass am Gate kein Abgleich des Namens erfolgt. Geht in Deutschland meistens gut. Im Ausland oft nicht. Würde ich allerdings nicht machen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Zwar jetzt nicht kurzfristig machbar, aber sollte man die Namensänderung aufgrund der Eheschließung nicht bei der indonesischen Botschaft beglaubigen lassen und einen neuen indonesischen Reisepass mit dem Ehenamen ausstellen lassen?
 

Sealer

Neues Mitglied
02.05.2022
10
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@Jörg Danke schon mal für deinen Input, auch wenn es natürlich nicht das ist, was ich hören wollte ;) Hatte gehofft, dass es trotzdem kein Problem ist, wenn man die entsprechenden Dokumente, wie Eheurkunde, Namenserklärung usw. vorzeigen kann. Sie hat in ihren indonesischen Pass auch ein sogenanntes Endorsement eintragen lassen, nur leider stimmt das nicht mit dem korrekten Namen nach dt. Recht überein.
Original Reisepass: Vorname + ind. Nachname
nach dt. Recht: Vorname + dt. Nachname
Endorsement: Vorname + ind. Nachname + dt. Nachname

Begründung der Botschaft, man kann den indonesischen Namen da nicht weglassen 🤷‍♂️

@Nitus: das mit dem beglaubigen, sollte eigentlich das erwähnte Endorsement machen. Einen komplett neuen Pass nur mit dem Ehenamen, würde sehr viel Arbeit bedeuten, da sehr viele Dokumente in Indonesien geändert werden müssten.

Ist leider nicht optimal mit so einer Namensführung. Fürs fliegen ist man dann eigentlich sicher unterwegs mit dem Namen im Reisepass, was ich normalerweise auch so eintrage. Nur diesmal war ich leider so in Gedanken und ärgere mich total über mich selbst und würde es einfach gerne vermeiden, bei einem Flug der für uns beide Hin- und Zurück 196€ kostet nicht wegen dem dummen Fehler nochmal 120€ extra zu zahlen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ein Blick ins Gesetz in die AGB erleichtert die Rechtsfindung.

2. TRAVEL DOCUMENTS: documents required by the Countries Affected by Carriage for crossing the border, transiting and/or staying in the given state

4.1.3. You are required to provide Us with Your full name as it is included in Your Travel Document

4.4.3. We will provide carriage to the person(s) (i.e., Passenger(s)) named in the Itinerary and you may be required to produce appropriate identification.

11.2.1. We require all Passengers to provide a valid photographic Travel Document at bag drop and/or at the boarding gate for all flights.

11.2.2. The Travel Document You use for border control and boarding must be the same You used for check-in.

13.1.19 We may refuse to carry You and/or your Baggage, or remove You from a flight if You failed to provide the necessary Travel Documents;

13.1.26. We may refuse to carry You and/or your Baggage, or remove You from a flight if The person presenting themselves at bag drop or the gate cannot prove that they are the Passenger named on the Booking


Der Aufenthaltstitel dürfte jedenfalls dann ein TRAVEL DOCUMENT sein, wenn der Aufenthaltstitel zur Einreise benötigt wird, sprich, wenn ein Land betroffen ist, in dem Indonesier ohne Visum nur dann reisen dürfen, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben. Insofern wäre meine Argumentation, dass sie sogar den aktuellen Namen nach deutschem Recht angeben muss, weil dieser auf dem TRAVEL DOCUMENT aufgeführt ist.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
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Zwar jetzt nicht kurzfristig machbar, aber sollte man die Namensänderung aufgrund der Eheschließung nicht bei der indonesischen Botschaft beglaubigen lassen und einen neuen indonesischen Reisepass mit dem Ehenamen ausstellen lassen?
Kenne mich mit indonesischen Recht nicht aus. Dazu müsste das indonesische Recht eine Namensänderung vorsehen. Die Namensänderung ist nur nach deutschem Recht erfolgt. Ob das indonesische Recht dies auch so vorsieht ist fraglich.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
630
143
Ein Blick ins Gesetz in die AGB erleichtert die Rechtsfindung.

2. TRAVEL DOCUMENTS: documents required by the Countries Affected by Carriage for crossing the border, transiting and/or staying in the given state

4.1.3. You are required to provide Us with Your full name as it is included in Your Travel Document

4.4.3. We will provide carriage to the person(s) (i.e., Passenger(s)) named in the Itinerary and you may be required to produce appropriate identification.

11.2.1. We require all Passengers to provide a valid photographic Travel Document at bag drop and/or at the boarding gate for all flights.

11.2.2. The Travel Document You use for border control and boarding must be the same You used for check-in.

13.1.19 We may refuse to carry You and/or your Baggage, or remove You from a flight if You failed to provide the necessary Travel Documents;

13.1.26. We may refuse to carry You and/or your Baggage, or remove You from a flight if The person presenting themselves at bag drop or the gate cannot prove that they are the Passenger named on the Booking


Der Aufenthaltstitel dürfte jedenfalls dann ein TRAVEL DOCUMENT sein, wenn der Aufenthaltstitel zur Einreise benötigt wird, sprich, wenn ein Land betroffen ist, in dem Indonesier ohne Visum nur dann reisen dürfen, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben. Insofern wäre meine Argumentation, dass sie sogar den aktuellen Namen nach deutschem Recht angeben muss, weil dieser auf dem TRAVEL DOCUMENT aufgeführt ist.
Ein Aufenthaltstitel ist kein Travel Document, weil du mit dem alleine nicht reisen kannst. Ein Aufenthaltstitel ist nur zusammen mit einem Reisepass gültig. Er ersetzt in dem Zusammenhang lediglich, das sonst erforderliche Visum. Im Übrigen ist der Aufenthaltstitel natürlich auf den gleichen Namen ausgestellt, wie der Reisepass. Sonst gäbe es bei Grenzübertritten 'ne Menge Probleme.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ein Aufenthaltstitel ist kein Travel Document, weil du mit dem alleine nicht reisen kannst. Ein Aufenthaltstitel ist nur zusammen mit einem Reisepass gültig. Er ersetzt in dem Zusammenhang lediglich, das sonst erforderliche Visum.

Und entsprechend ist auch das Visum ein TRAVEL DOCUMENT. Es kommt in dem Zusammenhang auf die Definition im Vertrag an, also hier in den AGB. Und da sind Pass und Aufenthaltstitel in diesem Fall als TRAVEL DOCUMENTS definiert.

Im Übrigen ist der Aufenthaltstitel natürlich auf den gleichen Namen ausgestellt, wie der Reisepass.

Hier ja nun gerade nicht. Das ist doch genau der Casus Knaxus.
 

Jörg

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15.04.2010
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Hier ja nun gerade nicht. Das ist doch genau der Casus Knaxus.
Doch genau das ist er. Der Aufenthaltstitel ist immer auf den gleichen Namen wie im Reisepass ausgestellt. Hintergrund ist die Einreise. Ein nicht deutschsprechender Immigrationsbeamter könnte dies sonst nämlich gar nicht der passinhabenden Person zuordnen. Es gibt auf dem Aufenthaltstitel lediglich auf der Rückseite die Nebenbestimmung, dass nach deutschem Recht der Familienname xyz ist. Bei der Ausreise aus Deutschland mag das deshalb ggf. noch funktionieren. So wie die Check-in Mitarbeiter in der Regel geschult sind bezweifle ich sogar das. Auf der Rückreise gibt es garantiert Prrobleme.
 

Sealer

Neues Mitglied
02.05.2022
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@Airsicknessbag : ja es ist so wie es Jörg verstanden hat. Der Aufenthaltstitel ist auf den selben Namen wie der Reisepass ausgestellt und auf der Rückseite wird auf die Namensführung nach dt. Recht verwiesen.

Danke jedenfalls für die angeregte Diskussion. Aber ich befürchte leider, dass wenn es blöd läuft, auf den Namen im Reisepass bzw. Vorderseite Aufenthaltstitel bestanden wird.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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es ist so wie es Jörg verstanden hat. Der Aufenthaltstitel ist auf den selben Namen wie der Reisepass ausgestellt und auf der Rückseite wird auf die Namensführung nach dt. Recht verwiesen.

So habe ich es auch verstanden. Also geht aus dem deutschen Aufenthaltstitel der deutsche Name hervor, und dieser muss angegeben werden.

Aber ich befürchte leider, dass wenn es blöd läuft, auf den Namen im Reisepass bzw. Vorderseite Aufenthaltstitel bestanden wird.

Soweit man für eine Beförderungsverweigerung vor ein deutsches Gericht ziehen könnte (also nicht ein Flug von Ungarn nach Italien oder so), ließe ich es darauf ankommen. Nach deutschem Recht heißt Deine Frau so. Also kann und muss sie unter dem Namen nach Deutschland einreisen und somit auch fliegen. Und wenn sich Wizzair auf den Kopf stellt.
 

Sealer

Neues Mitglied
02.05.2022
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Hallo zusammen, möchte hier mal Rückmeldung geben.
Wir haben den Namen nicht korrigieren lassen und es war zum Glück auch kein Problem. Ob aber die Argumentation wie diskutiert funktionieren würde kann ich nicht sagen.
Hinflug wurde einfach gar nicht kontrolliert, da wurde nur der Boarding Pass gescannt.
Beim Abflug in Budapest haben sie sich zwar den Reisepass meiner Frau angeschaut, aber dass der Nachname abgewichen ist hat auch nicht interessiert. Also es kam keine Nachfrage und sie wurde einfach durchgelassen.