"Historische" Flugpreise

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menni

Neues Mitglied
05.12.2019
4
0
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Hallo liebe Vielflieger-Gemeinde,

ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen oder gar das Problem lösen:

Im Oktober habe ich eine Dienstreise nach Dublin mit einem privaten Urlaub verbunden. Die eigentliche Dienstreise ging vom 13. bis zum 15. Oktober. Der tatsächliche Rückflug war am 18. Oktober. Für einen Flug am eigentlichen Dienstreiseende habe ich auch Vergleichsangebote von unserem "üblichen" Reisebüro. Unserer Reisekostenstelle akzeptiert diese jedoch nicht, weil ich im Endeffekt direkt bei der Lufthansa gebucht habe und somit keine Vergleichbarkeit vorhanden sei.

Geflogen bin ich ab Frankfurt a. M. (Hinflug: LH980, Rückflug: LH979, Flugnummer für 15. und 18. Oktober identisch). Die Klasse war Economy/Classic. Die Buchung erfolgte am 23. Juli.

Ist es möglich, den Preis für die Flugkombination 13.-15.Oktober zu ermitteln?

Für jede Hilfe bin ich dankbar

PS: Mit all diesen Daten hatte ich auch schon direkt bei der Lufthansa angefragt, die blocken jedoch direkt ab.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Hallo liebe Vielflieger-Gemeinde,

ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen oder gar das Problem lösen:

Im Oktober habe ich eine Dienstreise nach Dublin mit einem privaten Urlaub verbunden. Die eigentliche Dienstreise ging vom 13. bis zum 15. Oktober. Der tatsächliche Rückflug war am 18. Oktober. Für einen Flug am eigentlichen Dienstreiseende habe ich auch Vergleichsangebote von unserem "üblichen" Reisebüro. Unserer Reisekostenstelle akzeptiert diese jedoch nicht, weil ich im Endeffekt direkt bei der Lufthansa gebucht habe und somit keine Vergleichbarkeit vorhanden sei.

Geflogen bin ich ab Frankfurt a. M. (Hinflug: LH980, Rückflug: LH979, Flugnummer für 15. und 18. Oktober identisch). Die Klasse war Economy/Classic. Die Buchung erfolgte am 23. Juli.

Ist es möglich, den Preis für die Flugkombination 13.-15.Oktober zu ermitteln?

Für jede Hilfe bin ich dankbar

PS: Mit all diesen Daten hatte ich auch schon direkt bei der Lufthansa angefragt, die blocken jedoch direkt ab.

Den Preis wird niemand für dich darstellen können - Dienstreise und Urlaub verbinden ist meist nicht schlau - auch weil das FA das nicht besonders mag.

Musst du wohl mit deiner Reisekostenstelle besprechen-
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.337
555
Im Oktober habe ich eine Dienstreise nach Dublin mit einem privaten Urlaub verbunden.
Problem. Kann man machen, sollte man aber genau wissen, was zu tun ist.

Die eigentliche Dienstreise ging vom 13. bis zum 15. Oktober. Der tatsächliche Rückflug war am 18. Oktober. Für einen Flug am eigentlichen Dienstreiseende habe ich auch Vergleichsangebote von unserem "üblichen" Reisebüro. Unserer Reisekostenstelle akzeptiert diese jedoch nicht, weil ich im Endeffekt direkt bei der Lufthansa gebucht habe und somit keine Vergleichbarkeit vorhanden sei.
Da verstehe ich etwas nicht. Vergleichsangebot liegt vor, d.h. das Reisebüro sagt "günstigster Flug 13 hin 15 rück ist XXX Euro". Das ist soweit hinreichend für einen Vergleich. Was Du jetzt selbst buchst und bezahlst sollte der Reisekostenstelle erst einmal egal sein, sie sollte dir min(Reisebüro,Deine Buchung) erstatten können. Was *genau* ist das Problem?

Ist es möglich, den Preis für die Flugkombination 13.-15.Oktober zu ermitteln?
Nein. Das hängt sehr stark mit den damals verfügbaren Buchungsklassen ab, und die wird man im Nachhinein nicht mehr ermitteln können.
 

menni

Neues Mitglied
05.12.2019
4
0
Da verstehe ich etwas nicht. Vergleichsangebot liegt vor, d.h. das Reisebüro sagt "günstigster Flug 13 hin 15 rück ist XXX Euro". Das ist soweit hinreichend für einen Vergleich. Was Du jetzt selbst buchst und bezahlst sollte der Reisekostenstelle erst einmal egal sein, sie sollte dir min(Reisebüro,Deine Buchung) erstatten können. Was *genau* ist das Problem?

Naja, die Flüge über das Reisebüro für 13./15. hätten laut Angebot ca. 250 € gekostet. Meine Direktbuchung 13./18. beläuft sich auf 130 €.

Die Reisekostenstelle ist jedoch der Meinung, dass die Flüge 13./15. bei einer Buchung über Lufthansa ggf. unter dem Angebot des Reisebüro lägen, und deshalb kann kein Vergleich Angebot-tatsächliche Buchung erfolgen.
 

nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Du hast im Endeffekt Geld gespart und jetzt stellt sich die Reisekostenstelle quer? Alleine die Diskussion/Arbeit die du derzeit reinsteckst übersteigen vermutlich die Kosten. Eskalier das doch an deinen Manager, der wird den Urlaub genehmigt haben und nach meiner Erfahrung hilft es häufig wenn jemand "von oben" sagt war genehmigt bitte weitermachen....
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.337
555
Naja, die Flüge über das Reisebüro für 13./15. hätten laut Angebot ca. 250 € gekostet. Meine Direktbuchung 13./18. beläuft sich auf 130 €.

Die Reisekostenstelle ist jedoch der Meinung, dass die Flüge 13./15. bei einer Buchung über Lufthansa ggf. unter dem Angebot des Reisebüro lägen, und deshalb kann kein Vergleich Angebot-tatsächliche Buchung erfolgen.

Das würde nur dann zutreffen, wenn die Tarifbedingungen andere wären. D.h. wenn die Buchung laut Reisebüro "flex" oder "semi-flex" war, Deine Privatbuchung als solche aber nicht. Bei manchen Unternehmen gibt es eine Buchungsrichtlinie, die aussagt, dass alle Buchungen als "semiflex" zu tätigen sind. Du hättest an der Stelle nur das Problem, dass Deine Buchung den Buchungsrichtlinien widersprochen hatten. Ansonsten sollte sich die Reisekostenstelle freuen, dass ein Angestellter selbst in Vorleistung geht, die Buchung auf eigenes Risiko bucht (sprich: Im Falle der Stornierung hättest Du den Schaden, nicht Dein Arbeitgeber) und die Gebühren für das Reisebüro spart.

Ich würde in dem Sinne bei der Reisekostenstelle nochmal vorsprechen und die Argumente erläutern, und sich genau erklären lassen, was an Selbstbuchungen den Richtlinien widerspricht. Stelle ggf. dar, dass Du hier (Tarifbedingungen nachgucken!) Du selbst bereit gewesen bist, ein höheres Risiko im Falle eines Stornos selbst zu tragen und dass Du aus diesem Grunde Deinen Arbeitgeber schadlos hältst, weil im Falle der Buchung über das Reisebüro der Arbeitgeber sich das Risiko über eine andere Buchungsklasse hätte absichern lassen.

Ergo: Suche nach mehr Informationen, warum die Reisebürobuchung teurer als die Selbstbuchung war. Ich kann nur vermuten.

Angestellte der Reisekostenstelle würden gerne irgendwo "ein Häkchen setzen" warum etwas in Ordnung war, man muss eventuell den richtigen Hebel und die richtige Interpretation finden. Selbstbuchungen bergen oft Konfliktpotential, da sie nicht in den "regulären Ablauf" einzusortieren sind und es demnach bei der Begründung schwierig wird.

(Ja, Reiserichtlinien sind eine Qual. Für's nächste Mal: Buchung und Alternativangebot vom gleichen Reisebüro, oder falls das überhaupt nicht passt, mit der Reisekostenstelle im Vorlauf absprechen. Jetzt ist das natürlich etwas spät.)
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Naja, die Flüge über das Reisebüro für 13./15. hätten laut Angebot ca. 250 € gekostet. Meine Direktbuchung 13./18. beläuft sich auf 130 €.

Die Reisekostenstelle ist jedoch der Meinung, dass die Flüge 13./15. bei einer Buchung über Lufthansa ggf. unter dem Angebot des Reisebüro lägen, und deshalb kann kein Vergleich Angebot-tatsächliche Buchung erfolgen.

Du möchtest 250€ erstattet bekommen obwohl du nur 130€ bezahlt hast? Und noch Urlaub gemacht hast? Lass dir die 130€ erstatten und gut ist. Wenn das wirklich so ist, sei froh das du den Job hast - einen anderen mit der Einstellung zu finden wird schwer.

Nochmal kurz und knapp, dein Problem ist es das dir dein AG nicht 120€ auszahlt die du nicht ausgegeben hast - wie kommt man auf die Idee, der AG hätte den Urlaub einfach untersagen können.
 
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menni

Neues Mitglied
05.12.2019
4
0
Das würde nur dann zutreffen, wenn die Tarifbedingungen andere wären. D.h. wenn die Buchung laut Reisebüro "flex" oder "semi-flex" war, Deine Privatbuchung als solche aber nicht. Bei manchen Unternehmen gibt es eine Buchungsrichtlinie, die aussagt, dass alle Buchungen als "semiflex" zu tätigen sind. Du hättest an der Stelle nur das Problem, dass Deine Buchung den Buchungsrichtlinien widersprochen hatten. Ansonsten sollte sich die Reisekostenstelle freuen, dass ein Angestellter selbst in Vorleistung geht, die Buchung auf eigenes Risiko bucht (sprich: Im Falle der Stornierung hättest Du den Schaden, nicht Dein Arbeitgeber) und die Gebühren für das Reisebüro spart.

Ich würde in dem Sinne bei der Reisekostenstelle nochmal vorsprechen und die Argumente erläutern, und sich genau erklären lassen, was an Selbstbuchungen den Richtlinien widerspricht. Stelle ggf. dar, dass Du hier (Tarifbedingungen nachgucken!) Du selbst bereit gewesen bist, ein höheres Risiko im Falle eines Stornos selbst zu tragen und dass Du aus diesem Grunde Deinen Arbeitgeber schadlos hältst, weil im Falle der Buchung über das Reisebüro der Arbeitgeber sich das Risiko über eine andere Buchungsklasse hätte absichern lassen.

Ergo: Suche nach mehr Informationen, warum die Reisebürobuchung teurer als die Selbstbuchung war. Ich kann nur vermuten.

Angestellte der Reisekostenstelle würden gerne irgendwo "ein Häkchen setzen" warum etwas in Ordnung war, man muss eventuell den richtigen Hebel und die richtige Interpretation finden. Selbstbuchungen bergen oft Konfliktpotential, da sie nicht in den "regulären Ablauf" einzusortieren sind und es demnach bei der Begründung schwierig wird.

(Ja, Reiserichtlinien sind eine Qual. Für's nächste Mal: Buchung und Alternativangebot vom gleichen Reisebüro, oder falls das überhaupt nicht passt, mit der Reisekostenstelle im Vorlauf absprechen. Jetzt ist das natürlich etwas spät.)


Naja, das interessante dabei ist, dass ich die Selbstbuchung telefonisch mit denen abgesprochen hatte. Deren einzige Kommentar war: "Manchmal muss man auch die Wirtschaftlichkeit über unser Reisebüro setzen"
 
B

Boeing736

Guest
Ich möchte nur die 130 € erstattet bekommen. Nur da stellt sich die Reisekostenstelle quer...

Gibt es überhaupt Tarife die weniger als 130 Euro return im Classic kosten? Das sollte sich ja über einen FQD feststellen lassen.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.337
555
Naja, das interessante dabei ist, dass ich die Selbstbuchung telefonisch mit denen abgesprochen hatte. Deren einzige Kommentar war: "Manchmal muss man auch die Wirtschaftlichkeit über unser Reisebüro setzen"

Mündlich hilft Dir im Zweifelsfalle leider wenig. Auch wenn es für dieses Mal nicht hilft, würde ich trotzdem wie folgt vorgehen: Schreibe die Reisekostenstelle schriftlich (email genügt) an - freundlich treublöd - sie mögen Dir bitte für zukünftige Buchungen eine Anleitung geben, wie bei Selbstbuchungen und Vergleichsangeboten genau zu verfahren sei. Die Liste arbeitest Du beim nächsten Mal akribisch ab. Sollte dann jemand bocken, die Antwort schriftlich anhängen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.995
1.563
Eigentlich ein typischer Fall für deutsche Erbsenzählerei und Reiseabrechnungsstellen, deren Job davon abhängen muss, ob sie einem einen Verstoss reindrücken können (Beamte). Klar, wenn man es bereits so schriftlich angemeldet hatte, ist ein Rückzieher nicht mehr so einfach möglich, wenn man nicht gegen Regeln verstossen will.

Ich vermute die Schwäbische Stiftung Schillerhöhe, wo man immer private Gespräche mit dem Firmenhandy im Ausland seinerzeit extra auf der monatlichen Abrechnung markieren musste und die Summe jeden Monat auf eine Konto bei der Landesbank BW überweisen musste. Die interne Revision hat dann stichprobenartig von Mitarbeitern die Überweisungen vorlegen lassen: Betrag musste übereinstimmen mit der Summer der markierten Monatsabrechnung!!

Das ist jetzt kein Witz, sondern habe ich selbst erlebt! Es ging um ein paar Minuten Gespräch mit zuhause, wenn man auf Geschäftsreise im Ausland war und berechtigt war, ein heiliges Firmenhandy zu nutzen (nur ausgewählter Kreis).

Ich vermute der einzige Grund, hier Stress zu machen ist, die Ermittlung des geldwerten Vorteils. Die Firma kann die Bezahlung eigentlich vollständig übernehmen, der Mitarbeiter muss aber den privaten Anteil am Flugpreis mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Es dürfte aber nicht der erste Fall sein, dass man den nicht ermitteln kann. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt im Prüfungsfalle hier groß Stress macht, wenn das Vergleichsangebot von einem Reisebüro ist. Der "Ermittler" scheint hier übersensible zu sein.

IMHO akzepztiert das Finanzamt, wenn die Mitarbeiter entweder vor oder nach der Reise ein oder zwei Tage dran hängen. z.B. Anreise Ankunft Samstag früh, dann Sa+So frei und Montag Arbeit! Oder Rückreise Sonntag und die Nächte Freitag+Samstag bezahlt die Firma. Jedenfalls wurde das bei den Firmen, wo ich bisher die letzten 25 Jahre gearbeitet hatte, immer so gehandhabt. Problem gab's wenn man 2 solche "Verlängerungen machen wollte also am Anfang und am Ende oder es etwas übertrieb ("ich reise nur während der Arbeitszeit" also Donnerstag/Freitag und zurück nicht Freitag sondern erst Montag). Ich kannte aber auch einen bei der anderen schwäbischen Stiftungs AG auf der Ostalb, wo der die Lustaufenthalte in Bangkok privat bezahlen musste (Nana-Hotel) - letzteres wurde bei uns immer aus "Security/Safety" Gründen untersagt: keine Hostels auf Geschäftsreisen!

Also mein Tip für den OP: falls du nichts schriftlich über deine private Reise hast mit dem Chef sprechen, ob er einverstanden ist, dass die ganze Reise als "Business" deklariert wird. Falls es was schriftliches zum Thema privat verlängern gibt, musst du die Reiseabrechnungsstelle überzeugen müssen, dass der Beleg vom Reisebüro über den höheren Preis finanzamt-rechtlich passt und dass du die Differenz versteuern musst.

Lässt sich der Drache nicht bändigen, musst du eskalieren und dann muss jemand von den Vorgesetzten den Betrag festlegen und du akzpetierst den dann ohne Murren.

Weiterhin empfehle ich, einen neuen Arbeitgeber zu suchen! Die meisten stellen sich bei solchen Sachen nicht grundsätzlich quer, vorallem wenn du nicht Business fliegen darfst!
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.995
1.563
Du hast im Endeffekt Geld gespart und jetzt stellt sich die Reisekostenstelle quer? Alleine die Diskussion/Arbeit die du derzeit reinsteckst übersteigen vermutlich die Kosten. Eskalier das doch an deinen Manager, der wird den Urlaub genehmigt haben und nach meiner Erfahrung hilft es häufig wenn jemand "von oben" sagt war genehmigt bitte weitermachen....

ich musst heute wieder mit (google findet alles)nachweisen, dass man Einladungen von Femdfirmen zum Essen bei Reiseabrechnung nicht angeben muss (s. anderes Thema hier) - in vielen Firmen sitzen da Sesselfurzer-Drachen, die selber noch niemals über Österreich hinausgekommen sind, sprich null Ahnung oder gar Verständnis haben!

Wie man hier sieht sitzt beim OP auch so ein Drache!
 

overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
Ich hab keine Ahnung ob deine Buchhaltung das versteht aber hier die fares von expertflyer zu deinem Abflugdatum:

Search:Departing FRA on 10/13/19 for DUB
Returning on 10/15/19
Flying LH
Purchasing at FRA
Viewing in currency EUR
Searching in Economy cabin



Fare BasisAirlineBooking ClassTrip TypeFareCabinEffective DateExpiration DateMin / Max StayAdv Purchase Req


KDECLSP4LHKRound-Trip73.00(EUR)EV / 12M
LDECLSP3LHLRound-Trip85.00(EUR)EV / 12M
TDECLSP3LHTRound-Trip107.00(EUR)EV / 12M
SDECLSP2LHSRound-Trip139.00(EUR)EV / 12M
KDEFLXP4LHKRound-Trip173.00(EUR)EV / 12M
WDECLSP2LHWRound-Trip181.00(EUR)EV / 12M
LDEFLXP3LHLRound-Trip185.00(EUR)EV / 12M
TDEFLXP3LHTRound-Trip207.00(EUR)EV / 12M
VDECLSP1LHVRound-Trip223.00(EUR)EV / 12M
SDEFLXP2LHSRound-Trip239.00(EUR)EV / 12M
QDECLSP0LHQRound-Trip275.00(EUR)E-- / 12M
WDEFLXP2LHWRound-Trip281.00(EUR)EV / 12M
VDEFLXP1LHVRound-Trip323.00(EUR)EV / 12M
HDECLSP0LHHRound-Trip333.00(EUR)E-- / 12M
QDEFLXP0LHQRound-Trip375.00(EUR)E-- / 12M
UDECLSP0LHURound-Trip413.00(EUR)E-- / 12M
HDEFLXP0LHHRound-Trip433.00(EUR)E-- / 12M
MDECLSP0LHMRound-Trip493.00(EUR)E-- / 12M
UDEFLXP0LHURound-Trip513.00(EUR)E-- / 12M
BDECLSP0LHBRound-Trip593.00(EUR)E-- / 12M




Fuer die Tarife mit einem V bei min stay gilt ein minimum stay, bei KDECLSP4 z.B. folgende Regel:

TRAVEL FROM TURNAROUND MUST COMMENCE NO EARLIER THAN 4
DAYS AFTER ARRIVAL AT THE TURNAROUND.
OR - TRAVEL FROM TURNAROUND MUST COMMENCE NO EARLIER
THAN THE FIRST SAT AFTER ARRIVAL AT THE
TURNAROUND.
OR - TRAVEL FROM TURNAROUND MUST COMMENCE NO EARLIER
THAN THE FIRST SUN AFTER ARRIVAL AT THE
TURNAROUND.

Also den konnstest du nur mit dem spaeteren Abflug nehmen.
 
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quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
237
5
HAM
Jetzt mal ganz bekloppt: wäre es ggfs. eine Möglichkeit deine (bereits eingereichte?) Buchung/Rechnung verschwinden zu lassen, dann mitzuteilen, dass du die verloren / aus Versehen gelöscht hast und du dir dann hilfsweise einen Eigenbeleg über genau den Betrag schreibst, den sie erwarten? Klingt so als wollen sie es nicht anders.

Ansonsten klingt das für mich nach einer Geschichte bei der man ernsthaft über einen Arbeitgeberwechsel nachdenken sollte. Das ist doch nicht mehr feierlich und an Ironie nicht zu überbieten. M.E. hilft da ansonsten wirklich nur die "ordnende" Hand eines befugten Vorgesetzten - bzw. Geschäftsführer/Vorstand, wenn schon Eskalation dann richtig :)
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.337
555
Ansonsten klingt das für mich nach einer Geschichte bei der man ernsthaft über einen Arbeitgeberwechsel nachdenken sollte. Das ist doch nicht mehr feierlich und an Ironie nicht zu überbieten. M.E. hilft da ansonsten wirklich nur die "ordnende" Hand eines befugten Vorgesetzten - bzw. Geschäftsführer/Vorstand, wenn schon Eskalation dann richtig :)

Aus eigener Erfahrung kenne ich solche "Schoten" gerne im öffentlichen Dienst. Hier sitzen gerne Mitarbeiter, die es gewohnt sind, nach "Schema F" die Fälle abzuarbeiten. Kommt hier etwas "ungewöhnliches" hinein, wägt man sich lieber auf der sicheren Seite, indem man eine Erstattung gerne zunächst ablehnt. Es ist hier sinnvoll, sich genau über das System zu informieren und die Argumentationshilfen zu liefern, die die Sachbearbeiter benötigen, um einen Fall abarbeiten zu können. Hier könnte es helfen, mit dem Vorgesetzten die entsprechenden Aspekte der Reiserichtlinien freundlich und offen zu diskutieren, im Sinne von "was mache ich das nächste Mal anders". Es hat keinen Sinn, sich gegen die Sachbearbeiter zu stellen, die sitzen im Notfall am längeren Hebel und würgen Dir nochmals ein Problem hinein.

Vorgesetzte helfen insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern nicht so viel, wie man meinen mag. Wie drückte es ein Kollege damals aus: "Mir ist doch egal, wer unter mir Chef ist".

Ich hatte schon ähnliche Fälle. Gebucht war "SAN-EWR-TXL" mit Dienstort STR, aber "SAN-EWR" war wegen Unwetters verzögert, so dass CO sich außerstande sah, mich am Abflugtag nach TXL zu befördern. Stattdessen wurde daraus "SAN-EWR-FRA" mit selbstbezahltem "FRA-TXL" weil CO kein LH-Ticket ausstellen wollte "Unwetter ist nicht unser Problem". Die Dienstreisestelle lehnte die Bezahlung von FRA-TXL ab, weil der Dienstort STR sei und man FRA-STR per Bahn zurücklegen könne. Reiseantrag ging aber rück nach TXL, insofern wäre der Umweg m.E. gerechtfertigt gewesen. Es war nichts zu wollen, auf den Kosten blieb ich sitzen.

Was lernt man daraus? Wäre ich einen Tag länger in SAN geblieben und hätte mir CO bestätigt, dass eine Beförderung zum Zielort am geplanten Abflugtag nicht möglich sei, wäre das Hotel problemlos erstattbar gewesen. Vermutlich teurer als der Verbindungsflug FRA-TXL, aber eben "innerhalb der Richtlinien begründbar".

Genau das ist mir dann Jahre später auf einer Rückreise aus China passiert, und ich wusste, was zu tun war. Hotel genommen, maximaler Hotelpreis innerhalb der Reiserichtlinie, alles kein Problem. Sie wollen's halt nicht anders.

Flexibilität darfst Du bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht erwarten. Entweder es passt in die Richtlinien, oder eben nicht. Und wenn nicht, dann geht es nicht. Darum schrieb ich ja, sich jetzt genau über die Richtlinien zu informieren und sich Ausnahmen vorher schriftlich bestätigen zu lassen.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.011
634
.de
öD ist nicht gleich öD. Bei uns ist die Kombi von Dienstreise und Urlaub mit bestimmten Auflagen erlaubt. Nur selber sollte man nichts buchen, sondern nur buchen lassen oder vorher eine Genehmigung zum Selberbuchen einholen. Auch bei Irrops. Passiert ein Irrop außerhalb der Arbeitszeiten der Reisestelle"drachen", lieber nichts unternehmen als selbst etwas buchen, auch wenn's am Ende teurer wird.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.778
1.183
MUC, BSL
Witzig, bei uns ist das genau andersrum. Buchen lassen? Ich wüsste noch nicht mal von wem. Ich darf alles selbst machen, selbst „komische“ Dinge, sofern begründbar.

MUC - ZRH - ORD ist in Y teurer als MUC - MXP - ZRH - ORD auf zwei Tickets in C? „Warum? - War billiger, hier Screenshots. - Passt!“
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.337
555
öD ist nicht gleich öD. Bei uns ist die Kombi von Dienstreise und Urlaub mit bestimmten Auflagen erlaubt.
Die Auflagen sind "grundsätzlich" überall identisch, es ist das Bundesdienstreisegesetz, nach dem gebucht werden muss. Urlaub + Dienstreise geht prinzipiell, allerdings eben mit gewissen Einschränkungen, dass die Reise als ganzes "hauptsächlich dienstlichen Charakter" haben muss. Das ist jetzt wiederum Auslegungssache, d.h. der Privat-Anteil sollte nicht "zu groß" sein.

Umwege und andere Start/Zielpunkte sind prinzipiell auch möglich, müssen aber "wirtschaftlich" sein, d.h. es bedarf eines "qualifizierten Vergleichsangebotes", wobei der AG dann eben min(ursprüngliche Strecke,Strecke mit Umweg) zu zahlen bereit ist.

Was jetzt im besagten Fall querschießt, ist mir noch nicht so genau klar, aber vermutlich sind die Angebote eben nicht vergleichbar, weil unterschiedliche Rahmenbedingungen. Hätte der OP beim Vertragsreisebüro gebucht, wäre das vermutlich durchgegangen. Das wäre eben zu klären.

Nur selber sollte man nichts buchen, sondern nur buchen lassen oder vorher eine Genehmigung zum Selberbuchen einholen. Auch bei Irrops. Passiert ein Irrop außerhalb der Arbeitszeiten der Reisestelle"drachen", lieber nichts unternehmen als selbst etwas buchen, auch wenn's am Ende teurer wird.

"It depends". Neuer AG, neues Glück: Wir haben eine hausinterne, sehr fitte Reisestelle, die das ganze macht. Dort mit dem gewünschten Flug hin, um Vergleichsangebot bitten -> kein Problem. Hier will ich gar nichts selber machen, das macht unsere fitte Reisestelle sehr gut selbst.

Beim alten Arbeitgeber musste man selbst buchen, aber eben nur bei einem Vertragsreisebüro, ansonsten gab's Probleme. Wobei das Vertragsreisebüro in den ersten Jahren BCD war, die haben auch selbst genug Probleme angerichtet.
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
345
279
Das klingt wirklich sehr nach öffentlicher Dienst. Ich habe den in mehreren Bundesländern erlebt, und da erlebt man bei Reisekostenabrechnungen wirklich einiges. In RLP hatte ich mal einen überkorrekten Bearbeiter, der einem 60 Cent beim Busticket abzog, weil mit gleichem Fußweg auch eine andere Haltestelle im Kurzstreckenbereich hätte erreicht werden können. Der wies mich aber auch darauf hin, dass die Abholung vom Flughafen durch meine +1 als Nutzung des privaten KFZ "ohne triftigen Grund", aber "inklusive der Leerfahrt" auf dem Hinweg erstattungsfähig ist, nur eben (weil ohne triftigen Grund) zu niedrigerem km-Satz. In BW musste zu jedem Flug ein Vergleichsangebot des dortigen Reisebüros dazugelegt werden und zu jeder Zahlung im Ausland eine Wechselkursbescheinigung des betreffenden Tages. In HE erstelle ich immer zur Sicherheit Vergleichsangebote über google flights, aber niemand will sie sehen, und es wird einfach alles durchgewunken.

Wenn der konkrete Fall tatsächlich ÖD ist, würde ich zu Gelassenheit raten und keine langen Diskussionen führen. Man reicht ein, was man hat, dann sollen die entscheiden, was die erstatten. Wenn man freundlich sein möchte, dann entschuldigt man sich dabei mit Unwissen und gelobt Besserung beim nächsten solchen Fall. Wenn man eskalieren möchte, bittet man um rechtsmittelfähigen Bescheid des gestellten Reisekostenantrags und legt ggf. Widerspruch ein.

Die Auflagen sind "grundsätzlich" überall identisch, es ist das Bundesdienstreisegesetz, nach dem gebucht werden muss. Urlaub + Dienstreise geht prinzipiell, allerdings eben mit gewissen Einschränkungen, dass die Reise als ganzes "hauptsächlich dienstlichen Charakter" haben muss. Das ist jetzt wiederum Auslegungssache, d.h. der Privat-Anteil sollte nicht "zu groß" sein.
Nein, die Länder haben eigene Reisekostengesetze. Manche verweisen aber auf die des Bundes.

öD ist nicht gleich öD. Bei uns ist die Kombi von Dienstreise und Urlaub mit bestimmten Auflagen erlaubt. Nur selber sollte man nichts buchen, sondern nur buchen lassen oder vorher eine Genehmigung zum Selberbuchen einholen. Auch bei Irrops. Passiert ein Irrop außerhalb der Arbeitszeiten der Reisestelle"drachen", lieber nichts unternehmen als selbst etwas buchen, auch wenn's am Ende teurer wird.
Meine Empfehlung wäre das komplette Gegenteil. Nicht lange im Vorfeld mit der Reisestelle diskutieren (im ÖD sitzen leider auch oft sehr schwache Mitarbeiter), selber die Gesetze lesen, selber buchen, und die Dinge im Nachhinein regeln. Nach meiner Erfahrung ist es viel leichter, tatsächlich entstandene Kosten erstattet zu bekommen, als sich im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit bestätigen zu lassen. Und in allen Abrechnungen immer 100% korrekt bleiben, man möchte morgens dem Müllmann, der das mit seinen Steuergeldern bezahlt, doch guten Gewissens in die Augen blicken können.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.011
634
.de
Meine Empfehlung wäre das komplette Gegenteil. Nicht lange im Vorfeld mit der Reisestelle diskutieren (im ÖD sitzen leider auch oft sehr schwache Mitarbeiter), selber die Gesetze lesen, selber buchen, und die Dinge im Nachhinein regeln. Nach meiner Erfahrung ist es viel leichter, tatsächlich entstandene Kosten erstattet zu bekommen, als sich im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit bestätigen zu lassen. Und in allen Abrechnungen immer 100% korrekt bleiben, man möchte morgens dem Müllmann, der das mit seinen Steuergeldern bezahlt, doch guten Gewissens in die Augen blicken können.

Das kann für externe Dienstleister zutreffen. Für interne Mitarbeiter gibt es bei Nichtbeachtung ressortsspezifischer Weisungen viel Ärger; zudem kann so ein Verhalten zu Doppelbuchungen (1x Reisestelle, 1x selbst) führen.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.157
12.383
IAH & HAM
ich musst heute wieder mit (google findet alles)nachweisen, dass man Einladungen von Femdfirmen zum Essen bei Reiseabrechnung nicht angeben muss (s. anderes Thema hier) - in vielen Firmen sitzen da Sesselfurzer-Drachen, die selber noch niemals über Österreich hinausgekommen sind, sprich null Ahnung oder gar Verständnis haben!

Wie man hier sieht sitzt beim OP auch so ein Drache!

Hast Du mal wieder eine Moeglichkeit gefunden ein paar mehr Euro bei Deinem Arbeitgeber abzugreifen?
 
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