Indien: 17-Jähriger reist nur mit einem Elternteil ein - Vollmacht notwendig?

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speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Mein Mann fliegt mit meinem 17-Jährigen Sohn nach Indien. Für beide beantrage ich rechtzeitig ein E-Visum. Wird von mir eine Vollmacht und Kopie Reisepass benötigt, dass ich damit einverstanden bin, dass mein Mann alleine mit dem Sohn nach Indien einreist? Ich selbst bin bei der Einreise bereits in Indien.

Wie sieht es aus, wenn mein Mann den Flug kurzfristig stornieren muss und der Sohn alleine fliegen möchte? Danke.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Mein Mann fliegt mit meinem 17-Jährigen Sohn nach Indien. Für beide beantrage ich rechtzeitig ein E-Visum. Wird von mir eine Vollmacht und Kopie Reisepass benötigt, dass ich damit einverstanden bin, dass mein Mann alleine mit dem Sohn nach Indien einreist? Ich selbst bin bei der Einreise bereits in Indien.

Wie sieht es aus, wenn mein Mann den Flug kurzfristig stornieren muss und der Sohn alleine fliegen möchte? Danke.

Internationale Geburtsurkunde, Vollmacht und Passkopie von Dir. Besser dabei haben als ins Chaos reinlaufen.
 
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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
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HOQ/NUE/CGN
Er wird die Unterlagen im Zweifel schon bei der Ausreise brauchen.
Ich zitiere mal meinen Post von nebenan:


Schau mal hier... irgendwie wird das kontrolliert, ob der Pass das hergibt, weiss ich nicht:

"Die Bundespolizei widmet Minderjährigen unabhängig davon, ob diese in Begleitung oder ohne Begleitung reisen, besondere Aufmerksamkeit. Beim Überschreiten einer Außengrenze werden Minderjährige bei der Ein- und Ausreise wie Erwachsene kontrolliert. Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

  • eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten."

Quelle: https://www.bundespolizei.de/Web/DE...isen-mit-Kindern/reisen-mit-kindern_node.html

aus https://www.vielfliegertreff.de/rei...men-kind-nicht-verheiratet-4.html#post3089177
 
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