Nun konkret zur Kreditkarte, die kostenfrei zu jedem Girokonto bei der DiBa gehört: Hier ist ein Missverständnis auszuräumen. Es handelt sich dabei nicht um eine Debitkarte, sondern um eine "echte" Visa Kreditkarte. Diese zeichnet sich nicht dadurch aus, ob ein revolvierender Kredit mit Monatsabrechnung zur Verfügung gestellt wird. Die Unterscheidung liegt einzig und allein darin begründet, dass eine Kreditkarte eine Zahlungsgarantie enthält, gegebenenfalls auch per altmodischem Ritsch-Ratsch-Gerät, wofür die Kreditkarte eine sogenannte Hochprägung besitzt. Zur Autorisierung reicht eine Unterschrift. Umgekehrt kann eine Debitkarte, vergleichbar mit der Zahlung per girocard mit PIN-Eingabe, nur am sogenannten Online Point of Sale eingesetzt werden, womit der Händler in Echtzeit die Kontodeckung prüfen und das Okay der Bank erhalten kann. Eine bloße Unterschrift mit Offlinezahlung ist nicht möglich. Karten neueren Datums tragen diese Unterscheidung auch irgendwo als Beschriftung, bei den Karten der DiBa auf der Rückseite neben dem Unterschriftfeld. Das Kreditlimit ist identisch mit dem Guthaben bzw. Dispo des Girokontos und die Belastung erfolgt zeitnah. Aber oben genannte Offlinezahlungen gegen Unterschrift sind damit ebenso möglich, wie z. B. das Blocken von Kaution eines Autovermieters, ohne, dass die Kaution dadurch auch gleich abgebucht wird (ebenso bei Debitkarten nicht möglich). Händler und das Visa-System interessieren sich nicht dafür, ob dahinter ein separates Kreditkartenkonto, mit oder ohne revolvierendem Kredit, mit oder ohne monatlicher Sammelabrechnung steckt - oder eben das Girokonto der DiBa. Und selbst wenn es sie interessieren würde unterscheiden sich diese nicht von der Visa, die an Girokonteninhaber der DiBa ausgegeben wird. Zigfach bei Hotels und Autovermietungen rund um die Welt erfolgreich erprobt, ich hatte nie ein Problem. Wer also denkt, er bräuchte zusätzlich noch eine "echte" Kreditkarte - was immer das sein soll - der irrt.