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Hallo zusammen,
kurze Frage zum Unterschreiten (oder eben nicht) der MCT an einem Flughafen, und was passiert, wenn man die Verbindung dann doch nicht schafft.
Ich bin gebucht auf einen United-Flug nach LHR mit Anschluß an einen Lufthansa-Flug nach Frankfurt. In den Kombinationen UA/LH und LH/LH in Bezug auf die Flugnummern ist diese Verbindung illegal, da mit 65 Minuten die jeweilige MCT von 75 Minuten unterschritten ist - entsprechend ist diese Kombination von Flügen online auch nicht buchbar. Ich habe allerdings beide Strecken auf BD-Flugnummer gebucht, und damit kann man diese Verbindung auch heute noch buchen, da für international nach international bei BD/BD wohl eine MCT von 60 Minuten gilt, die ja auch eingehalten ist.
Mir ist klar, dass 65 Minuten in LHR ein Spiel mit dem Feuer sind, insbesondere in Eco und mit Kind. Alternative wäre aber ansonsten eine Verbindung mit drei Stunden Aufenthalt in LHR gewesen - und sollte ich meine gebuchte Verbindung verpassen, wird man mich eh' auf diese Maschine umbuchen. Tja, wenn nicht jemand auf die Idee kommt, dass ich die MCT der ausführenden Airlines unterschritten habe und man mich deswegen überhaupt nicht umbuchen will (oder erst mit soviel Verzögerung, dass ich auch die Maschine drei Stunden später nicht erwische).
Daher im wesentlichen drei Fragen:
- ist es formal richtig, dass die gebuchte Flugnummer und nicht die ausführende Airline die MCT bestimmt?
- wird seitens der ausführenden Airline des verpassten Fluges (LH) in einem solchen Fall umgebucht, oder von der vermarktenden Airline (BD)?
- an wen wendet man sich, wenn trotz eindeutiger Regellage eine der Parteien nicht mitspielt?
Vielen Dank für alle eventuellen Tipps!
Viele Grüße - Dirk
kurze Frage zum Unterschreiten (oder eben nicht) der MCT an einem Flughafen, und was passiert, wenn man die Verbindung dann doch nicht schafft.
Ich bin gebucht auf einen United-Flug nach LHR mit Anschluß an einen Lufthansa-Flug nach Frankfurt. In den Kombinationen UA/LH und LH/LH in Bezug auf die Flugnummern ist diese Verbindung illegal, da mit 65 Minuten die jeweilige MCT von 75 Minuten unterschritten ist - entsprechend ist diese Kombination von Flügen online auch nicht buchbar. Ich habe allerdings beide Strecken auf BD-Flugnummer gebucht, und damit kann man diese Verbindung auch heute noch buchen, da für international nach international bei BD/BD wohl eine MCT von 60 Minuten gilt, die ja auch eingehalten ist.
Mir ist klar, dass 65 Minuten in LHR ein Spiel mit dem Feuer sind, insbesondere in Eco und mit Kind. Alternative wäre aber ansonsten eine Verbindung mit drei Stunden Aufenthalt in LHR gewesen - und sollte ich meine gebuchte Verbindung verpassen, wird man mich eh' auf diese Maschine umbuchen. Tja, wenn nicht jemand auf die Idee kommt, dass ich die MCT der ausführenden Airlines unterschritten habe und man mich deswegen überhaupt nicht umbuchen will (oder erst mit soviel Verzögerung, dass ich auch die Maschine drei Stunden später nicht erwische).
Daher im wesentlichen drei Fragen:
- ist es formal richtig, dass die gebuchte Flugnummer und nicht die ausführende Airline die MCT bestimmt?
- wird seitens der ausführenden Airline des verpassten Fluges (LH) in einem solchen Fall umgebucht, oder von der vermarktenden Airline (BD)?
- an wen wendet man sich, wenn trotz eindeutiger Regellage eine der Parteien nicht mitspielt?
Vielen Dank für alle eventuellen Tipps!
Viele Grüße - Dirk