AB: Kann Flug nicht wahrnehmen

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OmaSapiens

Reguläres Mitglied
08.07.2013
68
0
VIE
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Liebes Forum,
ich habe einen AB Flug TXL-VIE gebucht und werde ihn aus beruflichen Gründen nicht wahrnehmen können.
Eine Erstattung bringt mir nichts, da die Gebühren den Flugpreis auffressen würden.
Gibt es noch irgendetwas Sinnvolles, was ich mit dem Flug anstellen könnte?
 

tiiimooo

Erfahrenes Mitglied
26.12.2012
391
0
Man kann den Flug umbuchen. Teilweise findet man sehr günstige Tarife zum umbuchen sodass du nur 60€ bezahlen musst.
 

Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
Mit den gegebenen Informationen wird es schwer dir zu helfen. Buchungsklasse bekannt? Möchtest du vllt. wenigstens das erste Segment wahrnehmen? Wurde die Flugzeit von der Airline geändert? Ich sehe schon Chancen, dass man da was machen kann :)

Ich habe letztes Jahr leider auch 8 Segmente verfallen lassen müssen. Oft ist es dabei so: Du bekommst bei restriktiven Buchungen nur die Steuern und Gebühren, abzüglich einer Pauschale zurück. Ist das bei Air Berlin anders?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Wie hält es AB bei no show mit der YQ-Erstattung?
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Die YQ erhälts du im Normalfall nicht zurück.

Ferner zu beachten:

sonstiges_deu_yf_2013.jpg


==> 25 Euro Bearbeitungsgebühr

Ist der Tarif erstattbar, bekommst du natürlich alles Geld retour, ohne Gebühren.
 
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Reaktionen: TXLover

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Dann lohnt sich der Aufwand nicht, da die YQ mit 80€ fast die Hälfte des Gesamtpreises ausmacht. Es sei denn, @umsteiger klagt die für mich ein.
Im Prinzip gibt es daran auch nichts auszusetzen, dass AB die 80,- € nicht erstattet. Es ist der normale Flugpreis ohne Steuern oder Gebühren für Dritte. Dass sie fast den gesamten Betrag des Flugpreises in einen sinnfreien Posten namens "Kerosinzuschlag" verschieben, um ihn im Falle von Prämienbuchungen einerseits oder Erstattungen andererseits völlig unterschiedlich behandeln zu können, ist das eigentliche "Verbrechen".

Und dieses Abkassieren der 25,- € Bearbeitungsentgelt für die Erstattung von Steuern und Gebühren hat man denen auch längst untersagt.

Gruß,
Euphiletos