(Keine) Rückmeldung von Schlichtungsstelle SÖP?

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iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
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Liebes Forum,

ich habe letztes Jahr eine Forderung auf Entschädigung und Rückerstattung bei LH gestellt, nachdem ein Flug ohne Angabe von Gründen gecancelled wurde und keine weitere Unterstützung zwecks Ersatzbeförderung erfolgt ist (hier beschrieben). Der LH-Support hat überhaupt nicht geholfen, weshalb ich die Angelegenheit nach mehreren E-Mails an die Schlichtungsstelle SÖP weitergegeben habe. Das hat nun zwar etwas gedauert (die SÖP hat auch auf eine erhöhte Bearbeitungsdauer aufgrund des Fallaufkommens hingewiesen), aber nun ist der gesamte geforderte Betrag, bestehend aus EU-Ausfallentschädigung + Zugtickets als Ersatzbeförderung, von der LH überwiesen worden. Die ganzen Tipps hier im Forum waren für den Antrag wirklich hilfreich, vielen Dank dafür!

Ich habe mich nun nur gewundert, da weder von der LH noch von der Schlichtungsstelle SÖP irgendeine Information à la "Antrag wurde akzeptiert" kam - es traf einfach überraschend die Überweisung von der LH ein. Ich wollte daher einmal in die Runde fragen, ob es noch jemandem so ging, dass von der Schlichtungsstelle gar keine Rückmeldung mehr erfolgte und einfach nur der geforderte Betrag überwiesen wurde?
Oder für diejenigen, die etwas von der Schlichtungsstelle gehört haben - muss man selbst zum Abschluss noch irgendwie aktiv werden, z.B. einen Nachweis der Zahlung an die Schlichtungsstelle schicken oder so? Oder ist der Vorgang mit erfolgter Zahlung einfach abgeschlossen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße,

iYassin
 

iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
477
415
Bei mir ist es andersrum. Meine Forderung gegen Wizzair wurde gegenüber der SÖP durch Wizzair teilweise akzeptiert und die SÖP hat mich daraufhin gefragt, ob ich dieses Angebot annehme (dadurch entfällt dann die Prüfung durch die SÖP). Ich habe dieses Angebot vor knapp zwei Monaten angenommen. Das Geld hat Wizz immer noch nicht überwiesen, trotz einer Mahnung der SÖP.

Ich gehe daher davon aus, dass die LH nach der Bitte um Stellungnahme durch die SÖP den durch dich geforderten Betrag vollständig bezahlt hat. Dadurch entfällt dann natürlich die Prüfung durch die SÖP und es kommt vermutlich irgendwann ein Erledigungsschreiben (wegen Überlastung mit Verzögerung). Für dich dürfte die Sache erledigt sein.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Also es ist gut möglich, dass LH gezahlt hat - ganz ohne Involvierung der SÖP.
Du hast ja auch LH aufgefordert, das Geld zu zahlen.

Ich habe mich nun nur gewundert, da weder von der LH noch von der Schlichtungsstelle SÖP irgendeine Information à la "Antrag wurde akzeptiert" kam
Von welchem Antrag sprichst Du?
Die Schlichtungsvorschläge der SÖP sind 100% unverbindlich.

Oder für diejenigen, die etwas von der Schlichtungsstelle gehört haben - muss man selbst zum Abschluss noch irgendwie aktiv werden, z.B. einen Nachweis der Zahlung an die Schlichtungsstelle schicken oder so? Oder ist der Vorgang mit erfolgter Zahlung einfach abgeschlossen?
Aufgrund des hohen Fallaufkommens bei Dir, würde ich der SÖP nichts mehr schreiben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meine Forderung gegen Wizzair wurde gegenüber der SÖP durch Wizzair teilweise akzeptiert und die SÖP hat mich daraufhin gefragt, ob ich dieses Angebot annehme (dadurch entfällt dann die Prüfung durch die SÖP). Ich habe dieses Angebot vor knapp zwei Monaten angenommen. Das Geld hat Wizz immer noch nicht überwiesen, trotz einer Mahnung der SÖP.
Und deshalb empfehle ich, von der SÖP Abstand zu nehmen.
Du kannst aus der Vereinbarung zwischen SÖP, Wizzair und Dir leider nicht vollstrecken lassen, sondern musst sowieso den Weg per Gericht gehen.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Liebes Forum,

ich habe letztes Jahr eine Forderung auf Entschädigung und Rückerstattung bei LH gestellt, nachdem ein Flug ohne Angabe von Gründen gecancelled wurde und keine weitere Unterstützung zwecks Ersatzbeförderung erfolgt ist (hier beschrieben). Der LH-Support hat überhaupt nicht geholfen, weshalb ich die Angelegenheit nach mehreren E-Mails an die Schlichtungsstelle SÖP weitergegeben habe. Das hat nun zwar etwas gedauert (die SÖP hat auch auf eine erhöhte Bearbeitungsdauer aufgrund des Fallaufkommens hingewiesen), aber nun ist der gesamte geforderte Betrag, bestehend aus EU-Ausfallentschädigung + Zugtickets als Ersatzbeförderung, von der LH überwiesen worden. Die ganzen Tipps hier im Forum waren für den Antrag wirklich hilfreich, vielen Dank dafür!

Ich habe mich nun nur gewundert, da weder von der LH noch von der Schlichtungsstelle SÖP irgendeine Information à la "Antrag wurde akzeptiert" kam - es traf einfach überraschend die Überweisung von der LH ein. Ich wollte daher einmal in die Runde fragen, ob es noch jemandem so ging, dass von der Schlichtungsstelle gar keine Rückmeldung mehr erfolgte und einfach nur der geforderte Betrag überwiesen wurde?
Oder für diejenigen, die etwas von der Schlichtungsstelle gehört haben - muss man selbst zum Abschluss noch irgendwie aktiv werden, z.B. einen Nachweis der Zahlung an die Schlichtungsstelle schicken oder so? Oder ist der Vorgang mit erfolgter Zahlung einfach abgeschlossen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße,

iYassin
Bei mir kam mal ein Schreiben, dass (war TP) die Forderung akzeptiert wurde und überwiesen wird. Zahlung kam dann von TP ohne weitere Kommunikation.

Im Zweifel war LH hier schneller als die SÖP. Du musst nichts mehr machen, wenn wird sich die SÖP melden.
 

iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
Ich gehe daher davon aus, dass die LH nach der Bitte um Stellungnahme durch die SÖP den durch dich geforderten Betrag vollständig bezahlt hat. Dadurch entfällt dann natürlich die Prüfung durch die SÖP und es kommt vermutlich irgendwann ein Erledigungsschreiben (wegen Überlastung mit Verzögerung). Für dich dürfte die Sache erledigt sein.
Alles klar, danke! Und dir viel Erfolg mit der Sache mit Wizzair!

Also es ist gut möglich, dass LH gezahlt hat - ganz ohne Involvierung der SÖP.
Du hast ja auch LH aufgefordert, das Geld zu zahlen.
Schon möglich - würde mich aber stark wundern, der letzte Kontakt mit dem LH-Service ist über ein halbes Jahr her.

Bei mir kam mal ein Schreiben, dass (war TP) die Forderung akzeptiert wurde und überwiesen wird. Zahlung kam dann von TP ohne weitere Kommunikation.

Im Zweifel war LH hier schneller als die SÖP. Du musst nichts mehr machen, wenn wird sich die SÖP melden.
Alles klar, gut zu wissen! Danke :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Und deshalb empfehle ich, von der SÖP Abstand zu nehmen.
Ein Schlichtungsverfahren der SÖP hat, wie grundsätzlich alles im Leben Vor- und Nachteile.
Die Vorteile sind auf jeden Fall, dass das Verfahren für den Reisenden vergleichsweise wenig Aufwand bedeutet und kostenlos ist und sich am Status der Forderung nichts ändert weil die Verjährung gehemmt ist.
Nachteil mag sicher die lange Verfahrensdauer sein, was ein gewisses Insolvenzrisiko bedeuten kann und vorallem, dass ein Schlichterspruch von der Gegenseite nicht akzeptiert werden muss.

Fakt ist aber, dass das die SÖP gerade in unklaren Fällen die Möglichkeit einer kostenfreien Sachverhaltsermittlung bietet und sich Amtsrichter gerne am Inhalt der von SÖP gemachten Darstellungen orientieren.
Ich hatte schon mehrere Urteile in denen der Richter ganze Bereich des Teils "Zugunsten der Beschwerdeführerin haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:" und "Vorschlag:" weite Teile der Schlichtungsempfehlung regelrecht abgeschrieben haben, da die Schlichtungsempfehlung im Verfahren eingebracht wurde und die Beweisführung dadurch erheblich vereinfacht war.

Die Aussage zur Vollstreckung stimmt so pauschal eben auch nicht.
Grundsätzlich erleichtert eine Einigung im Schlichtungsverfahren die Vollstreckbarkeit erheblich, es könnte sogar sein, dass die SÖP eine geeignete Gütestelle im Sinne des §794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO handelt (vielleicht hat hier jemand genauere Informationen?) aber auch falls nicht kann dann das Mittel des §592 ZPO gewählt werden, was zu einem deutlich vereinfachten Verfahren führt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Die Aussage zur Vollstreckung stimmt so pauschal eben auch nicht.
Grundsätzlich erleichtert eine Einigung im Schlichtungsverfahren die Vollstreckbarkeit erheblich, es könnte sogar sein, dass die SÖP eine geeignete Gütestelle im Sinne des §794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO handelt (vielleicht hat hier jemand genauere Informationen?) aber auch falls nicht kann dann das Mittel des §592 ZPO gewählt werden, was zu einem deutlich vereinfachten Verfahren führt.
Dann schicke bitte das Akzeptanzschreiben von Wizz an den Gerichtsvollzieher - und erzähle uns, was passiert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Dann schicke bitte das Akzeptanzschreiben von Wizz an den Gerichtsvollzieher - und erzähle uns, was passiert.
Dass Wizz Air ein schwer zu packender Gegner sein dürfte, wird hier unstrittig sein.

Tatsache ist aber, dass bei einem Schlichtungsvergleich der weitere Verlauf deutlich einfacher ist, als ein reguläres Zivilverfahren.
Sei es weil die SÖP eine Gütestelle im Sinne des §794 Abs, 1, Nr. 1. ZPO ist oder weil eben der Sachverhalt nicht mehr strittig ist und daher eine deutlich vereinfachte Klage im Sinne des §592 ZPO bestritten werden kann.

Diese Tatsache kann eben nicht verleugnet werden.