Kleiner Tipp für Backup-Segmente ab FRA im Rahmen der 2011er Promotion

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Fragensteller

Reguläres Mitglied
01.01.2011
71
0
FRA
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Falls ihr auch in den nächsten Wochen euren 29. und 30. Flug antreten werdet: Es wäre doch schade, wenn durch Krankheit, Stornierung, o.ä. diese Flüge nicht abgeflogen werden können.

Habe daher als Backup folgenden Flug gebucht:

1. FRA-FMO | 21:15 - 22:05 | 30.12.2011
2. Muenster-Osnabrueck Airport | Guide and Reviews
3. FMO-FRA | 06:05 - 07:00 | 31.12.2011

für 88€. Ticketpreis 6€, daher recht hohe Erstattung.
 
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Reaktionen: HBIOX

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Da YQ nicht erstattet wird (jedenfalls nicht solange du nicht mindestens ins Mahnverfahren gehst), und darüber hinaus, jedenfalls wenn du über LH.com gebucht hast, weitere 30€ Erstattungsgebühr anfallen, wird da im Falle einer Erstattung nicht so viel über bleiben.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.909
4.696
Paralleluniversum
Achte aber auf die RSC dabei!

http://www.lufthansa.com/online/por...=de&faqCategory=Booking&contactChannelIndex=0

Die Refund Service Charge (RSC) ist eine Bearbeitungsgebühr für den Erstattungsprozess. Sie wird nur für ungenutzte Tickets erhoben, die laut Konditionen nicht erstattbar sind und einen Nettoflugpreis bis 150 Euro haben. Je nach gebuchtem Tarif kann zusätzlich eine Stornierungsgebühr anfallen.
Die Anzahl der Tickets mit günstigen wettbewerbsfähigen Preisen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, insbesondere übers Internet. Auf der anderen Seite haben sich auch die Steuern und Gebühren stark erhöht. Um aber trotzdem wettbewerbsfähig zu bleiben, hat Lufthansa die eigentlichen Ticketpreise reduziert.
Beispiel: ein günstiges Ticket mit einen niedrigen Preis, aber hohen Steuern z.B. Frankfurt-Hamburg-Frankfurt Ticketpreis 6 EUR, Steuern und Gebühren 83 EUR (oder gleichwertig in der lokalen Währung). Wenn das Ticket nicht abgeflogen ist, darf der Kunde die Steuern und Gebühren erstatten lassen. Wegen des allgemeinen Anstiegs an verkauften Tickets ist auch die Anzahl der Erstattungen gestiegen, die Kosten für Lufthansa erzeugen. Um diese Kosten zu decken, hat Lufthansa entschieden, die Erstattungsgebühr einzuführen.
Übersicht über die Gebühren in den jeweiligen Ländern.

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=2668947&l=de

Deutschland30 EURFür Steuern und Gebührenerstattungen von Tickets mit einem nicht erstattbaren Tarifwert bis zu 150 EUR
 
A

Anonym2735

Guest

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
LH meinte:
Bearbeitungsgebühr ... für ungenutzte Tickets ... die einen Nettoflugpreis bis 150 Euro haben
Mal wieder eine Meisterleistung präziser Formulierung:
Unter "netto" verstehe ich den Preis ohne USt. Der kleine Amtsrichter im Zweifel auch. :D
 

OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
741
2
VIE
Da YQ nicht erstattet wird (jedenfalls nicht solange du nicht mindestens ins Mahnverfahren gehst), und darüber hinaus, jedenfalls wenn du über LH.com gebucht hast, weitere 30€ Erstattungsgebühr anfallen, wird da im Falle einer Erstattung nicht so viel über bleiben.

ich glaube da wäre es besser in eine RV zu investieren. die wahschreinlichkeit nach weihnachten "krank" zu werden vor lauter freude nach dem erreichten 30. leg liegt in einem signifikant bedeutenden bereich *hust* *hust*