Der Schaden der durch verspätetes Gepäck entsteht ist nicht abhängig von der Buchungs- oder Beförderungsklasse,
noch von Airline oder Status des Passagiers, sondern von dem was der Passagier nach Ankunft des Fluges geplant hat,
und was er eben auf Grund des verspäteten Gepäcks nun nicht mehr oder nur eingeschränkt tun kann.
Airlines haben sicherlich interne Richtlinien, wieviel diese erstatten, womöglich gestaffelt nach der Zeit der Gepäckverspätung.
Ggf. haben dann Status und Beförderungsklasse auch Auswirkungen, auf das was die Airline von sich aus bereit ist zu erstattet.
LH erstattet z.B. gerne 100% für Kosmetikartikel, und 50% für Kleidung, das ist aber deren interne Richtlinie, und hat nichts damit zu tun,
welchen Anspruch ich als Fluggast gegenüber der Airline habe.
Flüglinien geben mittlerweile häufig bei Verspätung und verspätetem Gepäck Vouchers aus, falls ich diese dann einlöse,
akzeptiere ich damit i.d.R. das Angebot der Airline und verwirke meine Möglichkeit auf einen späteren Schadensersatzanspruch.
Der maximale Schadensersatzanspruch bei verspätetem Gepäck ist laut dem Montrealer Abkommen auf ca. 1300 Euro begrenzt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_Übereinkommen
Als Passagier unterliege ich aber i.d.R. auch durch die AGB der sogenannten Schadensminderungspflicht:
Schadensminderungspflicht – Wikipedia
Das bedeutet also, dass die Airline mir alles erstatten muss bis zur maximalen Grenze des Montrealer Abkommens,
was mir tatsächlich als Schaden entstanden ist, wobei ich als Passagier den Schaden mindern muss, falls mir dies möglich ist.
Habe ich also nach Ankunft des Fluges einen Badeurlaub geplant, so ist der Kauf von Unterwäsche, T-Shirt und Badehose und ein paar Kosmetikartikeln sicherlich zweckmässig. Im Sinne der Schadensminderungspflicht kann ich auch im Hotel, bei der Airline oder meinem Reisebegleiter fragen, ob mir ggf. ein paar zusätzliche Kosmetikartikel kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Ein anderer Passagier auf dem gleichen Flug hat womöglich einen wichtigen Geschäftstermin, bei dem er unmöglich in T-Shirt und Jeans erscheinen kann. Er benötigt also einen Anzug, Krawatte, ggf. passenden Schuhe, Gürtel, Hemd und Manschettenknöpfe, Aftershave, Razierzeug, etc.
Hier ist der Schaden also tatsächlich höher, obwohl es sich um die gleiche Dauer der Gepäckverspätung handelt.
Ein dritter Passagier hat womöglich gar keinen Schaden, da er im Handgepäck Kleidung und Kosmetik für ein paar Tage mitführte. Der Schaden der bei verspätetem Gepäck entsteht ist also immer sehr individuell. Habe ich im Anschluss an den Flug einen Geschäftstermin, eine Hochzeit, ein Golftunier, einen Ski- oder Badeurlaub.
Eine Regulierung des Schadens findet immer erst statt, nachdem das Gepäck dann tatsächlich angekommen ist. Oftmals mit entsprechendem Schriftverkehr Wochen nachdem man wieder zu Hause ist. Für den Nachweis des Schadens muss ich alle Quittungen aufheben, und begründen warum mir der Schaden entstanden ist.
Alternativ kann ich auch bereits am Urlaubsort eine pauschale Regulierung der Airline z.B. in Form von Vouchers akzeptieren, z.B. eine Prepaid Kreditkarte mit der ich einkaufen kann.
Ich hatte einmal bei einem verspätetem Gepäck von vier Tagen einen Schaden von mehr als 1310 Euro. Die Airline (KLM) hat mir dann 1310 Euro erstattet mit dem Hinweis auf das Montrealer Abkommen. Den Rest habe ich über meine Kreditkarte erstattet bekommen, in der eine entsprechende Reiseversicherung inkludiert ist.