Korean Air Flugannullierung

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Loaded

Neues Mitglied
15.09.2012
10
0
41
HAM
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Moin Moin aus dem Norden.
Erstmal ein riesen dickes Lob an das Forum hier. Bin leider erst Zufällig drauf gestossen und naja schade des ich es nicht schon früher gesehen habe. Wäre vielleicht bei meinen ersten Erfahrungen mit dem fliegen besser gewesen ;). Ich mein ich bin jetzt nicht so ein riesen viel flieger... Mein erster Flug war 2010!! Ja sehr spät :eek:, dafür aber dann gleich von Hamburg nach Zürich, weiter über Dubai nach Brisbane und natürlich wieder zurück. Naja und da gab es schon Situationen, wo ich erstmal durch die Runde schauen musste, ob andere Passagiere noch entspannt sind und alles halt normal ist bzw. abläuft...:rolleyes: Nun gut, nu gehe ich alles relaxter an, schmunzel über die Gedanken die ich mir gemacht hatte und freue mich jetzt sogar über jeden Flug den ich mache... Also Flugangst hatte ich nie, nur der erste Flug war halt ungewohnt:D. Naja soviel erstmal kurz zu mir. Nun zu meinem Problem :(: Ich hab über ein Reisebüro ein "Open Return Ticket" gebucht bei Korean Air (im Juli), Hinflug 01.01. von Frankfurt. Jetzt wurde dieser Flug annulliert und einen Tag nach hinten verschoben (heute selber raus bekommen und nicht informiert worden, da ich mein Reiseplan online einsehen kann). Ich hab natürlich sofort beim Reisebüro angerufen und denen bescheid gegeben, da mein Weiterflug nicht geändert wurde. Ich hatte zwar meine Bearbeiterin nicht am Telefon, aber es wird weitergegeben, so dass sie das klären kann und mich dann am Monatg anruft. Das Problem besteht aber eher darin, dass ich nach Bestätigung meines Fluges (Korean Air) einen Flug von Hamburg nach Frankfurt bei der Lufthansa gebucht habe. Durch die Annullierung habe ich nun nicht 6 Stunden Aufenthalt in Frankfurt sondern 30 Stunden!!! Und das finde ich etwas viel. Ich hab extra die Bestätigung abgewartet. Meine Frage wäre nun ob ich irgendwelche Rechte habe? Hat jemand sowas vielleicht schon mal erlebt?
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
1
SEL
Hier fehlt leider das Detail, wo denn das Endziel des Korean Air(KE)-Tickets liegt. Weiterhin ist Peters Anwort nicht vollständig, weil die Stornierung zwar möglich ist, mitnichten aber die einzige Option darstellt. Rechtlich hat die KE hier den Flug annuliert, deshalb steht dem Herrn "Loaded" der nächstmögliche Flug zum oder nach dem urspünglichen Abflug zum Zielort zu, der gerade nicht ausschließlich mit KE stattfinden muss.

Dass es sich hier um eine PNR handelt, halte ich auf Grund der Darstellung des "Loaded" für ausgeschlossen. Somit wäre der LH-Hinweis belanglos. "Loaded" muss auch nicht die "Konsequenzen selbst tragen".
 
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Loaded

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15.09.2012
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HAM
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Also das Endziel ist Brisbane und stornieren möchte ich natürlich nicht... Denn das haut mit meiner Planung nicht so gut hin.
Was ist denn mit PNR gemeint? Da die Lufthansa den Flug planmäßig durchführt, muss sie nichts unternehmen und bucht wenn dann aus reiner freundlichkeit kostenlos um. Mir geht es eher dadrum ob ich Umbuchungskosten oder Hotelkosten Korean Air in Rechnung stellen könnte, da ich ja die Bestätigung abgewartet habe von Korean Air und dann erst meinen Zubringerflug gebucht habe (Zubringerflug nicht über das Reisebüro). Ich finde man muss sich doch auf eine Bestätigung verlassen können, denn jeder muss bzw. plant halt nunmal weitere Dinge. Wenn höhere Gewalt vorliegt könnte man es ja verstehen, aber es liegt nunmal lange Zeit dazwischen. Ich tippe da eher auf Gründe der Wirtschaftlichkeit (zu geringe Nachfrage an diesem Datum) ;)

Wünsche ein schönes Wochenende

Grüße Tobi
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
1
SEL
PNR ist sozusagen deine Buchungsnummer, wo alles gespeichert ist. Meistens besteht die aus 6 Ziffern.

Ich würde dein Reisebüro bitten, dich auf Emirates via Dubai oder via Singapur mit Lufthansa oder Singapore Airlines mit Abflug am 1.1. abends ab Frankfurt umzubuchen. Das Reisebüro muss dann alles weitere mit der Korean Air besprechen. Bitte nichts auf eigene Faust neubuchen erstmal.
 
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Loaded

Neues Mitglied
15.09.2012
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HAM
Ja nu kann ich was mit PNR anfangen ;).
Nee auf eigene Faust wollte ich auch nichts um bzw. neubuchen. Das Reisebüro hab ich schon informiert und die wollen sich mit Korean Air in Verbindung setzen. Aber eher erstmal aus dem Grund das mein Flug Frankfurt --> Seoul zwar einen Tag verschoben wurde, aber der Flug Seoul --> Brisbane gleich geblieben ist und ich den ja nicht erwischen kann. Ausser sie beamen mich nach Seoul :p
Habe aber auch gleich das Problem mit meinen Zubringerflug geschildert. Nun muss ich wohl erstmal warten was das Reisebüro sagt, auch wenn es schwer fällt zu warten... Berichte natürlich sofort wenn es neuigkeiten gibt.
 

Loaded

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15.09.2012
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HAM
Kleiner Zwischenbericht mit wenig Neuigkeiten. Das Reisebüro hat soweit geklärt das der andere Flug (Seoul - Brisbane) geändert wurde. Haben aber auch gleich gesagt, dass ich mich selbst mit Korean Air auseinandersetzen muss, da sie mit dem Flug Hamburg - Frankfurt nichts zu tun haben. Haben aber auch Ihre Hilfe angeboten sollte ich Probleme bei der Einigung haben. Habe dann gestern (morgends) über die Hompage eine Email geschrieben und bis heute Mittag keine Antwort erhalten (noch nicht einmal eine Bestätigung das die Email erhalten wurde und schnellstmäglichst bearbeitet wird). Also heute Mittag nochmals eine Email geschrieben. Aber nicht mehr über die Homepage, sondern an eine Email adresse aus Frankfurt die ich mir bei google rausgesucht habe. Will ja auch vorsichtshalber was in der Hand haben, nicht das es nachher heisst ich hab nichts unternommen. Aber auch hier noch keine Antwort bzw Eingangsbestätigung. Falls ich morgen immer noch keine Antwort bekomme, werde ich am Donnerstag mal anrufen.
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
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SEL
Ich würde den Flug Hamburg-Frankfurt sowieso nur soweit erwähnen, dass du erst zu einer bestimmten Zeit am 1.1 abfliegen kannst, weil du vorher eben noch nicht in Frankfurt bist. Ansonsten ist der Flug aber einfach nicht Gegenstand der Sache hier un damit schaffst du nur Verwirrung bei einem so schlechten Reisebüro.

Ich würde dem Reisebüro mal verklickern, dass sie hier eine Lösung finden müssen und ganz bestimmt fordern, dass die dich auf einen Flug am 1.1. ab Frankfurt nach Brisbane umbuchen, was ist denn das für ein Laden, wenn die dich an die Airline verweisen. Wollen die lieber gleich dichtmachen? Korean Air wird eventuell sagen, dass du dich doch bitte ans Reisebüro wenden sollst. E-Mails sind bei 95% der Airlines sowieso komplett nutzlos und deswegen vertane Zeit.
 
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15.09.2012
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HAM
Vielen Dank für deine Hilfe Paule22. Vielleicht reden wir aneinander vorbei, bzw. vielleicht check ich das auch gerade alles nicht. Ich soll mich wegen Hotelkosten oder wegen den Kosten der Umbuchung des Zubringerfluges an Korean Air wenden sagte das Reisebüro, da ich diesen Flug selbst gebucht habe. Finde ich nicht schön, aber was soll ich machen? Das Reisebüro hat sich mit KAL in Verbindung gesetzt damit wieder beide Flüge (Frankfurt-Seoul, Seoul-Brisbane) zueinander passen (halt aber um 24std nach hinten verschoben durch die Annullierung). Mein Zubringerflug von Hamburg nach Frankfurt geht am 01.01. aber der Flug Frankfurt - Seoul durch die Annullierung nicht mehr am 01.01. sondern am 02.01. so das ich 30 Stunden Aufenthalt in Frankfurt habe und das sehe ich natürlich nicht ein. Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus was ich jetzt für rechte habe oder was mir zusteht. Kann ich verlangen das ich einen Flug am 01.01. bekomme? Würde mich auch zufrieden geben wenn sie mir ein Hotel zahlen oder die Umbuchungskosten übernehmen. Ist zwar ärgerlich das ich dann alle Planungen um 24std nach hinten verschieben muss (dadurch auch viel Zeit investiere) aber besser als wenn ich storniere und versuche einen anderen Anbieter zu finden, der dann teurer ist oder die gleiche Abflugszeit hat. Ich muss dazu sagen ich gehe mit einem Working Holiday Visum runter und versuche natürlich soviel Geld wie möglich zu sparen.
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
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Kann ich verlangen das ich einen Flug am 01.01. bekomme?

Ja, denn wie ich schon schrieb:

Rechtlich hat die KE hier den Flug annuliert, deshalb steht dem Herrn "Loaded" der nächstmögliche Flug zum oder nach dem urspünglichen Abflug zum Zielort zu, der gerade nicht ausschließlich mit KE stattfinden muss.

Und das soll gefälligst das Reisebüro für dich erledigen. Wenn die sich groß sperren würde ich da nie wieder nen Fuß reinsetzen und KE anrufen.

Wiegesagt, KE muss für den Zubringerflug gar nichts tun und ich würde es gleichzeitig auch für deine Seite aber nicht verstehen, warum du jetzt auf einmal einen Abflug einen ganzen Tag später akzeptieren solltest.

Problematisch könnte die Sache werden, wenn du in Gang gesetzt hättest, dass das Reisebüro für dich die Flüge anpasst und nicht gleich verlangt hast, doch am 1.1. fliegen zu wollen. Sollte dies so sein, so müsste KE dir weiterhin Hotel+Verpflegung in Frankfurt bezahlen.
 
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SQ325

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11.10.2011
3.227
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SIN
So wie ich die Richtlinie lese, besteht rechtlich kein Anspruch auf irgendwas, da die Annulierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte. Ich würde behaupten das sich für den (separatgebuchten) Zubringer am Ende weder KE noch das Reisebüro zuständig fühlen wird. Falls der Zubringer nicht umbuchbar ist, entweder Hotel buchen vom 01. auf 02. Jaenner wirds wohl nicht zu teuer werden oder alternative Möglichkeit nutzen um nach FRA zu kommen (z.B. Zug), man beachte das der Rückflug auch verfällt wenn Hinflug nicht angetreten wurde.
 
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Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
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So wie ich die Richtlinie lese, besteht rechtlich kein Anspruch auf irgendwas, da die Annulierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte. Ich würde behaupten das sich für den (separatgebuchten) Zubringer am Ende weder KE noch das Reisebüro zuständig fühlen wird. Falls der Zubringer nicht umbuchbar ist, entweder Hotel buchen vom 01. auf 02. Jaenner wirds wohl nicht zu teuer werden oder alternative Möglichkeit nutzen um nach FRA zu kommen (z.B. Zug), man beachte das der Rückflug auch verfällt wenn Hinflug nicht angetreten wurde.

Dann lies die 261/04 doch nocheinmal. die 14-Tage Regelung ist nur für Ausgleichszahlungen relevant, alle anderen Ansprüche sind nicht zeitgebunden.
 
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Loaded

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15.09.2012
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HAM
So gesehen hab ich dem Reisebüro nur gesagt das was mit meinen Flügen nicht stimmt. Am Telefon wurde mir gesagt es wird weiter an meine Bearbeiterin gegeben und die klärt das alles. Die haben also veranlasst das die Flüge wieder zueinander stimmen. Ohne mich zu fragen was ich überhaupt will, bzw mir zu sagen das ich auch auf einen Flug am 01.01. bestehen kann. Also erstes und letztes mal dort gebucht und ab jetzt wird alles selber in die Hand genommen. So komme ich wenigstens zu den Ergebnissen die ich möchte.
So ich habe gerade mit Korean Air telefoniert. Hoffe mal das es wirklich wie beschrieben Gebührenfrei ist, da ich in mit einer Dame in Irland gesprochen habe obwohl es ne 0800 Nummer war. Also nachdem die Dame sich gefühlte 1000mal Entschuldigt hatte für die Flugannullierung und auch dafür, dass sie noch nicht auf meine Email geantwortet haben (und ich habe nichts von der Email erwähnt), sagte sie das sie mit Frankfurt in Kontakt stehen. Die Zentrale dort hat das alles zu entscheiden (ich hatte ja in der Email geschrieben das sie mir bitte einen Vorschlag machen sollen, damit für beide Parteien das Problem zufriedenstellend gelöst wird) . Sie versicherte mir aber am Telefon, dass es mindestens ein Hotel werden wird. Sobald sie Info`s aus Frankfurt bekommen hat ruft sie mich an.
Also mal wieder warten angesagt...
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
So wie ich die Richtlinie lese, besteht rechtlich kein Anspruch auf irgendwas, da die Annulierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte.
Dann musst du in Zukunft besser lesen.
KE wird dein LH Flug egal sein, da er nicht auf derselben Buchung ist; folgedessen wird man dir auch keine Umbuchung bezahlen. Rechtlich ist das soweit auch i.O.
ABER: Du hast das Recht, deinen Anspruch geltend zu machen, ungefähr zur selben Zeit wie ursprünglich abzufliegen und an der Destination anzukommen. Eine um 24 Stunden verspätete Ankunft musst du nicht akzeptieren.
In dem Fall dem Reisebüro Bescheid geben, sie mögen eine Lösung für dich ausarbeiten, dass du am 1. fliegen kannst. Wie sie das machen ist ihr Problem, dich verpflichtet niemand zur Eigeninitiative.
Natürlich hätte persönlich bei KE anzurufen den Vorteil, dass du selbst handeln kannst, bzw. wenigstens die Möglichkeit besteht es zu versuchen.
Sollte dir womögich der 2. als Abflugtag besser liegen könntest du theoretisch probieren, KE davon zu überzeugen, dir de Umbuchungskosten für den LH-Zubringer zu übernehmen; als Begründung würde ich verwenden es kommt ihnen billiger als dir eine Alternative am 1. zu finden. Das wäre allerdings Kulanz seitens KE. Ich nehme aber stark an, dass du ohnehin am 1. fliegen willst wie ursprünglich gebucht. ;)
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
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SIN
Dann lies die 261/04 doch nocheinmal. die 14-Tage Regelung ist nur für Ausgleichszahlungen relevant, alle anderen Ansprüche sind nicht zeitgebunden.

Bin deiner netten Aufforderung gefolgt. Er hat nur Anspruch auf Leistungen gemäss Artikel 8, welche Stornierung bzw. anderwertige Beförderung wäre. Eben exakt was KE getan hat. Wenn KE nun einwiligt ist das Kulanz (kann dem OP dann aber egal sein).

Dann musst du in Zukunft besser lesen.

Ja wer lesen kann... Ich kanns offensichtlich wohl nicht. ;)


@Loaded: Gibt schon eine Bestätigung von KE?
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Ja wer lesen kann... Ich kanns offensichtlich wohl nicht. ;)
Was soll der Kommentar?! Du hast eben Blödsinn geschrieben. Punkt.

So wie ich die Richtlinie lese, besteht rechtlich kein Anspruch auf irgendwas, da die Annulierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte.
Nochmal für Personen mit Verständigungsproblemen: VO 261/04 schließt im obigen Fall nur Ausgleichszahlungen aus, ansonsten hat die Airline ihn umzubuchen und eine frühestmögliche Ankunft sicherzustellen. Da es mehr Flüge/Möglichkeiten als nur mit KE nach BNE gibt, muss er selbstverständlich keine 24 Stunden auf den nächsten Flug gen ICN warten.

Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Alternativ kann der Fragesteller natürlich anfragen, ob KE bereit wäre, ihm die Umbuchungskosten für den LH Flug zu übernehmen. Dies wäre aber Kulanz (argumentativ würde ich es mit den geringeren Kosten probieren).
Da aber ohnehin davon auszugehen ist, dass das gewählte Datum seinen Sinn hat, ist das nur theoretisch.
 
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Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
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SEL
Bin deiner netten Aufforderung gefolgt. Er hat nur Anspruch auf Leistungen gemäss Artikel 8, welche Stornierung bzw. anderwertige Beförderung wäre. Eben exakt was KE getan hat. Wenn KE nun einwiligt ist das Kulanz (kann dem OP dann aber egal sein).

Du hast Artikel 9 noch vergessen (Betreuungsleistungen). Aber immerhin schon besser als:

besteht rechtlich kein Anspruch auf irgendwas

Übrigens hat KE noch nicht alles mögliche getan, wenn er nur auf KE-Material umgebucht wird.
 

Loaded

Neues Mitglied
15.09.2012
10
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HAM
So nu ist alles geklärt. Ich muss dazu sagen das ich von mir aus die Planungen um 24std verschoben habe und nicht unbedingt auf den ursprünglichen Tag bestehen wollte (hätte natürlich anders ausgesehen, hätte ich nicht umplanen können). Nun ja was ist raus bekommen: KE bezahlt mir jetzt die Fahrt zum Hotel, das Hotel + Verpflegung in Frankfurt und es gibt noch nen schicken Gutschein für die nächste Buchung. Man hätte vielleicht noch mehr raus holen können, aber ich gebe mich damit zu frieden.
Vielen Dank nochmals für alle Antworten.