ANZEIGE
Ein schneller Klick auf
Deutscher Bundestag: Deutscher Bundestag - German Parliament - Bundestag Allemand und wir sind alle wieder schlauer:
Die Damen und Herren Abgeordneten haben ein eigenes Gesetz und dem ist auch geregelt, wie gereist werden darf:
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/abgges.pdf
Abgeordnetengesetz:
§ 16 - Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
(1) Ein Mitglied des Bundestages hat das Recht auf freie Benutzung
aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung
des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige
schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen
Personennahverkehrs, so werden die Kosten bis zur höchsten Klasse
gegen Nachweis erstattet.
Tickets gibt's damit bis zur BusinessClass erstattet - und dazu muss ich es "nur" in den Bundestag geschafft haben (662 Abgeordnete im neu gewaehlten) und nicht mal Ministerpraesident sein (16 Personen).
Jedem Abgeordneten steht es aber natuerlich frei, ein Ticket in Y zu buchen...