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Moin,
ich war kürzlich mit der Lufthansa auf der Langstrecke unterwegs (Ticket gebucht über die LH-Webseite) und hatte im Vor-/Nachlauf je noch ein Express Rail-Ticket dabei. Die LH hat mir hierbei auf dem Rückflug einen sehr knappen Umstieg angeboten (Landung 19:00 Uhr, Zugabfahrt 20:09 Uhr), den ich gerne angenommen hab. Dass der Koffer in diesem Zeitfenster erfahrungsgemäß nicht zur Abholung am AirRail-Terminal bereit stehen würde, war mir klar, aber es war nichts Lebenswichtiges drin, so dass ich mit der Nachsendung per Paketdienst gut hätte leben können.
Der Zug um 20:09 Uhr war zugleich auch der letzte für den Tag. Zwei weitere Züge (ohne LH-Flugnummer) wären kurz nach Mitternacht bzw. um 5:30 Uhr gegangen, der nächste mit LH-Flugnummer erst um 6:30 Uhr.
Nun kam es, wie es kommen musste: Die LH hob auf dem Rückflug am Startflughafen mit 2,5stündiger Verspätung ab und ist um 20:10 Uhr in Frankfurt gelandet. Der Zug (war an dem Tag pünktlich) war dementsprechend natürlich schon weg.
Ein Antrag auf Entschädigung an die LH wurde mit einem Standardtext abgewiesen, dass bei außergewöhnlichen Umstände kein Anspruch besteht. Auf meine Frage, welche Umstände konkret vorgelegen haben, kam keine inhaltliche Auskunft mehr. Nachvollziehbar, denn ein zu kurz ausgelegter Turnaround zählt ja eben nicht als solcher.
Am Serviceschalter in Frankfurt gab es eine Hotelübernachtung, einen Essengutschein, und die Umbuchung auf den Zug um 6:30 Uhr. Eine Beförderung mit einem der früheren Züge oder per Taxi wurde auf meine Nachfrage hin ausgeschlossen. Letztlich war ich so erst ca. 10 Stunden später am Zielort als vorgesehen.
Da ich zu einem solchen Fall auch bei längerer Suche noch keine Pointer finden konnte: Wie schätzt ihr die Situation ein? Entgegen der sonstigen Posts, die man im Forum so findet, war hier ja die Bahn pünktlich, aber die LH eben nicht.
MfG
acure
ich war kürzlich mit der Lufthansa auf der Langstrecke unterwegs (Ticket gebucht über die LH-Webseite) und hatte im Vor-/Nachlauf je noch ein Express Rail-Ticket dabei. Die LH hat mir hierbei auf dem Rückflug einen sehr knappen Umstieg angeboten (Landung 19:00 Uhr, Zugabfahrt 20:09 Uhr), den ich gerne angenommen hab. Dass der Koffer in diesem Zeitfenster erfahrungsgemäß nicht zur Abholung am AirRail-Terminal bereit stehen würde, war mir klar, aber es war nichts Lebenswichtiges drin, so dass ich mit der Nachsendung per Paketdienst gut hätte leben können.
Der Zug um 20:09 Uhr war zugleich auch der letzte für den Tag. Zwei weitere Züge (ohne LH-Flugnummer) wären kurz nach Mitternacht bzw. um 5:30 Uhr gegangen, der nächste mit LH-Flugnummer erst um 6:30 Uhr.
Nun kam es, wie es kommen musste: Die LH hob auf dem Rückflug am Startflughafen mit 2,5stündiger Verspätung ab und ist um 20:10 Uhr in Frankfurt gelandet. Der Zug (war an dem Tag pünktlich) war dementsprechend natürlich schon weg.
Ein Antrag auf Entschädigung an die LH wurde mit einem Standardtext abgewiesen, dass bei außergewöhnlichen Umstände kein Anspruch besteht. Auf meine Frage, welche Umstände konkret vorgelegen haben, kam keine inhaltliche Auskunft mehr. Nachvollziehbar, denn ein zu kurz ausgelegter Turnaround zählt ja eben nicht als solcher.
Am Serviceschalter in Frankfurt gab es eine Hotelübernachtung, einen Essengutschein, und die Umbuchung auf den Zug um 6:30 Uhr. Eine Beförderung mit einem der früheren Züge oder per Taxi wurde auf meine Nachfrage hin ausgeschlossen. Letztlich war ich so erst ca. 10 Stunden später am Zielort als vorgesehen.
Da ich zu einem solchen Fall auch bei längerer Suche noch keine Pointer finden konnte: Wie schätzt ihr die Situation ein? Entgegen der sonstigen Posts, die man im Forum so findet, war hier ja die Bahn pünktlich, aber die LH eben nicht.
MfG
acure