LG Frankfurt Az.: 2-24 S 93/24 Spät am Gate? Mitnahmepflicht der Airlines

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qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.659
1.093
BER
Die Kläger hätten sich in der Reihe der noch vor dem Flugzeug anstehenden Passagiere anstellen können, ohne dass dadurch eine Verzögerung des Abflugs zu befürchten war.
Steile These. Ein neues Loadsheet bräuchte es z.B. schon, und ob das immer ohne Verzögerung des Abflugs klappt? Gate-Schließzeit ≠ Abflugzeit hat schon seine Gründe. QR am FRA kalkuliert mit 20 Minuten schon recht knapp. Bei Fantasiewerten wie einer Stunde könnte ich die richterliche Ansicht besser nachvollziehen.
 

Chimaira

Erfahrenes Mitglied
15.02.2017
351
225
EDFM
Ich denke das wird noch eine Instanz nehmen, jedenfalls wenn die Abwägung des Sachverhalts so lapidar ist, wie das der Artikel suggeriert. Ich habe zwar selten Mitleid mit Fluggesellschaften, aber die Frage der Beförderungspflicht an der "noch offenen Tür" oder dem "nicht abgefahrenen Bus" fest zu machen, geht doch recht weit.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.257
5.110
Na ja, wenn da noch Leute vor der Tür des Flugzeugs stehen und einsteigen, ist es schon ziemlich fies, Gäste zurückzulassen.

Der Abschluss mit den Passagierzahlen kommt normalerweise ganz am Ende des Boardings kurz bevor die Türen geschlossen werden.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.659
1.093
BER
Der Abschluss mit den Passagierzahlen kommt normalerweise ganz am Ende des Boardings kurz bevor die Türen geschlossen werden.
Joa hast Recht, wenn ich so mehr darüber nachdenke ist da immer die Zeit für ein neues Loadsheet eingeplant und daran hängt es nicht.
Besseres Argument: irgendeinen Cutoff zu dem das Gate schließt und die finale Passagierliste steht braucht es und er muss so bemessen sein dass man das Gepäck der No-Shows ausladen kann ohne den Slot zu verpassen. Klar kommunizierte 20min vor Abflug sind doch wirklich ok, oder etwa nicht?
Besser verstehen könnte ich Unmut (und so ein Urteil) bei Spezialisten wie Ryanair mit ihrem "Boarding" in einen getrennten Bereich und Gateschließung während der Inbound noch nichtmal gelandet ist geschweige denn deboarded.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.330
9.442
FRA / FMO
Steile These. Ein neues Loadsheet bräuchte es z.B. schon, und ob das immer ohne Verzögerung des Abflugs klappt? Gate-Schließzeit ≠ Abflugzeit hat schon seine Gründe. QR am FRA kalkuliert mit 20 Minuten schon recht knapp. Bei Fantasiewerten wie einer Stunde könnte ich die richterliche Ansicht besser nachvollziehen.
Sehe ich genau so. Das Gericht betracht das hier sehr einseitig ohne die ganzen Prozesse im Hintergrund zu kennen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Sehe ich genau so. Das Gericht betracht das hier sehr einseitig ohne die ganzen Prozesse im Hintergrund zu kennen.
Wir sind im Zivilprozess. Das Gericht ermittelt nicht von sich aus sondern arbeitet mit den Fakten welche die Parteien vortragen. Und wenn die Airline Anwälte wie sooft nur dünn, lieblos und mit Textblöcken vortragen und all die Fakten, die hier diskutiert werden, nicht dem Gericht zur Kenntnis bringen, geht es für die Airline halt schief.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
740
669
Na ja, wenn da noch Leute vor der Tür des Flugzeugs stehen und einsteigen, ist es schon ziemlich fies, Gäste zurückzulassen.

Der Abschluss mit den Passagierzahlen kommt normalerweise ganz am Ende des Boardings kurz bevor die Türen geschlossen werden.

Wir sind uns aber auch einig, dass es klare Regeln braucht und wenn die Frage, ob jemand noch mitgenommen wird oder nicht davon abhängt, ob da noch andere stehen ist das alles andere als eine klare Regel. Übrigens: eine Tür kann auch noch offen sein, um den ramp agent seine Arbeit zu Ende bringen zu lassen. Der Boardingprozess kann zu diesem Zeitpunkt durchaus bereits abgeschlossen sein.
 
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Chimaira

Erfahrenes Mitglied
15.02.2017
351
225
EDFM
Neben der Frage, wann eine Beförderungspflicht noch besteht und wann nicht, die in diesem Fall bereits sehr zugunsten des Passagiers beantwortet wurde, wirft das Urteil meines Erachtens auch grundsätzliche Fragen zum Auslegungs- und Regelungsspielraum der Gerichte auf.

Als Reisender begrüße ich es selbstverständlich, wenn meine Rechte gestärkt werden. Sollte das Urteil jedoch, was ich nicht annehme, künftig regelmäßig in dieser Weise bestätigt werden, entsteht bei mir der Eindruck, dass die Justiz sich zu tief in die Privatautonomie von Vertragsparteien einmischt.

Wenn tatsächlich ein Regelungsbedarf bestehen sollte – was ich im konkreten Fall, in dem der Passagier ohne Verschulden des Beförderungsunternehmens zu spät kam, nicht erkennen kann – dann wäre dafür aus meiner Sicht der Gesetzgeber zuständig und nicht die Gerichte.

Am Ende mag das Thema nach der medialen Verwertung auch wieder im Nirvana der Urteile verschwinden und wenn nicht, dann bin ich bei @Flying Lawyer - Mitleid mit der Airline muss man sicher auch nicht haben.
 

Mowgli

Aktives Mitglied
06.05.2025
152
168
Ich bin für jedes Urteil zu haben, welches die Verbraucherrechte stärkt - insofern begrüße ich dieses Urteil.

Meiner Ansicht nach, setzt so ein Urteil ein ziemlich starkes Signal:
- Fluggesellschaften MÜSSEN einfach flexibler sein
- Passagiere sollten & dürfen nicht allein wegen interner Regeln - pauschal - abgewiesen werden
- mit so einem Urteil hat man als Passagier künftig bessere Chancen, sich gegen „Willkür“ zu wehren
 

Mowgli

Aktives Mitglied
06.05.2025
152
168
Neben der Frage, wann eine Beförderungspflicht noch besteht und wann nicht, die in diesem Fall bereits sehr zugunsten des Passagiers beantwortet wurde, wirft das Urteil meines Erachtens auch grundsätzliche Fragen zum Auslegungs- und Regelungsspielraum der Gerichte auf.

Als Reisender begrüße ich es selbstverständlich, wenn meine Rechte gestärkt werden. […]

[…]

Am Ende mag das Thema nach der medialen Verwertung auch wieder im Nirvana der Urteile verschwinden und wenn nicht, dann bin ich bei @Flying Lawyer - Mitleid mit der Airline muss man sicher auch nicht haben.
Sehe ich auch so, Mitleid aus der Warte eines Passagiers muss man nicht haben.

Zumal ich persönlich das so sehe:
- Boarding war objektiv noch nicht abgeschlossen
-> von daher eigentlich ein klarer Fall für mich (auch wenn ich nicht mal ansatzweise Jurist)
 

Mowgli

Aktives Mitglied
06.05.2025
152
168
Sehe ich genau so. Das Gericht betracht das hier sehr einseitig ohne die ganzen Prozesse im Hintergrund zu kennen.
Ich frage mich nur - allen ernstes - warum ich als Passagier dieses Verhalten der Airlines beklatschen soll / muss.

Die haben ihre gut bezahlten Anwälte & lassen keine Gelegenheit aus, sich herauszuwinden.

Von daher: DIE kämpfen für ihre Belange, aus der Sicht des Passagiers kann ich mich über so ein Urteil doch nur freuen.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.330
9.442
FRA / FMO
Ich frage mich nur - allen ernstes - warum ich als Passagier dieses Verhalten der Airlines beklatschen soll / muss.

Die haben ihre gut bezahlten Anwälte & lassen keine Gelegenheit aus, sich herauszuwinden.

Von daher: DIE kämpfen für ihre Belange, aus der Sicht des Passagiers kann ich mich über so ein Urteil doch nur freuen.
Weil das alles zu noch teureren Ticketpreisen und mehr Verspätungen führt. Ich bin Pünktlich am Gate mit ausreichend Puffer und habe keine Lust, dass durch jemanden der zu spät kommt (meistens selbst verschuldet), mein Flug sich verspätet oder teurer wird.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Weil das alles zu noch teureren Ticketpreisen und mehr Verspätungen führt. Ich bin Pünktlich am Gate mit ausreichend Puffer und habe keine Lust, dass durch jemanden der zu spät kommt (meistens selbst verschuldet), mein Flug sich verspätet oder teurer wird.
Ich lese das nicht als Zeichen für Fluggäste, verspätet ans Gate zu gehen sondern eher als Warnung an die Airlines gegen irgendwelche Willkür. Man hört ja teilweise gerade bei den LCC, die boarden in so Viehgatter hinein und schließen dann radikal, auch wenn die ganze Herde noch im Gatter ist.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.330
9.442
FRA / FMO
Ich lese das nicht als Zeichen für Fluggäste, verspätet ans Gate zu gehen sondern eher als Warnung an die Airlines gegen irgendwelche Willkür. Man hört ja teilweise gerade bei den LCC, die boarden in so Viehgatter hinein und schließen dann radikal, auch wenn die ganze Herde noch im Gatter ist.
In dem Fall sehe ich die Willkür. Aber 20 Minuten vor Abflug einer Langstrecke ist keine Wüllkür.
 
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emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
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298
Hat die Airline im konkreten Fall jetzt 3.000 € gekostet. So für 1 Minute Abfertigungszeit.

Flexibilität ist offenbar nicht immer die starke Seite einer Airline. Besonders dann, wenn die Aufgaben delegiert sind und Entscheider nicht gleich zur Problemlösung präsent sind.

Aber in Zukunft werden mehr Vorhänge die Transparenz an den Glastüren erschweren. Boarding beendet, Vorhang/Rollo runter.

Und keiner hat noch einen Blick auf geboardete Passagiere oder gar offene Türen auf Busse oder am Flugzeug ...
 
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N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
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Ich bin für jedes Urteil zu haben, welches die Verbraucherrechte stärkt - insofern begrüße ich dieses Urteil.

Meiner Ansicht nach, setzt so ein Urteil ein ziemlich starkes Signal:
- Fluggesellschaften MÜSSEN einfach flexibler sein
- Passagiere sollten & dürfen nicht allein wegen interner Regeln - pauschal - abgewiesen werden
- mit so einem Urteil hat man als Passagier künftig bessere Chancen, sich gegen „Willkür“ zu wehren

Es stärkt das Verbraucherrecht des einen zu spät gekommenen, aber schwächt das der anderen 180 Paxe, die rechtzeitig da waren, schon drinsitzen und nun ggf. genauso unverschuldet verspätet abfliegen. Schon mal aus deren Brille draufgeschaut? Das kann man doch nicht einfach beiseite wischen...