LH-Hotline: Vol Umbuchung nach zahlreichen Invol Umbuchungen

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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
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Ich hab nen Langstrecken-Ticket auf 220er Stock. Dieses muss ich nach zahlreichen Involuntary Schedule Changes nun umbuchen.

Hinflug ist schon abgeflogen, es dreht sich nur um den Rückflug.

Bot streicht die Segel.

Hotline bringt mir Fare Differences von über 10000 USD, weil vermutlich irgendein internes Tool damit nicht zurecht kommt. Sie meinen, dass sie beim Helpdesk nachfragen und nach Stunden warten wird die Verbindung dann getrennt.

Hat hier zufälligerweise irgendwer Erfahrung, wie ich die Hotliner da erfolgreich durchlotsen kann oder wie ich sie zumindest dazu bewegen kann, den Rückflug am Dienstag rauszunehmen damit der Coupon-Wert wegen No Show nicht verfällt?

Buchungsklassenverfügbarkeit wäre bei den Alternativ-Flügen gegeben.
 
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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.357
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Ein von LH selbst besetzter Ticketschalter (also im Grunde eh nur FRA/MUC) ist wahrscheinlich nicht greifbar bzw. durch eine Vertrauensperson aufsuchbar? Das wäre mein erster Tip. Die Hotline in ihrer aktuellen Qualität wird das fürchte ich nicht hinbringen.
Das hatte ich auch schon überlegt. Frankfurt wäre sogar halbwegs in Reichweite. - Das sind die auf der Empore oder? Ich hatte da bislang immer nen Türsteher sitzen gesehen. - Kommt man da mit so nem Anliegen an diesem Menschen vorbei oder verweist der einen dann nur auf die Hotline?
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.357
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Genau dort. Wenn es dir hilft, komme ich morgen Nachmittag vorbei und kann prüfen ob man dort einen Walk-In machen kann. Ich selbst habe das schon in VIE unf FRA gemacht, allerdings vorpandemisch.

Ansonsten versuch es im offiziellen LH-Thread?
Danke. Ich schaue mal ob ich morgen auf gut Glück nicht einfach selbst in Frankfurt vorbei fahre.
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Da ich diesen Fall auch schon hatte (und demnächst wohl wieder haben werde): Setzt voraus, dass man jemanden wirklich Kompetenten an der Hotline hat, da die den Preis wohl manuell berechnen müssen.

Bzw. wenn der "normale Hotline-Mitarbeiter" damit überfordert ist, müsste er es entsprechend weiterleiten, irgendwer im Ticketing müsste es ja können. Und wenn bisher alles INVOL / Schedule Change geht es grundsätzlich gemäß der Regeln des ursprünglichen Tickets.

Fängt aber in der Praxis oft schon mit so Problemen an, wie dass man durch die INVOL-Umbuchung in eine höhere BK gekommen ist, und ja normalerweise keine Umbuchung in eine niedrigere BK möglich ist. Es aber eigentlich auch nicht sein kann, dass man dann den Aufpreis auf irgendeine hohe BK zahlt, obwohl auf der gewünschten Strecke die ursprüngliche niedrige BK verfügbar und so Sachen. Noch "abenteuerlicher" wird es, wenn beim ursprünglichen Ticket continuous pricing im Spiel ist....
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.357
1.356
Da ich diesen Fall auch schon hatte (und demnächst wohl wieder haben werde): Setzt voraus, dass man jemanden wirklich Kompetenten an der Hotline hat, da die den Preis wohl manuell berechnen müssen.

Bzw. wenn der "normale Hotline-Mitarbeiter" damit überfordert ist, müsste er es entsprechend weiterleiten, irgendwer im Ticketing müsste es ja können. Und wenn bisher alles INVOL / Schedule Change geht es grundsätzlich gemäß der Regeln des ursprünglichen Tickets.

Fängt aber in der Praxis oft schon mit so Problemen an, wie dass man durch die INVOL-Umbuchung in eine höhere BK gekommen ist, und ja normalerweise keine Umbuchung in eine niedrigere BK möglich ist. Es aber eigentlich auch nicht sein kann, dass man dann den Aufpreis auf irgendeine hohe BK zahlt, obwohl auf der gewünschten Strecke die ursprüngliche niedrige BK verfügbar und so Sachen. Noch "abenteuerlicher" wird es, wenn beim ursprünglichen Ticket continuous pricing im Spiel ist....
Es gerade nochmal versucht.

Jetzt bringen sie irgendeine ominöse 60 Tage Vorausbuchungsfrist für ein bereits angeflogenes Ticket an.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.490
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BRU
Geld nach Invol verlangen?
Wenn da 261/2004/EG auf dem Rückflug anwendbar ist, gilt: #klagenhilft. Das habe ich der LH ja vor dem BGH beigebracht.
Gilt das auch, wenn ich ein von Schedule Change betroffenes Ticket bereits auf eine neue gewünschte Verbindung und / oder Datum umgebucht habe, von diesem Recht also bereits Gebrauch gemacht habe? Dann aber erneut umbuchen will / muss, und zwar auf "freiwilliger Basis", weil mir die Flüge doch nicht so passen, wie irgendwann mal umgebucht?

Kann ich da wirklich dann nochmal argumentieren, dass ja mein ursprünglicher Flug von einer Streichung betroffen war? Und um solche Fälle geht es hier doch. Habe demnächst wieder so einen Flug (ebenfalls Rückflug eines bereits angeflogenen Tickets): ursprüngliches Ticket mit Flugstreichung, auf Alternative umgebucht - kann jetzt aber auch nicht wie damals umgebucht fliegen. Und meinem Verständnis nach gelten für weitere freiwillige Umbuchungen dann wieder die fare rules des ursprünglichen Tickets.

Wobei ich jetzt natürlich bis zum Flugdatum abwarte, vielleicht ändert sich ja doch nochmal was, wird ein Flug gestrichen, schneit es am Flugtag, streikt irgendwer usw. (auch wenn das leider dann, wenn man es bräuchte, vermutlich nicht der Fall ist).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Gilt das auch, wenn ich ein von Schedule Change betroffenes Ticket bereits auf eine neue gewünschte Verbindung und / oder Datum umgebucht habe, von diesem Recht also bereits Gebrauch gemacht habe? Dann aber erneut umbuchen will / muss, und zwar auf "freiwilliger Basis", weil mir die Flüge doch nicht so passen, wie irgendwann mal umgebucht?

Wenn man das Wahlrecht einmal ausgeübt hat, hat man es "verbraucht". Insofern: Erst umbuchen, wenn man sicher ist, seinen Wunschtermin gefunden zu haben. Ich weiß, der Rat ist ein bisschen wohlfeil, denn LH setzt einem ja eine Frist, bis zu der man sich entschieden haben müsse. Das ist natürlich rechtswidrig, aber anschließend streichen sie halt einseitig die Buchung ganz, dann hat man noch mehr Rennerei und Kosten, die man vorstrecken und einklagen muss. Ich habe da auch kein Patentrezept, insbesondere nicht für konsensorientierte Menschen, die ungern klagen (wie mich) :(
 

sbr

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18.01.2018
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Ich habe sowohl in MUC als auch in FRA nur positive Erfahrungen mit dem Ticketing gemacht, auch wenn es um zukünftige Flüge ging, wo etwas nicht gepasst hat. Die Türsteher können aber in der Tat problematisch werden, vor allem wenn gerade wegen irgendwelcher Probleme die Hölle los ist. Hast Du noch einen Flug anstehend? Airside ging es z.B. in FRA einfach in Begleitung des SEN Lounge-"Engels" am Ticketing-"Drachen" und der Schlange vorbei direkt zum Desk 😉
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Wenn man das Wahlrecht einmal ausgeübt hat, hat man es "verbraucht". Insofern: Erst umbuchen, wenn man sicher ist, seinen Wunschtermin gefunden zu haben. Ich weiß, der Rat ist ein bisschen wohlfeil, denn LH setzt einem ja eine Frist, bis zu der man sich entschieden haben müsse. Das ist natürlich rechtswidrig, aber anschließend streichen sie halt einseitig die Buchung ganz, dann hat man noch mehr Rennerei und Kosten, die man vorstrecken und einklagen muss. Ich habe da auch kein Patentrezept, insbesondere nicht für konsensorientierte Menschen, die ungern klagen (wie mich) :(
naja sie streichen Dir die Reservierung also die Buchung. Wenn Du dann aber entrüstet anrufst buchen sie dich doch auf Deine Wunschverbindung da INVOL. könnte ja sein, das Du gar keine Mail erhalten hast. eticket bleibt ja auf OPEN
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
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Ich habe da auch kein Patentrezept, insbesondere nicht für konsensorientierte Menschen, die ungern klagen (wie mich)

naja sie streichen Dir die Reservierung also die Buchung. Wenn Du dann aber entrüstet anrufst buchen sie dich doch auf Deine Wunschverbindung da INVOL.

Aus meiner Sicht habt ihr beide Recht:
- Besteht die gewünschte neue Buchung ausschließlich aus LHG-Segmenten (bzw. mit Einschränkungen AC/NH/UA), dann gibt es in der Tat kein Problem. Im schlimmsten Fall ist lediglich (mehrfaches) HUACA erforderlich, falls man im SEN-Hotline-Bingo mal wieder eine Niete gezogen hat.
- Sind jedoch auch Fremdmetall-Segmente im Spiel, habe ich bisher leider auch noch kein "Patentrezept" zur Hand, das ich mit euch teilen könnte.

P.S. Meine üblichen Destinationen sind in der Regel gut per LHG angebunden, so dass ich bislang immer zu einer einvernehmlichen Konsenslösung mit M&M/LH gelangt bin..
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Aus meiner Sicht habt ihr beide Recht:
- Besteht die gewünschte neue Buchung ausschließlich aus LHG-Segmenten (bzw. mit Einschränkungen AC/NH/UA), dann gibt es in der Tat kein Problem. Im schlimmsten Fall ist lediglich (mehrfaches) HUACA erforderlich, falls man im SEN-Hotline-Bingo mal wieder eine Niete gezogen hat.
- Sind jedoch auch Fremdmetall-Segmente im Spiel, habe ich bisher leider auch noch kein "Patentrezept" zur Hand, das ich mit euch teilen könnte.

P.S. Meine üblichen Destinationen sind in der Regel gut per LHG angebunden, so dass ich bislang immer zu einer einvernehmlichen Konsenslösung mit M&M/LH gelangt bin..
Genau das ist der Punkt. Sofern die gewünschte Verbindung rein LHG-Metall, ist es relativ egal, ob man direkt umbucht oder das Ticket zunächst offen lässt (nicht reagieren führt ebenfalls zu einem offenen Ticket).

Will man aber eine möglichst zeitnahe Ersatzbeförderung und beinhaltet die etwa Codeshares außerhalb der LHG, sind die Chancen, das zu bekommen, bei direkter Umbuchung mit dem Argument der zeitlich naheliegendsten Ersatzbeförderung deutlich höher, als wenn man dafür "irgendein offenes Ticket" verwendet. Und auf Strecken wie SKG im Winter kommt man mit der LHG nicht weit - LH selber fliegt die Strecke im WFP gar nicht (sämtliche Verbindungen via MUC und FRA haben LH(A3)-Codeshares), und OS und LX in der Nebensaison auch nur an ein paar Wochentagen.

Und in den meisten Fällen geht es mir nicht um eine Verschiebung auf ein komplett anderes Datum, sondern um Umbuchung auf eine zeitlich möglichst ähnliche Alternative. Zumal da man die Codeshares meist auch nicht in niedrigen BK bekommt, also die Alternative tendenziell teurer als das ursprüngliche Ticket (Neubuchung und Storno und Erstattung oder Nutzung an anderem Datum also auch keine Alternative). Insofern buche ich i.d.R. innerhalb der Frist um - und da kommt es dann halt immer wieder mal vor, dass ich am Ende nochmal VOL umbuchen muss.....
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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300x250
Gibt einen Türsteher und musst ziemlich sicher mit dem Diskutieren.
Du musst dem Türsteher sagen, dass du nen Abflug innerhalb der nächsten 24 Stunden hast, sprich für den du einchecken könntest.
Da das nicht die allerhelsten Leuchten sind, zeig denen einfach deine App mit irgendeinem Flug vom selben oder nächsten Tag in der Verbindungssuche.
Wenn du da einmal vorbei bist hast du nach meiner Erfahrung nach kompetente LH Mitarbeiter an den Schaltern.