Must du ihn fragen, nicht mich.
Möglicherweise sind da (dh in Norwegen) die Flightrights und EUClaims dieser Welt nicht so aktiv und/oder der Rechtsrahmen für die gerichtliche Durchsetzung nicht so attraktiv wie in Deutschland.
So wie ich die Rechtslage verstehe, wäre ein Flug einer britischen Fluggesellschaft (NON-EU) von Schottland (NON-EU) nach Norwegen (NON-EU) in beiden Richtungen außerhalb der EU Fluggastverordnung.
"Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für Flüge, die in einem nicht-EU-Land innerhalb Europas starten, namentlich der Schweiz, Norwegen und Island. Zusätzlich sind Fluggesellschaften mit Sitz in diesen Ländern, denen der EU (im Sinne der Verordnung) rechtlich gleichgestellt. Wer also in die Schweiz oder nach Island bzw. Norwegen fliegt, hat nur dann kein Recht auf Entschädigung, wenn die Airline nicht aus einem dieser Länder oder der EU ist und wenn der Flug außerhalb dieser Länder oder der EU gestartet ist." (Quelle: flug-verspaetet.de)
Im Programm sind bzw. waren in Skandinavien drei Ziele in Norwegen und eins ins Dänemark.
Hier übrigens der Link zu dem besagten Interview:
https://simpleflying.com/loganair-germany-return/
Die sehr pointierte Aussage zu der EU Ausgleichszahlungssituation in Deutschland:
“Because anytime you have a flight delay in Germany, it’s like you’ve chopped down the whole Black Forest with the amount of EU 261 claims that are coming after.”
Loganair flog dann ca. ein Jahr von DUS nach GLA. Ich kann mich an eine Situation erinnern an dem Flieger in DUS AOG ging und über Nacht blieb. Ansonsten war die Operations immer recht stabil.