Lufthansa Express Rail nach dem Flug - Wer haftet für Verspätung

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sakurai

Neues Mitglied
18.06.2023
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Hallo, eine Frage zu folgendem Fall, der sicher öfter vorkommt: ich lande pünktlich aus Übersee mit LH in Frankfurt und habe einen Express-Rail Anschlusszug mit LH Flugnummer. Die Bahn hat Verspätung und ich komme erst fast 2h verspätet Zuhause an. LH wird (soweit ich verstehe) sicher keine Entschädigung zahlen. Ein "echtes" Bahnticket habe ich aber auch nicht. War in diesem Fall schon jemand bei der Bahn erfolgreich? Danke und viele Grüße.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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War in diesem Fall schon jemand bei der Bahn erfolgreich?
Für einen Anspruch aus den Fluggastrechten fehlt es ohnehin an einer genügend hohen Verspätung aber aufgrund der Fahrgastrechte könnte es eine Pauschale geben.

Ich hatte bisher zwei Fälle einmal etwa 80 Minuten nach ZWS und einmal etwas über zwei Stunden nach ZAQ.
Beide Male einfach das Fahrgastrechteformular ausgefüllt und eine Kopie der Bordkarte für den Zug beigelegt, daraufhin sind dann einmal 10 und einmal 15 Euro erstattet worden, was eben den pauschalen für zweite und erste Klasse entspricht wie sie auch auf Rail&Fly Tickets ausgezahlt wird.

Beide Vorgänge sind etwas her 2018 und 2021 könntee natürlich sein, dass die DB inzwischen die Erstattung verweigert aber einfach das Formular ausfüllen und abschicken, dann wird sich nach ein paar Wochen zeigen was zurück kommt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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10.573
HAM
Dir muss auch klar sein, dass die EU261/04 nur auf "echte" Flüge angewendet werden kann, etwas anderes gibt der Wortlaut nicht her. Daher sind alle Bahnleistungen, Busleistungen, derzeit nicht abgedeckt.
 
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sakurai

Neues Mitglied
18.06.2023
3
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Ja genau. Wenn überhaupt nur bei 3+ Stunden und selbst dann nur wenn es ein echter Flug ist. Ansonsten eventuell Kulanz der Bahn. Daher die Frage - scheint eine generelle Lücke bei den Fahrgastrechte-Verordnungen zu sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.335
2.681
Ansonsten eventuell Kulanz der Bahn. Daher die Frage - scheint eine generelle Lücke bei den Fahrgastrechte-Verordnungen zu sein.
Nun ja eine wirkliche Regelungslücke kann ich da eigentlich erkennen, die VO beschreibt ja nur dass eine Fahrkarte ein beliebiger Nachweis eines Beförderungsvertrags ist, was eben auch die LH Buchungsbestätigung und die Bordkarte für sagen LH3468 ist, es bleibt eben eine Leistung im Schienenverkehr ausgeführt von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Daher kommt eben die pauschale Erstattung in Betracht wie eben auch die R&F Tickets erstattet werden.

Einfach ausprobieren, wäre doch sehr überraschend wenn die DB versuchen sollte sich mit dem Argument keine Fahrkarte vor der Zahlung zu drücken, wahrscheinlicher ist jetzt die Ausrede außergewöhnliche Umstände die Ausrede.
 
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sakurai

Neues Mitglied
18.06.2023
3
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Nun ja eine wirkliche Regelungslücke kann ich da eigentlich erkennen, die VO beschreibt ja nur dass eine Fahrkarte ein beliebiger Nachweis eines Beförderungsvertrags ist, was eben auch die LH Buchungsbestätigung und die Bordkarte für sagen LH3468 ist, es bleibt eben eine Leistung im Schienenverkehr ausgeführt von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Daher kommt eben die pauschale Erstattung in Betracht wie eben auch die R&F Tickets erstattet werden.

Einfach ausprobieren, wäre doch sehr überraschend wenn die DB versuchen sollte sich mit dem Argument keine Fahrkarte vor der Zahlung zu drücken, wahrscheinlicher ist jetzt die Ausrede außergewöhnliche Umstände die Ausrede.
Als verspätetes Update: Die Bahn erstattet (zumindest in meinem Fall) nicht und verweist explizit an die Airline, die als Reiseveranstalter zuständig sei.
 

weltfahrer

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07.09.2018
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Als verspätetes Update: Die Bahn erstattet (zumindest in meinem Fall) nicht und verweist explizit an die Airline, die als Reiseveranstalter zuständig sei.
Bei der Bahn muss der Antrag immer an die verkaufende Stelle gerichtet werden. Da ich öfter mit der Bahn zwischen .de und .AT unterwegs bin. Es ist die Bahn zuständig, die das Ticket verkauft hat.
 
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alegens

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22.02.2020
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927
Wie schaut es denn aus, wenn der LH Flug verspätet war, ich dadurch auf einen späteren Airrail umgebucht worden bin? Greift dann die Entschädigung?

Also:

LH Flug kam 100 Minuten zu spät in FRA an, wodurch der Airrail-Anschluss nicht mehr hingehauen hat und der neuer AirRail war 140 Minuten später als der ursprünglich gebuchte. Frühere Airrail-Kontingente waren ausgebucht.
 

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
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240
Wien
Da ich öfter mit der Bahn zwischen .de und .AT unterwegs bin. Es ist die Bahn zuständig, die das Ticket verkauft hat.
Es gibt ja genug 3dt Anbieter Seiten die Tickets verkaufen leider sieht man nie was für ein Ticketstock das ist. Ist man da nicht der A... wenn die irgend wo in einer Steueroase sitzen?
 

alegens

Erfahrenes Mitglied
22.02.2020
366
927
Wie schaut es denn aus, wenn der LH Flug verspätet war, ich dadurch auf einen späteren Airrail umgebucht worden bin? Greift dann die Entschädigung?

Also:

LH Flug kam 100 Minuten zu spät in FRA an, wodurch der Airrail-Anschluss nicht mehr hingehauen hat und der neuer AirRail war 140 Minuten später als der ursprünglich gebuchte. Frühere Airrail-Kontingente waren ausgebucht.

Kleiner Gag am Rande - als Entschädigung hat die Lufthansa meinen Eltern jeweils 25€ als Goodwill zugesprochen - ich hab 2500 Meilen erhalten.
 
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CGNFlyer

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23.05.2012
5.019
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Kleiner Gag am Rande - als Entschädigung hat die Lufthansa meinen Eltern jeweils 25€ als Goodwill zugesprochen - ich hab 2500 Meilen erhalten.
Würfeln die die Kompensation? Ich habe bei bisher 4 Beschwerden seit Jahresbeginn 3x 5000 und 1x 10000 Miles and More Meilen bekommen.
 

HansMeiser04

Neues Mitglied
26.11.2022
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Hi, kurze Frage, und ich wäre über eine schnelle Info super dankbar. Sind soeben gelandet und durchdenken gerade unsere Optionen:

Die von uns gebuchte Rückreise aus dem Urlaub beinhaltet einen Flug zzgl Airrail - beides gemeinsam gebucht über LH (Meilen Flugprämie). Unser Rückflug von HER nach FRA hatte ca 90min Verspätung. Daher bekommen wir den geplanten Zug nach CGN nicht. LH hat uns auf einen anderen Zug umgebucht, der weiter 2,5h später Fährt sodass wir etwas mehr als 4h später als ursprünglich geplant am HBF CGN ankommen würden.

Stehen uns hier die (400€) Erstattung zu?

Vielen Dank!
 

Jancgn

Neues Mitglied
04.11.2024
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heute bin ich MAD-FRA-QKL gereist. Der Flug hatte knapp 2 Stunden Verspätung, mein Zug wurde aber auf einen exakt 3 Stunden späteren umgebucht. Dazu gab es einen 7€ Verpflegungsgutschein. Jetzt bin ich mal gespannt, ob es noch eine Entschädigung geben wird. Hätte ich stattdessen einen Flug von FRA nach DUS gehabt, stünde mir die Entschädigung ja definitiv zu.