Lufthansa Rückerstattung nach Stornierung nicht nachvollziehbar - kennt sich jemand aus?

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Keksdose

Neues Mitglied
17.05.2022
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1
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Hallo!

Nach Stornierung eines Flugtickets FRA-DEN (Economy Class L, umbuchbar, aber nicht stornierbar, wurde bereits einmal umgebucht, ein 2. Mal ist nicht mehr möglich) für €857,99 (Price €456, Taxes and Carrier imposed fees €410.99) habe ich heute eine Rechnungskorrektur erhalten, die ich nicht mit der ursprünglichen Aufschlüsselung in Korrelation bringen kann:

Tarifwert: €546, Steuern und Gebühren und Zuschläge: €125.85, Airline Service Fees €0.00, Gesamtbetrag €671.85).
Erstattungsfähige Beträge entsprechend dem gewählten Tarif:
Zugrunde gelegte Berechnungsregel: Tarifwert: 0.00, Nationaler/Internationaler Zuschlag €480, Steuern und Gebühren: -€354.15, Airline Service Fees €0.00,
Tarifarischer Erstattungswert: Brutto €125.85, Stornogebühr (abzüglich): €0.00, Erstattungsbetrag €125.85.
Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr §26 (3) UStG
Die Gutschrift des Erstattungsbetrags €100.36 erfolgt auf das uns bekannte Kreditkartenkonto.

Mein Problem ist, dass ich keinen einzigen Betrag in der Rechnungskorrektur finde, der mit der Originalrechnung korreliert (Gesamtbeträge, Zuschläge etc.). Ich hatte irgendwie ca. €401.99 Erstattung erwartet, oder zumindest eine Bezugnahme darauf. Auch dass zwei verschiedene Erstattungsbeträge genannt werden (von denen meines Erachtens keiner stimmt, aber schon dass sie unterschiedlich sind), weckt mein Misstrauen - aber das ist vielleicht schlicht auf den zuvor erwähnten Paragraphen zurückzuführen.

Kann das stimmen, und wenn ja, wie?

Vielen Dank im Voraus!
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.172
4.121
Kann das stimmen, und wenn ja, wie?

Vielen Dank im Voraus!
Dass der Erstattungsbetrag deutlich unter 410 EUR liegen wird ist sicher, denn in dieser Summe sind auch die nicht erstattbaren "carrier imposed fees" enthalten. Der erstattete Rest kann schon hinkommen, dazu müsste man sich aber genauer anschauen was da wie in die 100,36 EUR gerechnet wurde.
 
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Keksdose

Neues Mitglied
17.05.2022
10
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Dass der Erstattungsbetrag deutlich unter 410 EUR liegen wird ist sicher, denn in dieser Summe sind auch die nicht erstattbaren "carrier imposed fees" enthalten. Der erstattete Rest kann schon hinkommen, dazu müsste man sich aber genauer anschauen was da wie in die 100,36 EUR gerechnet wurde.

Die genaue Berechnung hatte ich oben aufgeschrieben, hier nochmal übersichtlicher (genau zitiert):

Gezahlte Beiträge (in EUR):
Tarifwert: 546
Steuern und Gebühren und Zuschläge: 125.85
Airline Service Fees 0.00
Gesamtbetrag Brutto 671.85
Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr §26 (3) UStG

Erstattungsfähige Beträge entsprechend dem gewählten Tarif (in EUR):
Zugrunde gelegte Berechnungsregel:
Tarifwert: 0.00
Nationaler/Internationaler Zuschlag 480
Steuern und Gebühren: -354.15
Airline Service Fees 0.00
Tarifarischer Erstattungswert: Brutto 125.85
Stornogebühr (abzüglich): 0.00
Erstattungsbetrag 125.85
Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr §26 (3) UStG
Die Gutschrift des Erstattungsbetrags €100.36 erfolgt auf das uns bekannte Kreditkartenkonto.

Dass die berechneten €125.85 auf €100.36 eingedampft wurden, hat wohl mit diesem Paragraphen Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr §26 (3) UStG zu tun...

Mein Problem ist: Ich kann diese Abrechnung nicht mit den Zahlen in der Originalrechnung des Tickets in Verbindung bringen, da hier ganz andere Zahlen genannt wurden (Price €456, Taxes and Carrier imposed fees €410.99, Total Price €857.99).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dass der Erstattungsbetrag deutlich unter 410 EUR liegen wird ist sicher, denn in dieser Summe sind auch die nicht erstattbaren "carrier imposed fees" enthalten. Der erstattete Rest kann schon hinkommen, dazu müsste man sich aber genauer anschauen was da wie in die 100,36 EUR gerechnet wurde.
 

Keksdose

Neues Mitglied
17.05.2022
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Sorry, da habe ich zu schnell den Antwort-Button gedrückt. Wenn du, Micha1976 meinst, dass die Größenordnung stimmt, kann ich zumindest mal anfangen, mich damit abzufinden. Dennoch wüsste ich gern, wie diese Zahlen zustande kommen. Insbesondere der gezahlte Gesamtbetrag ist ja völlig falsch (671.85€ statt tatsächlichen 857.99€).
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.172
4.121
Sorry, da habe ich zu schnell den Antwort-Button gedrückt. Wenn du, Micha1976 meinst, dass die Größenordnung stimmt, kann ich zumindest mal anfangen, mich damit abzufinden. Dennoch wüsste ich gern, wie diese Zahlen zustande kommen. Insbesondere der gezahlte Gesamtbetrag ist ja völlig falsch (671.85€ statt tatsächlichen 857.99€).
Die Größenordnung ist schon richtig. Was steht denn in den beiden Itinerary Receipts?
 

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Keksdose

Neues Mitglied
17.05.2022
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Die Größenordnung ist schon richtig. Was steht denn in den beiden Itinerary Receipts?
Diese detaillierte Info gab es zu dem umgebuchten Flug nie.

Mittlerweile glaube ich zu verstehen, was hier passiert ist. Bei der Umbuchung wurde anscheinend ein neuer Flug gewählt, der wesentlich günstiger war als der ursprüngliche Flug. Der Preis hierfür war nie sichtbar, bis die Buchungsnummer bei Lufthansa storniert wurde. In der Rechnungskorrektur zur Stornierung wurde nun auf das Ticket Bezug genommen, welches für den neuen, günstigeren Flug galt. Eine Erstattung der Ticketpreisdifferenz erfolgte bei der Umbuchung nicht, und das ist auch prinzipiell so, sagte eine LH-Mitarbeiterin in der Hotline. Nur wenn das neue Ticket teurer ist, darf der Passagier die Differenz bezahlen. Jedenfalls hatte das neue Ticket eben diese ganzen neuen Eckdaten, wie oben zitiert, die sich natürlich nicht mit den alten Eckdaten korrelieren lassen, weil es einen anderen Ticketpreis und eine andere Tarifklasse hatte.

Es ist also wohl alles so abgelaufen, wie es heutzutage gehandhabt wird bei Fluggesellschaften. Natürlich finde ich es nicht in Ordnung, dass die LH 100e von Euro Ticketpreisdifferenz einbehält und noch eine Umbuchungsgebühr obendrein verlangt, und dann bei einem Storno nur 1/4 der Steuern und Gebühren erstattet, von denen dann auch noch 20% aufgrund eines Gesetzesparagraphen einbehalten werden, aber man sitzt am kürzeren Hebel. Am besten nicht umbuchen oder stornieren müssen!
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.172
4.121
.

Es ist also wohl alles so abgelaufen, wie es heutzutage gehandhabt wird bei Fluggesellschaften.
Das hat mit „heutzutage“ nichts zu tun, das gab es schon vor Jahrzehnten so. Und dafür dass du einen nicht stornierbaren Tarif gewählt hast kann die Fluggesellschaft nichts. Dass sich die Fluggesellschaft an die Bedingungen des nicht stornierbaren Tarifs hält, die du mit der Buchung akzeptiert hast ist auch nicht ihr Verschulden.
 
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Keksdose

Neues Mitglied
17.05.2022
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Meine Ausführungen dazu, was ich nicht in Ordnung finde, waren meine Meinung, keine Schuldzuweisung. Bei meinen bisherigen Stornierungen wurde anteilig nicht so viel einbehalten - das kann aber auch daran liegen, dass es sich bei diesem Ticket um einen transkontinentalen Flug handelt. Und in der Tat ist meine letzte Stornierung etwa 15 Jahre her. Alles in allem eine interessante Erfahrung!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.705
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Mittlerweile glaube ich zu verstehen, was hier passiert ist. Bei der Umbuchung wurde anscheinend ein neuer Flug gewählt, der wesentlich günstiger war als der ursprüngliche Flug. Der Preis hierfür war nie sichtbar, bis die Buchungsnummer bei Lufthansa storniert wurde. In der Rechnungskorrektur zur Stornierung wurde nun auf das Ticket Bezug genommen, welches für den neuen, günstigeren Flug galt. Eine Erstattung der Ticketpreisdifferenz erfolgte bei der Umbuchung nicht, und das ist auch prinzipiell so, sagte eine LH-Mitarbeiterin in der Hotline. Nur wenn das neue Ticket teurer ist, darf der Passagier die Differenz bezahlen. Jedenfalls hatte das neue Ticket eben diese ganzen neuen Eckdaten, wie oben zitiert, die sich natürlich nicht mit den alten Eckdaten korrelieren lassen, weil es einen anderen Ticketpreis und eine andere Tarifklasse hatte.

Es ist also wohl alles so abgelaufen, wie es heutzutage gehandhabt wird bei Fluggesellschaften. Natürlich finde ich es nicht in Ordnung, dass die LH 100e von Euro Ticketpreisdifferenz einbehält und noch eine Umbuchungsgebühr obendrein verlangt, und dann bei einem Storno nur 1/4 der Steuern und Gebühren erstattet, von denen dann auch noch 20% aufgrund eines Gesetzesparagraphen einbehalten werden

Das wäre so natürlich nicht korrekt, wenn es so gelaufen wäre, aber das kann eigentlich nicht sein: Du bekommst ja immer (nur) das zurück, was durchlaufender Posten für LH gewesen wäre, also die (echten) Steuern und Gebühren. Und die bleiben bei Umbuchung normalerweise gleich - es sei denn, es hätte sich eine Steuer geändert oder durch einen anderen Umsteigeflughafen eine andere Passagiergebühr ergeben.

Wann sich die Airline die Differenz des billigeren neuen Fluges einsteckt, ob bei der Umbuchung oder bei der Stornierung, ist insofern eigentlich auch egal ;)
 

Keksdose

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17.05.2022
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Das wäre so natürlich nicht korrekt, wenn es so gelaufen wäre, aber das kann eigentlich nicht sein: Du bekommst ja immer (nur) das zurück, was durchlaufender Posten für LH gewesen wäre, also die (echten) Steuern und Gebühren. Und die bleiben bei Umbuchung normalerweise gleich - es sei denn, es hätte sich eine Steuer geändert oder durch einen anderen Umsteigeflughafen eine andere Passagiergebühr ergeben.

Wann sich die Airline die Differenz des billigeren neuen Fluges einsteckt, ob bei der Umbuchung oder bei der Stornierung, ist insofern eigentlich auch egal ;)
Hallo,
ja, die Erstattung erfolgte unter Bezugnahme auf das zuletzt ausgestellte Ticket. Es gab einen Tarifwechsel bei der Umbuchung (L -> T/W). Dass die Preisdifferenz bei der Umbuchung einbehalten wird, ist ja auch eine Sache, die Erstattungsberechnung eine andere. Mir war klar, dass ich nicht den kompletten Ticketpreis zurückerhalten würde, aber wegen des neuen Ticketpreises (der mir bis zur Rechnungskorrektur nach der Stornierung nicht bekannt war, und der auch nicht kommuniziert wurde) und evtl. wegen des Tarifklassenwechsels ließen sich die Zahlen kaum mehr vergleichen. Es ist, wie es ist - wieder was gelernt :)
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.463
3.577
HAM
Mein Problem ist: Ich kann diese Abrechnung nicht mit den Zahlen in der Originalrechnung des Tickets in Verbindung bringen, da hier ganz andere Zahlen genannt wurden (Price €456, Taxes and Carrier imposed fees €410.99, Total Price €857.99).

Wie setzen sich denn die 410,99€ der ursprünglichen Buchung zusammen?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Das hat mit „heutzutage“ nichts zu tun, das gab es schon vor Jahrzehnten so.
Vor Jahrzehnten gab es noch keine nicht-stornierbaren Tickets

Dass sich die Fluggesellschaft an die Bedingungen des nicht stornierbaren Tarifs hält, die du mit der Buchung akzeptiert hast ist auch nicht ihr Verschulden.
Aber das sie diese Bedingungen versteckt und extrem verklausuliert, bestimmte interne Tarifbestandteile als "Gebühr" bezeichnet, oder bei einer Umbuchung die jetzt geänderten Stornobedingungen, und viel interessanter, sich bei der Umbuchung ändernden Steuern nicht sauber ausweist, ist nicht nur ihr Verschulden sondern Teil des Geschäftsmodells.
Das man Bedingungen des neuen Tarifs nie mitgeteilt bekommt, und sie "blind" akzeptieren muss ist auch ausschließlich das Verschulden der Airline, unter Ausnutzung der Zwangslage und der Unerfahrenheit des Kunden sich Vermögensvorteile zu verschaffen ist es sogar sittenwidrig. Wird aber "glücklicherweise" nicht weiter verfolgt, da jeder Kunde einzeln vor Gericht ziehen müsste.

Das die Bedingungen unklar formuliert sind und nicht alle Optionen angezeigt werden haben auch Gerichte bereits moniert... Die Homepage zeigt eben ausdrücklich nicht die "Bedingungen des nicht stornierbaren Tarifs" an, da sie sich über die Buchungsklassen und die internen Zuschläge komplett ausschweigt.
Natürlich ohne Folgen da Einzelfallgerechtigkeit und damit nur auf einen von Millionen Flügen anwendbar.

Auch das zwei Airlines aus dem gleichen Land auf anderer Route offenbar andere Steuern und Gebühren bezahlen, verwundert den mündigen Verbraucher bisweilen.
Wenn Airline A dann allein für die Gebühren mehr ausweist als Airline B überhaupt für den ganzen Flug nimmt, ist es endgültg lächerlich.

Wenn es darum geht, bei einer Herabstufung 70% des Preises ohne Steuern und Gebühren erstatten zu müssen, dann fallen die nicht ersattbaren Gebühren plötzlich viel höher aus als im ungekehrten Fall die erstattbaren...

Die ABB sind auch alles andere als eindeutig...
4.3. Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Bei Kauf des Flugscheins werden Sie über solche nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben informiert. Diese werden in der Regel zusätzlich im Flugschein ausgewiesen.
Sagt etwas über ALLE Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben aus, verschweigt aber, dass nur ein Teil davon tatsächlich Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben sind, ein Teil davon ein Tarifzuschlag, der eigentlich nicht in diese Gruppe gehört, und einen anderen Namen tragen müsste, wenn den Transparenz das Zziel dieser ABBs wären... Es werden ganz bewusst die zwei Formulierungen "Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben" und "nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben" verwendet, nur verstehen 99% der Kunden nicht, dass es sich hier um eine juristische Spitzfindigkeit und bewusste Irreführung des Kunden handelt. Die allermeisten verstehen nicht, dass zwischen diesen beiden Begriffen gerne mal Hunderte von Euro Differenz liegen.

Das so wohlklingende Formulierungen wie
Das Ticket kann ohne Abzug erstattet werden. Bei Teilnutzung wird die absolvierte Strecke gemäß gebuchtem Tarif neu berechnet.
nichts anderes heisst, als dass du wenn du ein voll erstattbares Ticket nur halb stornierts, du jetzt für das one-way Ticket mehr bezahlen must als vorher für das Return Ticket. "Voll erstattbar" klingt so toll nach du bekommt den vollen Preis wieder, heisst aber tatsächlich, wenn du es nur teilweise stornierst musst du nachzahlen, bekommst keine "volle" Erstattung sondern musst im Gegenteil noch Geld nachschießen... Natürlich alles ganz transparent dem Kunden bekannt und bei der Buchung akzeptiert.

In dser Tat ist es aber am Kunden sich zu informieren was verschiedene Airlines machen, und dann da zu buchen wo man am fairsten behandelt wird. Es gibt nämlich welche, bei denen es one-way nicht gibt, und damit auch keine "Neuberechnung" bei Teilstornierung.
Und keiner Umbuchung zuzustimmen, von der man nicht alle Details schriftlich erhalten hat.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.563
9.379
LEJ
Das hat mit „heutzutage“ nichts zu tun, das gab es schon vor Jahrzehnten so. Und dafür dass du einen nicht stornierbaren Tarif gewählt hast kann die Fluggesellschaft nichts.
Vor Jahrzehnen war ein ungenutzter Ticketabschnitt Bargeld.

Du bist mit ihm zum Airlinebüro gegangen und hast ihn ausgezahlt bekommen, und das zu 100%.
Oder du bist ins Reisebüro und hast den Flug geändert und Geld rausbekommen oder den Paxnamen geändert und das ohne Gebühren, etc.

Manchmal wurde sogar gewarnt "Schützen sie ihr Ticket vor Diebstahl"

Bitte nicht soweit mit sochen Aussagen wie deinen eben aus dem Fenster lehnen.

Früher war nicht alles besser, aber das schon.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.705
15.570
Veranstalter-, Graumarkt-, Camping- und Super-Flieg-und-Spar-Tickets gibt es mindestens seit den 60ern. Und natürlich waren die nicht erstattbar. Außerdem hatte sich das Verständnis da noch nicht so weit entwickelt, dass Steuern und Gebühren immer zu erstatten sind, bzw. es lohnte sich nicht für die fünf Mark ein Fass aufzumachen. Also da war, anders als heute, das ganze Geld weg. In der guten alten Zeit.


Sagt etwas über ALLE Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben aus, verschweigt aber, dass nur ein Teil davon tatsächlich Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben sind, ein Teil davon ein Tarifzuschlag, der eigentlich nicht in diese Gruppe gehört, und einen anderen Namen tragen müsste, wenn den Transparenz das Zziel dieser ABBs wären... Es werden ganz bewusst die zwei Formulierungen "Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben" und "nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben" verwendet, nur verstehen 99% der Kunden nicht, dass es sich hier um eine juristische Spitzfindigkeit und bewusste Irreführung des Kunden handelt. Die allermeisten verstehen nicht, dass zwischen diesen beiden Begriffen gerne mal Hunderte von Euro Differenz liegen.

Das geht am Thema vorbei. Echte Steuern und Gebühren, die nicht anfallen, sind zu erstatten (ggf. abzgl. eines angemessenen Bearbeitungsentgeltes). Daran ändern auch AGB nichts, das ist Gesetz. Aber "unechte" halt nicht, wenn man das sauber so vereinbart, egal wie sie heißen, und egal wie oft umgebucht und was da in den Positionen hin und hergeschoben wurde.
 
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Micha1976

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09.07.2012
6.172
4.121
Sagt etwas über ALLE Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben aus, verschweigt aber, dass nur ein Teil davon tatsächlich Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben sind, ein Teil davon ein Tarifzuschlag, der eigentlich nicht in diese Gruppe gehört, und einen anderen Namen tragen müsste, wenn den Transparenz das Zziel dieser ABBs wären... Es werden ganz bewusst die zwei Formulierungen "Alle Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben" und "nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben" verwendet, nur verstehen 99% der Kunden nicht, dass es sich hier um eine juristische Spitzfindigkeit und bewusste Irreführung des Kunden handelt. Die allermeisten verstehen nicht, dass zwischen diesen beiden Begriffen gerne mal Hunderte von Euro Differenz liegen.
Sorry, aber diese Einlassung erweckt den begründeten Verdacht, dass bei dir Defizite im Textverständnis vorhanden sein könnten. Der Absatz 4.3, auf den du dich damit beziehst ist nämlich recht sauber formuliert ;-).
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.463
3.577
HAM
Selbst in 2005 noch hat mir TG zwei 0/8/15 Tickets FRA-BKK// SIN-FRA zu 100% ertattet.

Mag sein... Aber selbst die Lufthansa hat 1998 auf Ihrer Webseite schon geschrieben:

Spezielle Tarife für ticketloses Fliegen

Fliegen ohne Papierticket macht sich für Lufthansa Fluggäste bezahlt: Wer einen innerdeutschen Flug bucht und sich dabei für ein elektronisches Ticket (ETIX®) entscheidet, zahlt ab 1. Februar weniger als für ein herkömmliches Papierticket. Passagiere, die mit Lufthansa innerdeutsch ohne Papierticket fliegen, zahlen künftig auf den Business Class-Tarif sowie auf alle flexiblen Economy Class-Tarife 30 Mark (Hin- und Rückflug) bzw. 15 Mark (oneway) weniger, als wenn sie sich für ein herkömmliches Papierticket entscheiden. Für die Papiertickets werden auf einer Reihe von innerdeutschen Strecken der Business Class-Tarif sowie alle flexiblen Economy Class-Tarife um diese 30 Mark (Hin- und Rückflug) erhöht.

Schon 1998 gab es flexible und nicht-flexible Ticket in der Economy. Und British-Airways hatte 1997 Buchungsklassen, für die erst mit Status überhaupt Meilen gutgeschrieben wurden. Buchungsklasse Q habe ich im Reisebüro gebucht und wurde darauf hingewiesen, dass ich das Ticket eben nicht umtauschen kann.
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Die Chicago Tribune schreibt 2001

A United Airlines travel document, for example, states, "The ticket may be non-refundable but can be exchanged for a fee for another restricted fare ticket meeting all rules/restrictions of the new ticket (including the payment of any difference in fares)."

Die Regeln sind im Prinzip ja heute noch in den USA in Kraft.... und $100 Gebühren für den Umtausch kennt man ja auch noch.

Hier noch die Bedingungen aus einer Expedia Buchung 2002:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Internationale Reisepläne werden von unseren Reisespezialisten auf die besten Flugpreise überprüft.
  • Bei Ticketänderungen können Gebühren und höhere Preise anfallen.
    Bitte beachten Sie die Buchungsbedingungen für günstige Tarife:
    Umbuchungen sind nur teilweise zulässig und oftmals kostenpflichtig. Die jeweiligen Gebühren werden bei der Auswahl eines bestimmten Angebotes angezeigt.
    Bei manchen Sondertarifen sind Reservierungsänderungen oder Preiserstattungen nach Ticketausstellung nicht möglich.
    Einige Tarife schließen einen Wechsel der Buchungsklasse oder eine Meilengutschrift aus

Ältere Freunde erzählen häufiger von der Zeit, wo Tickets in der Tat umgetauscht werden konnten (und der Service besser war). Dann erzählen sie aber von der 70ern und frühen 80ern.
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Anekdoten sind nunmal Anekdoten.
Beziehungsweise Fakten, die nicht ins Bild mancher "heute ist alles perfekt" Ideologen passen...

Viele verstehen nicht, wie die Fliegerei bis in die frühen 90er funktioniert hat. Linienflüge haben nur Gutbetuchte / Geschäftsleute gebucht, sie waren relativ teuer und immer problemlos erstattbar, auch einzelne Cupons. Verglichen mit Vollflex heute, waren sie sogar vergleichsweise preiswert für das was sie geboten haben.
Für den Touristen gab es Charterflüge die du nur über Reisebüros buchen konnstest, die somit Reisen und nicht Flüge waren und daher eben auch nicht einfach oder nur teilweise stornierbar. Die waren schon damals so billig wie heute die LowCoster, 99 DM nach Korsika oder 199 DM in die Türkei waren beim Neckermann oder DER genauso zu haben wie heute die echten Billigfliegerschnäppchen, incl. Voucher als sogenannte "Campingflüge" oder in Kombination mit Mietwagen, natürlich mit null Erstattbarkeit. Es war billiger in die Türkei zu fliegen als mit Interrail nach Spanien zu fahren... Der Pauschaltourist hat sowieso Flüge und Hotel zusammengebucht, es gab keinen vernünftigen Grund das wie heute getrennt zu buchen.

Ein Vergleich eines nicht-stornierbaren Linienflugs heute mit einem Charterflug in den 80ern ist ziemlich unsinnig.

Ältere Freunde erzählen häufiger von der Zeit, wo Tickets in der Tat umgetauscht werden konnten (und der Service besser war).
Wobei der Service bei den Charterflügen nie wirklich gut war, LTU in den 80ern war schon echt rudimentär...

Dann erzählen sie aber von der 70ern und frühen 80ern.
Oder eben von "vor Jahrzehnten"...

Und über die genaue Rechtslage bei "nicht stornierbaren Flügen" kann man ohnehin trefflich streiten, was einige sogar vor Gericht tun.
Normalerweise kannst du bei einer Stornierung keine Kosten in Rechnung stellen, die nie aufgelaufen sind (=Alle Steuern und Gebühren, inclusive dem dereinst mal als "Kerosinzuschlag" eingeführten "nationalen/internationalel Zuschlag" der wenn kein Kerosin verbraucht wird natürlich nur anteilig aufläuft...), und nur Ersatz für die entgangenen Einnahmen verlangen. Wenn du den Sitz also wieder verkaufst, in der Regel sogar zu einem höheren Preis da näher am Flugtermin, darfst du eigentlich keinen Ersatz verlangen. Siehe z.B. §649 BGB.
Wenn Kunden die AGBs akzeptieren, dann verzichten sie damit freiwillig auf ihre Rechte, die sie eigentlich haben.
Rein theoretisch herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, du kannst also eigentlich jeden Satz aus den AGB rausstreichen bevor du den Vertrag abschließt, so wie die Airlines sich praktisch organisiert haben nehmen sie dir dieses Recht. Ungekehrt haben die natürlich auch das Recht, dann den Vertrag eben nicht abzuschließen.

Es gibt da sehr interessante Gerichtsurteile zu, die man heute eigentlich nochmal aufrollen müsste. LH hat z.B. mal explizit vor Gericht gewonnen, der Richter sagt dass es genügt wenn ein einziger Sitz im Flieger freigeblieben ist, um anzunehmen, dass der stornierte Sitz eben nicht wieder verkauft wurde, tatsächlich ein Schaden entstanden ist den der Kunde ersetzen muss. Es ist der Airline nicht zuzumuten nachzuweisen, wessen Ticket das genau war.
Im Umkehrschluß heisst das heute: ist der Flieger zu 100% voll (oder gar überbucht...) müssten auch nicht-stornierbare Tickets für eine extrem kleine, dem Aufwand angemessene Gebühr erstattet werden.
Wobei sogar schon einigen Airlines jegliche Stornogebühren von Gericht abgesprochen wurden... (Berliner Kammergericht / EuGH zum Thema)

Ich muss das LH Urteil nochmal raussuchen.

Ähnlich wie bei der Zugbindung bei der Bahn haben die Airlines Tarife erfunden, die eigentlich nicht der Rechtslage entsprechen, bei denen der Kunde aber zugunsten eines sehr attraktiven Preises auf einige seiner Rechte freiwillig verzichtet. Was dann eben zu Situationen wie oben geschildert führt.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.172
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Beziehungsweise Fakten, die nicht ins Bild mancher "heute ist alles perfekt" Ideologen passen...

Viele verstehen nicht, wie die Fliegerei bis in die frühen 90er funktioniert hat. Linienflüge haben nur Gutbetuchte / Geschäftsleute gebucht, sie waren relativ teuer und immer problemlos erstattbar, auch einzelne Cupons.
Weiterlesen lohnt eigentlich gar nicht, weil schon dieser Absatz in der Pauschalität nicht stimmt, wie @Airsicknessbag u.a. mit dem Verweis auf die "Super-Flieg-und-Spar-Tickets", die für Linienflüge galten, aufzeigt.