Diese Urban Legal Legend ist einfach nicht kleinzukriegen. Vertragspartner ist selbstverständlich die im Flugschein genannte Airline, die man am Kürzel vor der Flugnummer erkennen kann. Der Ticketstock hat genau null Bedeutung und ist 99,9999% aller Flugreisenden nicht einmal ein Begriff, geschweige denn bei Abschluss des Beförderungsvertrags benannt oder bekannt.
Und M&M ist nur Vermittler des Beförderungsvertrags, ebenso wie LH, wenn die beim "Verkauf" über ihre Webseite/Hotline andere Airlines auf eines ihrer Tickets nehmen. Nachzulesen in den jeweiligen AGB und ABB.
Das Montrealer Übereinkommen und das allgemeine Vertragsrecht gelten auch für VFT-"Juristen".
Die richtige Antwort lautet also: Wenn TK abschmiert, haben M&M und Mama LH damit so wenig zu tun wie jedes x-beliebige Reisebüro. Anders sieht es nur dann aus, wenn es ein LH-Codeshare auf TK-Metall ist und TK ausfällt. Dann ist LH als Schuldnerin der Beförderungsleistung verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zu stellen.