Die Grenze zwischen den oberen Formen verwässert sich: Flinkster und Car2go haben ihre Zusammenarbeit angekündigt. Bin gespannt, wie das laufen wird...
Das ändert aber immer noch nichts an der Tatsache, dass ich ein Auto
miete.
Folglich bleibt es bei einem
Mietwagen beim Versicherungsschutz, solange diese Form der Autovermietung nicht explizit ausgeschlossen wurde!
Ich bin sehr an deiner Antwort vom Service interessiert.
Ein Bekannter von mir hat die Angabe erhalten, die LH-Versicherung greife, ich selber habe eine Ablehnung erhalten.
Ich werde berichten...
Auch die Versicherungsbedingungen sprechen für meine Auffassung:
– MietfahrzeugEin Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als Pkw mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und vom anspruchsberechtigten Karteninhaber für den im Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht erfasst:
• Fahrzeuge ohne Pkw-Zulassung.
• Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist.
• Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
• Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen).
• Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden.
• Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden).
• Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht:b) auf Anmietung eines Personenkraftfahrzeuges, das kein Mietfahrzeug i. S. d. Definition ist (s. Definitionen).
Quelle: http://www.miles-and-more-kreditkar...antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card_2014.pdf