Malaysia (Arbeits)Visum ?

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semiAv

Neues Mitglied
01.03.2013
20
0
NUE / KUL
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Visum/Aufenthalt in Malaysia.

Meine Frau geht als Expat für ca. 9 Monate nach Kuala Lumpur. Bei ihr regelt das natürlich alles die entsendende Firma, das ist kein Problem.

Da ich auch mitgehen werde, stellt sich mir nur die Frage ob und wenn ja, was für ein Visum ich benötige?
Ich werde vor Ort kein Beschäftigungsverhältnis eingehen noch werde ich irgendwelche unternehmerischen Tätigkeiten für Malaien ausführen.

Nichtsdestotrotz werde ich von KUL aus via Internet weiter für mein (eigenes) Unternehmen hier in Deutschland arbeiten. Daher frage ich mich ob dies bereits als „Berufstätigkeit“ gilt für die ich ein Visum mit Arbeitserlaubnis benötige, denn eine Anstellung, Wertschöpfung o.Ä. findet in Malaysia ja nicht direkt statt (anders als bei meiner Frau).

Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.

Würde hier auch die normale Einreise ohne Visum mit Landeswechsel innerhalb von 3 Monaten (offiziell) reichen? - ich werde ggf. das ein oder andere mal zurück nach Deutschland reisen.

Für Vorschläge jeder Art bin ich dankbar! (y)

Danke!
 

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Da hängen ja u.U. auch steuerliche Aspekte mit dran (https://de.wikipedia.org/wiki/Gewöhnlicher_Aufenthalt_(Steuerrecht)). Kannst du nicht ggf. vom Unternehmen deiner Frau Unterstützung erhalten? Bei uns war damals (für 3 Jahre SIN) z.B. eine steuerliche Beratung mit im "Paket" enthalten, ggf. gibt es ja auch Hilfe hinsichtlich deines Aufenthalts/Visums. Oder bist du durch die recht kurze Entsendung nicht berechtigt, ebenfalls Unterstützung und Beratung zu erhalten?
 

semiAv

Neues Mitglied
01.03.2013
20
0
NUE / KUL
Bzgl. Visum würde mich das Unternehmen unterstützen sofern sie mit Sicherheit sagen können wie es auszusehen hat. D.h. ich müsste das schriftlich von der Botschaft erfragen und dann würde man mir ggf. bei der Visumbeantragung helfen.
Andere Unterstützung ist nicht vorgesehen, da eine Mitreise der Familie erst ab einem Aufenthalt von 1 Jahr und einem Tag vorgesehen ist.