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Manufactured spending, Churning, Steuern

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hotcerdi123

Neues Mitglied
17.08.2020
1
0
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Moin alle zusammen,

für meine "gratis Meilen" benütze ich das allgemein bekannte System von Churning. Dabei hinterlege ich meine Vielflieger-Kreditkarte auf meinem Paypalkonto und überweise an einen Freund wiederholt Geld (über die Funktion: Geld an Freunde senden). Der Freund überweist mir das Geld zurück via Paypal und ich zahle das Geld auf mein Konto aus. Ist das Geld wider auf meinem Konto lade ich die Vielflieger-Kreditkarte damit auf.

Hat sich jemand schon damit beschäftigt, dass evtl. beim Steueramt eine Art Schenkungssteuer fällig werden kann?

Beste Grüsse
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
Genau solches "Bestoptimierungs-Verhalten"; dass eigentlich eher bei den Krokos zu finden ist und gefeiert wird; gefährdet die wenigen Vergünstigungen, die es noch für die Masse gibt!:stop:
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.711
1.231
Derlei Verhalten wird hier ja relativ offen und von einer Vielzahl an Insassen im Forum vorgelebt. Dafuer, dass er es offen ausspricht, braucht man Ihn daher eigentlich nicht an die Wand stellen.

Aber bei dem einen Beitrag bisher ist das vermutlich, wie so oft, nur Provokation von irgendeinem mittlerweile Dritt- oder Viertaccount...

edit: Laut Google ist Churning eher das Abgreifen vom Eröffnungsbonus durch Beantragung multipler Kreditkarten. Zumindest wieder etwas gelernt.
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.049
1.280
DUS, HAJ, PAD
Wieso sollte Schenkungssteuer fällig werden, wenn der Freund das Geld zurück überweisst? Die würde nur fällig, wenn er es behalten würde.
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
561
461
STR
Wieso sollte Schenkungssteuer fällig werden, wenn der Freund das Geld zurück überweisst? Die würde nur fällig, wenn er es behalten würde.
Ohne diesen Thread jetzt unnötig am Leben zu erhalten: Es ist davon auszugehen, dass sie bei entsprechenden Beträgen sogar zwei Mal fällig wird, da wird nicht saldiert. In Zeiten wo sogar eine Überweisung vom Einzel- auf das Gemeinschaftskonto als (hälftige) Schenkung an den Ehepartner gewertet wird ist das zumindest eine nicht auszuschließende Rechtsauslegung.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Was ist das "Steueramt"?
Das Äquivalent zum deutschen sogenannten "Finanzamt", in diesem Sinne insbesondere in der Schweiz und Belgien verwendet (sowie aufgrund anderer Verwaltungssprachen inoffiziell teils auch in Luxemburg und Dänemark).


PS: Wie so oft könnte die Angabe des Wohnsitzes hilfreich sein. Ich meine, ich kann es irgendwo noch nachvollziehen, wenn jemand auf Deutsch in einem Forum mit .de-Domain sich unter Nennung des deutschen Begriffs "Finanzamt" auf einen deutschen Sachverhalt bezieht, ohne das explizit zu erwähnen. Wenn man dafür allerdings in bestem Deutsch Begriffe verwendet, die in Deutschland nicht gebräuchlich sind, sondern in Nachbarländern... da muss man schon Hellseher sein, wo diese Person ansässig ist.

;)
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.172
3.101
Es ist davon auszugehen, dass sie bei entsprechenden Beträgen sogar zwei Mal fällig wird, da wird nicht saldiert.

Na ja, ich kann meinem Freund so viel Geld leihen wie ich will; wenn er es mir zeitnah zurück bezahlt, sogar ohne Zinsen. Ich sehe hier nicht zwei wechselseitige Schenkungen, sondern die kurzfriste Gewährung eines Darlehens.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
Na ja, ich kann meinem Freund so viel Geld leihen wie ich will; wenn er es mir zeitnah zurück bezahlt, sogar ohne Zinsen. Ich sehe hier nicht zwei wechselseitige Schenkungen, sondern die kurzfriste Gewährung eines Darlehens.


Tu, was du nicht lassen kannst! Sei dir aber bewusst, dass die Zügel unter Umständen angezgen werden!:idea: Spätetens im nächsten Jahr kommt die "große" Rechnung.(n) Dann werden Geldquellen gesucht und Schlupflöcher geschlossen werden!
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.257
5.492
MUC/INN
Ich würde mir eher Gedanken Richtung Schwarzgeldermittlung machen, die Gefahr halte ich für wesentlich grösser.

Passiert übrigens schneller als gedacht. Die Überwachung ist in so einer Hinsicht tatsächlich vorhanden, auch wenn man es oft nicht glaubt. Ich habe mal ein paar LH Optionen gekauft und mit mit der Dezimalstelle vertan, sodass das einige Tausend waren, wenngleich wir hier von einem Eurobereich um ein paar hundert Euro sprechen. Am nächsten Tag hat die VR Bank alles gesperrt und ich hatte ein längeres Telefonat mit meiner Betreuerin aus der Dorffiliale, dass hier Kursmanipulation bzw. Insiderhandel im Raum stand :D unfassbar!
 

msx

Aktives Mitglied
25.06.2020
215
181
Wieso fallen hier eigentlich immer so viele auf offensichtliche Trolle rein?
Der Threadopener hat diese Aufmerksamkeit gewollt, hofft auf möglichst böse Antworten und freut sich nen Elch.
Zum einen das. Zum anderen rätselhaft, warum es so schwer ist, einfach nur die Frage zu beantworten (die zugegebenermaßen eigentlich gar nicht mal so uninteressant ist). Einfach nur ein Einzeiler "Ja, dafür musst du Steuern zahlen", oder "Nein, ist steuerfrei" würde ausreichen und das Thema wäre erledigt. Aber das wäre ja zu einfach... stattdessen gibt es hier seitenweise Moralpredigt und die eigentlich Frage ist bis jetzt noch immer unbeantwortet. Ok, Schenkungssteuer für die Zahlung an einen Freund wurde immerhin erwähnt, aber das ist ja eher ein indirektes Zusatzproblem, was nicht sein muss (man kann ja auch mit mehreren eigenen Konten was im Kreis laufen lassen, was dann sicher keine Schenkung ist). Wie mit den direkt aus Cashback, Meilen, usw. generierten Einnahmen steuerlich verfahren wird / welche Freibeträge es dafür gibt, ist noch immer unklar.
 
Zuletzt bearbeitet:

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.478
2.051
Wir sind hier im Bereich der Einkommensteuer, nicht der Schenkungsteuer!
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wir sind hier im Bereich der Einkommensteuer, nicht der Schenkungsteuer!
Angesichts dessen, dass der Thread-Starter explizit nach Schenkungssteuer fragte...

Wie auch immer… Das Steuerämter ja gerne auf tatsächliche wirtschaftliche Verhältnisse abstellen, vermute ich hier genauso wenig eine Schenkung erfüllt, wie wenn ich 20000$ in bar habeUnd die in die 16850€ eines Bekannten tausche.

Unabhängig davon könnte man allerdings tatsächlich unter Umständen auf die Idee kommen, die Transaktionen als Einkommen aus Finanztransaktionen zu klassifizieren.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.450
858
MUC/EDMM
(...) vermute ich hier genauso wenig eine Schenkung erfüllt, wie wenn ich 20000 $ in bar habe und die in die 16850€ eines Bekannten tausche...

Hmm... interessant. Das wirft bei mir die theoretische Frage auf, wie das zu betrachten wäre, wenn ich für besagte 20k USD sage-und-schreibe 20k EUR bekommen würde?
Bei einem USD/EUR-Kurs von 1,15 USD/EUR hätte ich fast 300 EUR "geschenkt" bekommen. Oder wäre das definitiv als "Gewinn" aus der Finanztransaktion zu versteuern?
 
A

Anonym81766

Guest
Hmm... interessant. Das wirft bei mir die theoretische Frage auf, wie das zu betrachten wäre, wenn ich für besagte 20k USD sage-und-schreibe 20k EUR bekommen würde?
Bei einem USD/EUR-Kurs von 1,15 USD/EUR hätte ich fast 300 EUR "geschenkt" bekommen. Oder wäre das definitiv als "Gewinn" aus der Finanztransaktion zu versteuern?
Ja, das wäre ein privates Veräußerungsgeschäft nach 23 EStG und der Gewinn wäre zu versteuern, sofern die USD innerhalb eines Jahres angeschafft worden wären und die Freigrenze von 600€ überschritten werde.
 

Nebraska

Erfahrenes Mitglied
18.07.2020
642
485
Zum einen das. Zum anderen rätselhaft, warum es so schwer ist, einfach nur die Frage zu beantworten (die zugegebenermaßen eigentlich gar nicht mal so uninteressant ist). Einfach nur ein Einzeiler "Ja, dafür musst du Steuern zahlen", oder "Nein, ist steuerfrei" würde ausreichen und das Thema wäre erledigt. Aber das wäre ja zu einfach... stattdessen gibt es hier seitenweise Moralpredigt und die eigentlich Frage ist bis jetzt noch immer unbeantwortet. Ok, Schenkungssteuer für die Zahlung an einen Freund wurde immerhin erwähnt, aber das ist ja eher ein indirektes Zusatzproblem, was nicht sein muss (man kann ja auch mit mehreren eigenen Konten was im Kreis laufen lassen, was dann sicher keine Schenkung ist). Wie mit den direkt aus Cashback, Meilen, usw. generierten Einnahmen steuerlich verfahren wird / welche Freibeträge es dafür gibt, ist noch immer unklar.

Du hast recht. Auch wenn ich hier einer der Oberlehrer war, nervt mich sowas normalerweise selbst.
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.387
210
@foxfire

Many people would be scared
if they saw in the mirror not their face -
but their character.

off topic : ich finde den spruch genial. kennst du diesen klugen menschen, der das verfasst hat ?
 
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msx

Aktives Mitglied
25.06.2020
215
181
Weil es sonst scheinbar keiner macht und mich das Thema selbst auch interessiert, habe ich jetzt selbst mal etwas recherchiert.
Soweit ich rausfinden konnte, zählen die durch Cashback und ähnliche Prämien erzielten Einnahmen steuerrechtlich als "sonstigen Einkünften". Es gibt dafür eine Freigrenze in Höhe von 256 Euro pro Kalenderjahr, ab der zwingen versteuert werden muss. (Achtung! Freigrenze ≠Freibetrag. Werden in einem Jahr 257 € eingenommen, wird nicht nur der 1 € besteuert, der drüber ist. Es wird tatsächlich auf die kompletten 257 Einkommenssteuer erhoben.)

Lesenswert finde ich diese Seite. Da steht das ganz nochmal, wie ich finde, recht gut beschrieben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Was hier in diesem Beitrag steht, ist nur das, was ich als Laie per google gefunden habe. Keine Garantie, dass das so richtig ist. Für eine fundierte Auskunft, fragt bitte euren Steuerberater.
 
Zuletzt bearbeitet:

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.838
117
In dem verlinkten Artikel werden ja Bankprämien bei Kontoeröffnung gemannt. Wie sieht das denn bei Meilen, Payback Punkten oder der Amazon Visa aus?
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.088
1.605
KUL (bye bye HAM)
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Hier nur ergaenzend, das trifft aber nur auf den persoenlichen Einkauf zu. Rabatte die man aus den Einkaeufen Dritter (Firmen, oder auch Privatpersonen die nicht zur Wirtschaftsgemeinschaft gehoeren) sind entsprechend zu versteuern.