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Das allseits bekannte Problem der Vornamen scheint nun bald ein Ende zu finden, leider erst ab 1.11.2018 tritt das neue Personenstandsänderungsgesetz für diesen § ( 45a ) in Kraft.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811612.pdf
Die Änderung sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.
Für alle jüngeren Mitforisten ist mit dem neuen Bundesmeldegesetz auch das Problem Rufname erledigt, wenn gewollt. Rufname jetzt im Amtsdeutsch : gebräuchlicher Vorname
https://www.rehmnetz.de/__STATIC__/...015/self/newsletter-02-2015_1490261398000.pdf
Für alle die richtig klar Schiff machen wollen:
1. Zur Meldestelle, Einholen kostenlose Auskunft an die betroffene Person lt § 10 (BMG) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__10.html , Feststellen ob ein gebräuchlicher Vorname angegeben ist,
wenn nein, gut überlegen, Erklärung abgeben.
2. Ab 1.11.2018 Erklärung gegenüber dem Geburtsstandesamt, welche Reihenfolge der Vornamen gewünscht ist, um Beurkundung bitten.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811612.pdf
Die Änderung sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.
Für alle jüngeren Mitforisten ist mit dem neuen Bundesmeldegesetz auch das Problem Rufname erledigt, wenn gewollt. Rufname jetzt im Amtsdeutsch : gebräuchlicher Vorname
https://www.rehmnetz.de/__STATIC__/...015/self/newsletter-02-2015_1490261398000.pdf
Für alle die richtig klar Schiff machen wollen:
1. Zur Meldestelle, Einholen kostenlose Auskunft an die betroffene Person lt § 10 (BMG) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__10.html , Feststellen ob ein gebräuchlicher Vorname angegeben ist,
wenn nein, gut überlegen, Erklärung abgeben.
2. Ab 1.11.2018 Erklärung gegenüber dem Geburtsstandesamt, welche Reihenfolge der Vornamen gewünscht ist, um Beurkundung bitten.
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