mehrere Vornamen, falsche Reihenfolge und oder kein Rufname, wie vorgehen

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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
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kurz vor BER, ♂
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Das allseits bekannte Problem der Vornamen scheint nun bald ein Ende zu finden, leider erst ab 1.11.2018 tritt das neue Personenstandsänderungsgesetz für diesen § ( 45a ) in Kraft.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811612.pdf

Die Änderung sieht vor, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können.

Für alle jüngeren Mitforisten ist mit dem neuen Bundesmeldegesetz auch das Problem Rufname erledigt, wenn gewollt. Rufname jetzt im Amtsdeutsch : gebräuchlicher Vorname

https://www.rehmnetz.de/__STATIC__/...015/self/newsletter-02-2015_1490261398000.pdf


Für alle die richtig klar Schiff machen wollen:

1. Zur Meldestelle, Einholen kostenlose Auskunft an die betroffene Person lt § 10 (BMG) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__10.html , Feststellen ob ein gebräuchlicher Vorname angegeben ist,
wenn nein, gut überlegen, Erklärung abgeben.

2. Ab 1.11.2018 Erklärung gegenüber dem Geburtsstandesamt, welche Reihenfolge der Vornamen gewünscht ist, um Beurkundung bitten.
 
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PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
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HAM
Danke, mich nervt das ungemein, dass der zweite Vorname mein Rufname ist.
Immerhin steht der als Vorname im Maschinenlesbaren Teil -- auch wenn das auf dem "Passamt" immer Galama ist, dass die das nicht vertueddeln.

Aber:

  1. (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. November 2017 in Kraft.



Der Artikel 45a zur Vornamensortierung ist nicht in (2) - also doch ab dem kommenden November!?
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.378
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kurz vor BER, ♂
Immerhin steht der als Vorname im Maschinenlesbaren Teil



hast Du einen Pass oder PA vor Oktober 2010 ?

Zitat : Die vollständige Darstellung aller Vornamen im maschinenlesbaren Bereich ist aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl nicht in jedem Fall möglich. In der Vergangenheit konnte zwar auf Wunsch des Ausweisinhabers der üblicherweise gebrauchte Vorname als “Rufname” in den maschinenlesbaren Bereich übernommen werden, dieses Verfahren hat jedoch zu einer uneinheitlichen Struktur geführt. Seit Oktober 2010 wird die Zusammensetzung nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, das auf die Empfehlungen der internationalen Organisation für zivile Luftfahrt zurückgeht. Aus den gleichen Gründen sind im maschinenlesbaren Bereich auch keine Umlaute enthalten, sondern deren Umschreibungen. Auf diese Weise können Komplikationen im Rahmen von Grenzkontrollen aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen weitestgehend ausgeschlossen werden.

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/vornamen-im-reisepass-und-personalausweis-323906

s.a.

Neuer Ausweis mit Tücken: Auf Stellung der Rufnamen achten – Greiz | OTZ
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
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HAM
Sind beide vom Feb/2010. Da hatte ich ja "Glueck" - und bis die in 2020 ablaufen, "stimmt" dann die Reihenfolge. :-D
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.378
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kurz vor BER, ♂
Danke - kann's nicht erwarten, diesen "Unfug" loszuwerden :eek:

Es ist leider doch der 1.11.2018 :

Sehr geehrter Herr Pax,


was ich Ihnen bereits in unserem heutigen Telefonat angedeutet habe, hat mir die Fachaufsicht jetzt auch bestätigt.

Die Neusortierung der Vornamen gemäß 45 a PStG (Art. 1 Nr. 16) tritt nach Art. 4 Abs. 2 erst zum 01.11.2018 in Kraft.

Bis dahin müssen Sie sich leider noch gedulden.

Mit freundlichem Gruß



XXXXXXX XXXXXXXXX

Haupt- und Ordnungsamtsleiter
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
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ZQH
Mist, das hätte ich letztes Jahr schon haben sollen ... mein "Rufname", der lt. Geburtsurkunde zweiter Vorname ist, kam irgendwann, als keine Rufnamen mehr eingetragen wurden, an die erste Stelle im Ausweis. Tja, was soll ich sagen - letztes Jahr PA und RP gestohlen worden, bei der Neuausstellung hat es die Beamtin dann ganz genau genommen und sogar das Geburtsstandesamt angefragt. Ergebnis: Reihenfolge geändert, ich durfte auch noch Bank- und Kreditkarten, Führerschein und alles mögliche Zeug austauschen. :-(

Und nächstes Jahr ist's dann wieder andersrum erlaubt? :sick: