Meilenverfall bei Erbe

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andy180

Aktives Mitglied
14.03.2010
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5
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Hallo zusammen,

meiner Mutter wurden M&M als Erbnachlass übertragen.
Die Meilen wurden in einer zusammenhängenden Gutschrift übertragen. Gemäß LH verfallen die Meilen ab Erteilung nach 36 Monaten zum Quartalsende…

Frage: Beziehen sich die 36 Monate jetzt auf das Datum der Gutschrift bei meiner Mutter oder dem Erstgutschriftsdatum bei meinem Vater? Sein Kto ist nicht mehr einsehbar.

Danke und Gruss Andreas
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.695
FRA
Ich meine mal gelesen zu haben, dass im Fall einer Gutschrift wegen Erbschaft die Meilen eine (neue) Gültigkeit von 36 Monaten (ab Übertragung) erhalten.
Warum richtest Du - vielmehr Deine Mutter - die Frage nicht einfach schriftlich an LH - per Mail oder hier im VFT an das Social Media Team?
 
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andy180

Aktives Mitglied
14.03.2010
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Ich meine mal gelesen zu haben, dass im Fall einer Gutschrift wegen Erbschaft die Meilen eine (neue) Gültigkeit von 36 Monaten (ab Übertragung) erhalten.
Warum richtest Du - vielmehr Deine Mutter - die Frage nicht einfach schriftlich an LH - per Mail oder hier im VFT an das Social Media Team?
danke…! Werd ich machen - scheint ja ein Thema zu sein welches zumindest im Forum
nicht final geklärt ist.

Schönes WE
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Paralleluniversum
Möchte Miles and More zum Erben und dann Übertragen der Meilen einen Erbschein haben?
Ja:
Meilen können vererbt werden, dazu muss eine Kopie des Erbberechtigungsscheins and Miles and More gesandt werden. Aus dieser Kopie muss klar hervor gehen, dass die Meilen an den Antragsteller vererbt werden (er ist Alleinerbe bzw. im Testament wurden die Meilen explizit an ihn vermacht). Sollte das nicht möglich sein und sind mehrere Erben vorhanden, muss eine Verzichtserklärung der anderen Erben mit beigelegt werden.

Danach werden dann die Meilen entsprechend auf dein Konto übertragen.

Alternativ kann das Konto unter Angabe der Kartennummer und Pin auch zum Buchen von Freiflügen normal weitergenutzt werden. Sollten hier aber weitere Erben vorhanden sein, so würde ich mit diesen erst eine Einigung darüber schriftlich ausfertigen, nicht dass dir dann am Ende jemand damit kommt, dass Du hier einen Teil des Erbes unterschlagen hast. Da musst Du ganz ehrlich verdammt vorsichtig sein wenn es da noch Miterben gibt. Der Vorschlag die Meilen zu Nutzen von Miles and More ist zwar toll und recht, eine Nutzung einer vererbaren Sache deinerseits, ohne Verzichtserklärung von anderen Erben (wenn vorhanden) könnte möglicherweise als Unterschlagung gewertet werden. Miles and More ist da ja nicht betroffen, ist in etwa wie mit ner Bankkarte von der Dir der Pin bekannt ist, das Konto darf auch nicht einfach so leer gefegt werden.....
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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6.119
Bei einem eindeutig formulierten notariellen Testament dürfte ein Erbschein (für den ggf. erhebliche Kosten anfallen) nicht erforderlich sein.
 
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alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
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München
Ich habe jetzt das Problem, dass Miles and More mir die Meilen meines Vaters ohne Erbschein nicht übertragen will. Für die Bankgeschäfte habe ich keinen Erbschein benötigt und nur um an die Meilen zu kommen, einen zu beantragen, ist aufgrund der hohen Kosten nicht wirtschaftlich.
Die DKB hat vermutlich über die Schufa bereits Nachricht vom Tod meines Vaters erhalten ( er hatte die LH Kreditkarte ), hat mich angeschrieben und um Zusendung der Sterbeurkunde gebeten.
Glz stand in dem Schreiben, dass Sie Miles and More benachrichtigt hätten.
Nun ist mittlerweile auch das Miles and More Konto meines Vaters gesperrt, dh ich kann mit den Meilen auch nichts mehr buchen.
Es geht hier um ca 78.000 Meilen, die ich ungern verfallen lassen möchte.
Wer weiß Rat?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Da sehen die Kosten schon anders aus:

Der verlinkte Artikel enthält überdies eine missverständliche Darstellung: Die den Wertstufen zugeordneten Gebühren fallen zweimal an (einmal für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung, einmal für die Erteilung des Erbscheins; wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar beurkundet wird, kommt insoweit noch die Umsatzsteuer hinzu).

Wie ich in #7 schon geschrieben hatte: Wenn es ein in Bezug auf die Erbenstellung eindeutig formuliertes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll gibt, ist ein Erbschein in der Regel nicht erforderlich. Mit einem solchen Testament kann man selbst die Eigentumsumschreibung an geerbten Immobilien vornehmen lassen. Für die Übertragung von Meilen dürfte ggf. ein eindeutig formuliertes privatschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll gleichermaßen ausreichend sein (der "Mehrwert" eines notariellen Testaments erschöpft sich im Grunde in der Verwendung für die Eigentumsumschreibung von Immobilien).

Wer danach unnötigerweise einen Erbschein verlangt, ist den Erben zur Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten verpflichtet (BGH, Urteil vom 05.04.2016 - XI ZR 440/15):


Ich würde dies Miles & More unter Angabe der Kosten für einen Erbschein, die sich nach dem gesamten Nachlasswert richten, aufzeigen und zur Meilenübertragung auffordern.
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
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München
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem letzten Vermögen und betragen in meinem
Der verlinkte Artikel enthält überdies eine missverständliche Darstellung: Die den Wertstufen zugeordneten Gebühren fallen zweimal an (einmal für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung, einmal für die Erteilung des Erbscheins; wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar beurkundet wird, kommt insoweit noch die Umsatzsteuer hinzu).

Wie ich in #7 schon geschrieben hatte: Wenn es ein in Bezug auf die Erbenstellung eindeutig formuliertes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll gibt, ist ein Erbschein in der Regel nicht erforderlich. Mit einem solchen Testament kann man selbst die Eigentumsumschreibung an geerbten Immobilien vornehmen lassen. Für die Übertragung von Meilen dürfte ggf. ein eindeutig formuliertes privatschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll gleichermaßen ausreichend sein (der "Mehrwert" eines notariellen Testaments erschöpft sich im Grunde in der Verwendung für die Eigentumsumschreibung von Immobilien).

Wer danach unnötigerweise einen Erbschein verlangt, ist den Erben zur Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten verpflichtet (BGH, Urteil vom 05.04.2016 - XI ZR 440/15):


Ich würde dies Miles & More unter Angabe der Kosten für einen Erbschein, die sich nach dem gesamten Nachlasswert richten, aufzeigen und zur Meilenübertragung auffordern.
Alles schön und gut, es gibt leider kein Testament. Würde mir die bestehende Vorsorgevollmacht hier weiterhelfen?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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6.119
Alles schön und gut, es gibt leider kein Testament. Würde mir die bestehende Vorsorgevollmacht hier weiterhelfen?
Bitte nicht als übergriffig auffassen, ich muss es für eine sachgerechte Antwort fragen: Enthält die Vorsorgevollmacht eine Klausel, dass sie über den Tod hinaus gilt?
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
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München
Bitte nicht als übergriffig auffassen, ich muss es für eine sachgerechte Antwort fragen: Enthält die Vorsorgevollmacht eine Klausel, dass sie über den Tod hinaus gilt?
Ja sie gilt über den Tod hinaus .
Es würde mir schon reichen, wenn Miles and More das Konto wieder öffnet und ich von den Meilen dann einen Flug buchen kann. PIN liegt natürlich vor.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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Ja sie gilt über den Tod hinaus .
Es würde mir schon reichen, wenn Miles and More das Konto wieder öffnet und ich von den Meilen dann einen Flug buchen kann. PIN liegt natürlich vor.
Dann kann die Übertragung der Meilen bzw. eine Nutzung des Kontos kraft der Vollmacht verlangt werden. Die Vollmacht besteht fort und würde erst bei Widerruf durch ggf. vorhandene andere Erben ungültig.

Ich muss nochmal kurz suchen, auch dazu gibt es aus dem Bankenbereich übertragbare Sachverhalte, in denen trotz Vollmacht über den Tod hinaus ein Erbschein gefordert wurde (mit Ergebnis Schadensersatz für die Kosten des Erbscheins).
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
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Dann kann die Übertragung der Meilen bzw. eine Nutzung des Kontos kraft der Vollmacht verlangt werden. Die Vollmacht besteht fort und würde erst bei Widerruf durch ggf. vorhandene andere Erben ungültig.

Ich muss nochmal kurz suchen, auch dazu gibt es aus dem Bankenbereich übertragbare Sachverhalte, in denen trotz Vollmacht über den Tod hinaus ein Erbschein gefordert wurde (mit Ergebnis Schadensersatz für die Kosten des Erbscheins).
Danke für deine Hilfe!
 
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