Mietwagenanmietung mit im Ausland gemachtem Führerschein ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Ich hätte da mal 'ne Frage ;)
- vielleicht nicht ganz alltäglich, aber bei der hier versammelten geballten Vielreise-Kompetenz ..... !

Wollen in Kürze mit 'nem Kumpel in Griechenland zwei Autos mieten (2 Paare, die auch mal getrennt nur in trauter Zweisammkeit unterwegs sein wollen). Seine +1 hat keinen Führerschein. Wussten wir.

Nun teilt der Heini mir heute morgen mit, dass er seinen vor einigen Jahren während seines Auslandsaufenthalts in Norwegen gemacht hat. Er ist - wie alle vier - Merkelcher Untertan. Sein PA ist also deutsch.
(Ob das legal ist, dass er hier in D immer noch - trotz wieder festem Wohnsitz hier - mit norwegischer Scheckkarte unterwegs ist, weiss ich nicht, und möchte ich an dieser Stelle aktuell auch nicht diskutieren.)

Meine Frage nun:
Gibt es im Forum Erfahungswerte, ob vor Ort der gebuchte Wagen verweigert wird, wenn Personalausweis und F-schein aus verschiedenen EUROPÄISCHEN Ländern stammen ?

Zum "Umschreiben" auf einen deutschen Führerschein bleibt uns vor Abreise nicht mehr genug Zeit.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
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MRS
Ich würde ebenfalls meinen, dass es geht, da man EU-Intern teilweise in diese Situation dazu gezwungen werden kann. Siehe Verl

europa.eu Fallbeispiel meinte:
Anna ist von Berlin nach Barcelona in Spanien gezogen, um dort eine neue Stelle anzutreten. Nach zwei Jahren ihres dortigen Aufenthalts verlangen die spanischen Behörden, dass sie ihren unbegrenzt gültigen deutschen Führerschein gegen einen spanischen Führerschein umtauscht. Annas neuer spanischer Führerschein ist 10 Jahre gültig und sie unterliegt den spanischen Führerscheinvorschriften.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.940
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Danke für die interessanten Antworten und die hilfreichen Links !

Dann könnten wir ja Glück haben.

(Allerdings sagt der Link von kingair9 etwas völlig anderes zur Gültigkeitsdauer in D aus als die anderen zwei Links. Aber genau das wollte ich ja hier nicht zum Hauptthema machen. Und der Vermieter vor Ort interessiert sich hoffentlich nicht für solche Feinheiten.

Das norwegische Scheinchen ist schon etwas älter als 2 Jahre. Und auch der "Wiedereintritt" nach D liegt nun schon ca. 5 Jahre zurück.)
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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Vermieter hin oder her,
wenn´s bumst gibst immer von der Versicherung die Fragen wer hat mit welchen, wo ausgestellten Führerschein gefahren ist.
Das ist dann immer der wunde Punkt an dem der Ärger anfängt, falls die Versicherung die Meinung vertritt, das die Fahrerlaubnis nicht gültig war.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Vermieter hin oder her,
wenn´s bumst gibst immer von der Versicherung die Fragen wer hat mit welchen, wo ausgestellten Führerschein gefahren ist.
Das ist dann immer der wunde Punkt an dem der Ärger anfängt, falls die Versicherung die Meinung vertritt, das die Fahrerlaubnis nicht gültig war.

Ich das als berechtigten Punkt an - vor allem nachdem es nun zusätzliche Informationen vom TO gab, die nach dem Textbdes Verkehrsministeriums Zweifel an der Gültigkeit des Führerscheins aufkommen lassen...

Das norwegische Scheinchen ist schon etwas älter als 2 Jahre. Und auch der "Wiedereintritt" nach D liegt nun schon ca. 5 Jahre zurück.)

Wenn Dein Kumpel das so machen will, ist das natürlich seine Sache. Dann würde ich ihm aber an Deiner Stelle sagen, dass er den Leihwagen bitte schön selber mieten soll. Wenn Du die Buchung für ihn mitmachst, könnte das (unwahrscheinlich, aber man weiß im Ausland nie...) im Schadensfall auf Dich zurückfallen.
 
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