Milengutschrift für verpaßten Flug?

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.226
812
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Hallo, vielleicht hat jemand Erfahrung damit.Wegen eines verpaßten Anschlußfluges mit Swiss wurde ich auf Qatar umgebucht. Ich habe Swiss darum gebeten mit die trotzdem die Meilen gut zu schreiben. Das verpassen des Anschluffluges war nicht mein Fehler.Swiss hat nun geantwortet ich solle mal "nett" bei miles and more nachfragen ob sie mir die Meilen trotzdem gut schreiben obwohl ich den Flug ja nicht angetreten habe.

Ich denke das wird miles and more nicht machen, da erstes ja die ausführende Airline die Meilen melden muß,und zweitens ich ja auch nicht geboarded habe, oder???
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
853
692
MUC
Wenn nicht selbst-verschuldet, und davon würde ich ausgehen, sonst hätte man Dich wohl kaum auf QR umgebucht, mache ‚Original Routing Credit‘ geltend. Das wirkt sofort.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
Hallo, vielleicht hat jemand Erfahrung damit.Wegen eines verpaßten Anschlußfluges mit Swiss wurde ich auf Qatar umgebucht. Ich habe Swiss darum gebeten mit die trotzdem die Meilen gut zu schreiben. Das verpassen des Anschluffluges war nicht mein Fehler.Swiss hat nun geantwortet ich solle mal "nett" bei miles and more nachfragen ob sie mir die Meilen trotzdem gut schreiben obwohl ich den Flug ja nicht angetreten habe.

Ich denke das wird miles and more nicht machen, da erstes ja die ausführende Airline die Meilen melden muß,und zweitens ich ja auch nicht geboarded habe, oder???
ORC geltend machen und fertig. Und ganz nebenbei hast du auch noch oneworld Meilen gesammelt
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.747
6.116
Ich hatte letzte Woche Annullierungen auf AF und wurde auf OS umgebucht.
Meilen also bei M&M gesammelt und ORC bei flyingblue angefragt.

ORC bei M&M klappt auch gut. Wurde z.B. mal von LX auf KLM resp. AF umgebucht. War kein Problem die Meilen bei M&M zu bekommen.
Einfach Kontakt mit M&M aufnehmen. Kopie Deiner originalen LX-Buchung anhängen und nach ORC fragen. Ggf. kannst Du auch eine Kopie der Qatar-Bordkarten beilegen. Und dann geduldig warten. ;)
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.226
812
Ich hatte letzte Woche Annullierungen auf AF und wurde auf OS umgebucht.
Meilen also bei M&M gesammelt und ORC bei flyingblue angefragt.

ORC bei M&M klappt auch gut. Wurde z.B. mal von LX auf KLM resp. AF umgebucht. War kein Problem die Meilen bei M&M zu bekommen.
Einfach Kontakt mit M&M aufnehmen. Kopie Deiner originalen LX-Buchung anhängen und nach ORC fragen. Ggf. kannst Du auch eine Kopie der Qatar-Bordkarten beilegen. Und dann geduldig warten. ;)
Danke für eure ANtworten, habe jetzt mal Original Ticket und rerouting tickets an Miles and more gemailt....mal schaun.
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.681
Also bin ich blöd, ich hätte damit ein Problem

...ist auf demselben Niveau wie Bahnfahrkarte kaufen, nicht kontrolliert zu werden und dann wegen Nichtnutzung
unter Berücksichtrigung einer Bearbeitungsgebühr ne Erstattung zu beantragen
 

Kone

Reguläres Mitglied
06.09.2022
75
77
MUC
Finde ich nicht....
Das mit der Bahnkarte ist ja ein Geltendmachen von Ansprüchen, die Dir nicht zustehen, weil Du tatsächlich gefahren bist.

Bei der Umbuchung dagegen sicherst Du Dir nur, was Dir tatsächlich zusteht, bist ja auch wirklich bei der anderen Airline geflogen. Keine Bereicherung....
 
Zuletzt bearbeitet:

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.681
Wenn Dich LH von LH auf einen anderen LH Flug umbucht landest Du ja oftmals auch in einer anderen Buchungsklasse mit höherer Meilengutschrift. Würdest Du das auch ablehnen?
Sorry, darum ging es bei der Fragestellung nicht
Erbringt LH ihren Part der Beförderungsleistung mit einem anderen LH Routing, steht dir natürlich die höhere Meilengutschrift zu.
Vertragspartner und Leistungserbringer sind identisch, die tatsächlich erhaltene Leistung wird zugrundegelegt.

Im angesprochenen Beispielsfall handelt es sich aber um 2 verschiedene Allianzen :

Gesellschaft A Star Alliance, Gesellschaft B One World

Beförderungsvertrag des Fluggastes mit A

A kann die Leistung nicht erbringen

A bedient sich der Gesellschaft B als Erfüllungsgehilfe

Es kommt kein Vertrag zwischen Fluggast und Gesellschaft B zustande

Gesellschaft B berechnet Gesellschaft A die Transportleistung
Gesellschaft A bezahlt diese ( direkt, Verrechnungskonto oder tauschähnlicher Umsatz )

Fluggast hat seine vertragliche Leistung somit von Gesellschaft A erhalten und gegen sie (A )
den Anspruch auf eine Meilengutschrift. Dieser besteht nicht gegenüber Gesellschaft B

Abwandlung :

Gesellschaft A Star Alliance, Gesellschaft B auch Star Alliance

gleiche Fallkonstellation wie vorstehend

Du kannst auch in diesem Fall nur bei deinem Vertragspartner die Meilen beantragen, also bei A
natürlich in der gegebenenfalls höheren Buchungsklasse.
Oder glaubst du, in derselben Allianz zweimal die Meilen zu erhalten ?
........Einmal bei Allianzpartner A und einmal bei Allianzpartner B
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.476
12.697
IAH & HAM
Sorry, darum ging es bei der Fragestellung nicht
Erbringt LH ihren Part der Beförderungsleistung mit einem anderen LH Routing, steht dir natürlich die höhere Meilengutschrift zu.
Vertragspartner und Leistungserbringer sind identisch, die tatsächlich erhaltene Leistung wird zugrundegelegt.

Im angesprochenen Beispielsfall handelt es sich aber um 2 verschiedene Allianzen :

Gesellschaft A Star Alliance, Gesellschaft B One World

Beförderungsvertrag des Fluggastes mit A

A kann die Leistung nicht erbringen

A bedient sich der Gesellschaft B als Erfüllungsgehilfe

Es kommt kein Vertrag zwischen Fluggast und Gesellschaft B zustande

Gesellschaft B berechnet Gesellschaft A die Transportleistung
Gesellschaft A bezahlt diese ( direkt, Verrechnungskonto oder tauschähnlicher Umsatz )

Fluggast hat seine vertragliche Leistung somit von Gesellschaft A erhalten und gegen sie (A )
den Anspruch auf eine Meilengutschrift. Dieser besteht nicht gegenüber Gesellschaft B

Abwandlung :

Gesellschaft A Star Alliance, Gesellschaft B auch Star Alliance

gleiche Fallkonstellation wie vorstehend

Du kannst auch in diesem Fall nur bei deinem Vertragspartner die Meilen beantragen, also bei A
natürlich in der gegebenenfalls höheren Buchungsklasse.
Oder glaubst du, in derselben Allianz zweimal die Meilen zu erhalten ?
........Einmal bei Allianzpartner A und einmal bei Allianzpartner B
Ich hab keine Ahnung warum Du mich so daemlich anmachst, aber ich gehe einfach davon aus dass Du besoffen bist. Du solltest etwas weniger Singha trinken. Selbstverstaendlich kann auch noch eine zusätzliche Gutschreift bei der ausfuehrenden OW Airline erfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.475
15.128
Wenn Dich die streichende Airline am Boden gastronomisch versorgt hat, lehnst Du dann die Bordverpflegung bei der Ersatzairline ab?

Soll halt die streichende Airline ein Ersatzticket ohne Möglichkeit der Meilengutschrift kaufen, wenn sie damit ein Problem hat. Aber der Service, den die Ersatzairline liefert, geht sie nichts mehr an.
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.681
Also, ich mache niemanden blöd an
Habe meine "Ausführungen" eigentlich auch auf den User Kone bezogen, habe es halt an deinen Beitrag angehängt
und dir mit der höheren Buchungsklasse zugestimmt...that`s all
Inhaltlich sehe ich das anders, aber das kann jeder doch mit sich selbst ausmachen

Besoffen bin ich nicht, ein Singha gibts dann im Januar wieder...monentan ist mir mehr nach einem badischen Winzerglühwein zu Mute
So long
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.385
1.060
Mal einfach:

Du buchst mit dem Ticket einen Anspruch auf Beförderung und weitere Services, zu denen auch die entsprechende Meilengutschrift gehört.
Bucht dich LH nun um auf Airline xy, warum solltest du nicht die gebuchten Services einfordern.

Was z.B. wenn LH dich auf ne Airline umbucht, die gar keine Meilen gutschreibt, oder mit deren Meilen du nichts anfangen kannst?
Was, wenn du ohne die versprochenen Meilen gerade so eine Statusqualifikation verpasst?
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.681
Klar doch, die forderst du zu recht bei LH ein, dort hast du gebucht, mit denen ein Vertrag, dort bekommst du deine Meilen
Sage ich doch... Original Route Credit
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.401
747
FRA
Es wird zwar etwas off-topic, aber mit Gesellschaft B kommt dann immerhin ein Beförderungsvertrag zustande, wenn ich von A dorthin umgebucht werde. Bei wem müsste ich denn zum Beispiel Ansprüche geltend machen, wenn B nun verspätet ist, Gepäck verliert, IDB macht wegen Überbuchung,....?
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.681
Jetzt haben wir glaube ich wieder eine sachliche Basis

Da Gesellschaft B von Gesellschaft A mit der Fluggastbeförderung beauftragt ist und von Gesellschaft A dafür bezahlt wird
sollte tatsächlich Gesellschaft A der Ansprechpartner für den Fluggast sein. Dieser dürfte nach meinem Ermessen dann wieder
ein Rückgriffsrecht auf die ausführende Gesellschaft B zustehen.

Aber ist ist jetzt meine Einschätzung, sicher schwer umsetzbar und wie du sagst etwas off-topic...trotzdem interessant.

Von der Ausgangsfrage, ob bei beiden Gesellschaften A und B Meilen zustehen, sind wir aber weit entfernt. Trotzdem interessant.
 

Kone

Reguläres Mitglied
06.09.2022
75
77
MUC
Also, dass dem TO die Meilen der ursprünglich gebuchten Flüge zustehen, da scheinen wir uns einig zu sein.

Was die anderen Meilen anbelangt: Meilen vergibt die Airline sozusagen als Treueprämie, und das darf sie tun wie sie das möchte.
Theoretisch könnte nun die LH die Meilen der QR für sich beanspruchen bzw. deren Vergabe untersagen....aber das ist der LH ziemlich egal und würde nur mit riesen Aufwand funktionieren.

Genauso ist es eigentlich auch bei jedem, der beruflich fliegt. Da das Ticket i.d.R. der Arbeitgeber bezahlt, stünden theoretisch dem Mitarbeiter die Meilen nicht zu.
So sind jedoch die Meilensysteme nicht gestrickt und mein Arbeitgeber z.B. erlaubt explizit die Nutzung der Meilen.
Also sehe ich es eher als kleines Goodie, wenn man im Falle der Umbuchung Meilen bei 2 Airlines generiert. Nicht als persönliche Bereicherung. Ist ja quasi ein Treuebonus der Airline. Und immerhin hatte man auch ein wenig Ärger durch die Umbuchung...
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.681
Jetzt machen wirr bitte kein neues Fass auf.

Mit dem doppelten Meilenanspruch werden wir nicht einig, kann damit leben:)

Nur soviel : Dein Arbeitgeber erlaubt dir die Nutzung der LH Meilen, da Lufthansa die Meilen vorab für dich pauschaliert versteuert

Werden im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More auf Dienstreisen Meilen gesammelt und diese für privat genutzte Prämien verwendet,
wird der geldwerte steuerpflichtige Vorteil von Lufthansa im Rahmen des Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.


Aufgrund dieser Pauschalierung entfällt bei dir eine Versteuerung des Sachbezuges und bei deinem Arbeitgeber die Einbehaltspflicht der LSt.
Da andere Fluggesellschaften - auch solche der LH Gruppe - eine entsprechende Pauschalierung nicht vornehmen kannst du dir die
korrektren steuerlichen Konsequenzen bei deinem Arbeitgeber und bei dir herleiten, wenn du als Arbeitnehmer die Meilen behalten darfst.
Auch wenn sie dir gutgeschrieben werden bleibt grundsätzlich der Arbeitgeber der Anspruchsberechtigte.

Dabei belasse ich aber die diesbezüglichen Ausführungen, wohlwissend, dass eine adäquate Umsetzung oft nicht gegeben ist.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.476
12.697
IAH & HAM
Jetzt machen wirr bitte kein neues Fass auf.

Mit dem doppelten Meilenanspruch werden wir nicht einig, kann damit leben:)

Nur soviel : Dein Arbeitgeber erlaubt dir die Nutzung der LH Meilen, da Lufthansa die Meilen vorab für dich pauschaliert versteuert

Werden im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More auf Dienstreisen Meilen gesammelt und diese für privat genutzte Prämien verwendet,
wird der geldwerte steuerpflichtige Vorteil von Lufthansa im Rahmen des Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.


Aufgrund dieser Pauschalierung entfällt bei dir eine Versteuerung des Sachbezuges und bei deinem Arbeitgeber die Einbehaltspflicht der LSt.
Da andere Fluggesellschaften - auch solche der LH Gruppe - eine entsprechende Pauschalierung nicht vornehmen kannst du dir die
korrektren steuerlichen Konsequenzen bei deinem Arbeitgeber und bei dir herleiten, wenn du als Arbeitnehmer die Meilen behalten darfst.
Auch wenn sie dir gutgeschrieben werden bleibt grundsätzlich der Arbeitgeber der Anspruchsberechtigte.

Dabei belasse ich aber die diesbezüglichen Ausführungen, wohlwissend, dass eine adäquate Umsetzung oft nicht gegeben ist.

Die steuerliche Betrachtung hat mit der grundlegenden Frage wenig zu tun, sie mag aber das Vorgehen im Einzelfall beeinflussen. Insbesondere sollte bedacht werden, dass Leute auch private Fluege buchen und nicht jeder Passagier ist in Deutschland steuerpflichtig. In den USA, Singapur, und Malaysia ist dies zumindest wie ich aus eigene Erfahrung weiss kein Thema.
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
853
692
MUC
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Wenn Recht und Rechthaberei auf einander stoßen, kommt selten Gutes dabei heraus.

Carrier A hat nicht geliefert. Meilen sind trotzdem fällig. Carrier B bekommt von A Geld und darf dafür auch gerne Meilen über das Konto wachsen lassen. Alle sind froh und gut so.

Kompromiß für Zweifler: Meilen-Spenden.