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Miles & More Kreditkarte - Gebührenabrechnung unrechtmässig?

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ggooaatt

Erfahrenes Mitglied
11.11.2016
268
48
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Hallo zusammen,

bei MM Kreditkarte Gold wurde der Abrechnungszeitpunkt geändert (von 22. auf 1.). Abgebucht wurde eine volle Monatsgebühr für nur insg 8 Tage Leistung.
MM KK Service hat eine Erstattung bereits angeboten, möchte diese aber nun nachträglich verweigern.
Argumentiert wurde mit Rechnungslauf. Dies kann also kein Einzelfall sein. Wurde hier über einen längeren Zeitraum eine für Kunden nachteilige Praxis gehandhabt?

Wie seht ihr das?
Wie weiter vorgehen?

Grüsse
ggooaatt
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.831
6.140
HAM
Das Datum hast Du doch geändert oder? Was steht denn dazu in den AGB? Ich behaupte auch mal, das die meisten Kunden das nicht merken, da ohnehin Status vorhanden.
 

ggooaatt

Erfahrenes Mitglied
11.11.2016
268
48
Das Datum hast Du doch geändert oder? Was steht denn dazu in den AGB? Ich behaupte auch mal, das die meisten Kunden das nicht merken, da ohnehin Status vorhanden.
War vom Kunden (mir) veranlasst. Die Option dazu gibts im Portal/App.
Die AGB darf MM prüfen. Deren Reaktion wird zeigen was dort steht.

Generell kann das mE kein gängiges Verfahren sein. Solche Nischenfälle gibts immer wieder (wie du auch erkannt hast), und fallen dann irgendwann auf.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.831
6.140
HAM
War vom Kunden (mir) veranlasst. Die Option dazu gibts im Portal/App.
Die AGB darf MM prüfen. Deren Reaktion wird zeigen was dort steht.

Generell kann das mE kein gängiges Verfahren sein. Solche Nischenfälle gibts immer wieder (wie du auch erkannt hast), und fallen dann irgendwann auf.
Dein Vertragspartner ist die DKB.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.633
744
Wegen rund acht Euro? Wird Zeit dass solche Lappalien mit einer (Beschwerde)Gebühr belegt werden.
Naja die sollten dann die verursachenden Unternehmen tragen müssen.
Wo liegt bei dir die Grenze zu Lappalie? DSGVO Anfrage einer Bank mit Verspätung bzw gar nicht beantwortet?
Oder erst wenn es um 1.000€ und mehr realen Verlust geht?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.831
6.140
HAM
Seit wann kümmert sich die BaFin um Endverbraucherprobleme? Ombudsman?
Was hat das mit Endverbraucherproblemen zu tun? Verstöße gegen geltendes Recht führen dazu, dass die BaFin das Unternehmen zu einer Stellungnahme auffordert. Das alleine führt häufig dazu, das Problem aus der Welt zu schaffen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.582
3.550
Was hat das mit Endverbraucherproblemen zu tun? Verstöße gegen geltendes Recht führen dazu, dass die BaFin das Unternehmen zu einer Stellungnahme auffordert. Das alleine führt häufig dazu, das Problem aus der Welt zu schaffen.
Solche Stellungnahmen schreibt der Praktikant in 10 Minuten ;-).
Ist überspitzt, aber die Dinger landen eh nach Lesen vom „bedauerlichen Einzelfall„ etc. pp. im Rundordner der BaFin
 

ggooaatt

Erfahrenes Mitglied
11.11.2016
268
48
BaFin scheint die richtige Institution zu sein. Eine solche Stellungnahme bewirkt häufig Bewegung die zumindest minimale Verbesserungen nach sich zieht.
Ein Einzelfall ist erstmal nicht erkennbar da Verweis auf Rechnungslauf und damit Systematik.
 

Mistmade

Erfahrenes Mitglied
19.02.2022
717
540
Naja die sollten dann die verursachenden Unternehmen tragen müssen.
Wo liegt bei dir die Grenze zu Lappalie? DSGVO Anfrage einer Bank mit Verspätung bzw gar nicht beantwortet?
Oder erst wenn es um 1.000€ und mehr realen Verlust geht?
Zeit/Kosten in Relation setzen.

Bei 8 Euro lohnt es sich nicht. Selbst eine Mail schreiben und sich damit überhaupt befassen, ist Zeitverschwendung, in Relation zu den 8 Euro. Das verdient man in DE in etwas weniger als 30 Minuten oder noch weniger.

Natürlich kann man versuchen die Prinzipien durchzusetzen, aber das deutet dann auf extrem viel Langeweile oder zu viel Zeit hin. Möglicherweise werden dann auch noch Gerichte damit beschäftigt…

Die Grenze ist Einzelfallbezogen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.831
6.140
HAM
Solche Stellungnahmen schreibt der Praktikant in 10 Minuten ;-).
Ist überspitzt, aber die Dinger landen eh nach Lesen vom „bedauerlichen Einzelfall„ etc. pp. im Rundordner der BaFin
Das ist nicht korrekt. Die Bank muss Stellung nehmen. Klar ist, dass daraus in der Regel (Ausnahme siehe N26) keine Prüffälle werden, aber viele Banken scheuen den Konflikt und zahlen dann lieber gleich.

Ob das das dem TO die 8 Euro wert sind, ist seine Entscheidung.
 

ggooaatt

Erfahrenes Mitglied
11.11.2016
268
48
Zeit/Kosten in Relation setzen.

Bei 8 Euro lohnt es sich nicht. Selbst eine Mail schreiben und sich damit überhaupt befassen, ist Zeitverschwendung, in Relation zu den 8 Euro. Das verdient man in DE in etwas weniger als 30 Minuten oder noch weniger.

Natürlich kann man versuchen die Prinzipien durchzusetzen, aber das deutet dann auf extrem viel Langeweile oder zu viel Zeit hin. Möglicherweise werden dann auch noch Gerichte damit beschäftigt…

Die Grenze ist Einzelfallbezogen.
Bagatellisieren hilft niemanden. Ausser MM/DKB.
Wie würdest du es finden wenn LH demnächst Fälle die dich betreffen nicht mehr bearbeitet? Nunja ...

Es gibt Institutionen und wirkungsvolle Mechanismen, die Frage ist welche sind die richtigen. Und da gabs zum Glück ja bereits Austausch und Input zu. Wenn du weitere hast, lass uns teilhaben!
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.869
819
ZQH
Kann dir leider keinen Tipp geben, hab aber einfach Lust, meine Erfahrung hier aufzuschreiben: Kreditkarte beantragt, wurde am 27. des Monats genehmigt bzw. ausgestellt und ging in den Versand. Am 28. bekam ich dann schon die erste Rechnung (Rechnungslauf bei mir immer zum 28. des Monats) mit der vollen Monatsgebühr. Hab dann eine kurze Mail an die DKB geschrieben mit Verweis, dass ich die Karte bis zum 28. noch gar nicht im Briefkasten hatte. Die erste Monatsgebühr wurde dann aus Kulanz erstattet.
 
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ggooaatt

Erfahrenes Mitglied
11.11.2016
268
48
UPDATE & LÖSUNG:
Nach Zurückweisung der MM Antwort gabs nun eine Entschuldigung und Erstattung des Betrags.
BaFin wäre tatsächlich ein guter Mechanismus gewesen. Dort ist u.a. ein Online-Beschwerdeantrag verfügbar.
P.S. Hatte darauf hingewiesen, dass das Thema auch hier im Forum besprochen wird.

FAZIT:
Argumentation bestätigt (s. Eingangspost) und Lösung erhalten, vlt für zukünftig ebenfalls Betroffene relevant.

Danke an alle Mitwirkenden.