Mitfluggelegeneheit - Kosten?

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petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
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Ich habe mal gehört, dass es Privatpiloten gibt, die ganz gern jemanden für Benzingeld + kleinen Aufpreis mitnehmen, um so auf ihre Flugstunden zu kommen.

Stimmt das?
Wie geht man da am besten vor (ich würde eine bestimmte Route benötigen)?
Wie hoch wäre ein angemessener Kostenbeitrag für ca. 2x180nm Distanz (hin und retour, über die Alpen drüber), in einer einmotorigen Maschine, mit einer Flugzeit von ca. 2x1h20min?

Route wäre LSZA-EDMM

Danke für Eure Hinweise.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.059
870
unweit LSTA
ja, das gibt es. Wingly fällt mir spontan ein.

ich nehme gerne Freunde und Bekannte mit (ich fliege ab LSTA und LSGS), lasse mir das aber nicht bezahlen (schöngerechnet i.S.v. ich wär ja eh geflogen).

Wann würdest denn fliegen wollen? Ich muss eh' noch einen Dreiecksflug im Rahmen meiner CPL - Ausbildung machen. Das könnt ich z.B. LSTA-LSZA-EDMM-LSTA machen und Dich zumindest auf einem Weg mitnehmen.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.041
316
Ich würde einfach bei Fliegervereinen am gewünschten Startort nachfragen. Stundensammlern und engagierten Hobbypiloten ist es oft eher egal wann und was sie genau fliegen, was wohl mit dazu beiträgt dass wingly bei weitem nicht alle Angebote hat.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.266
14.005
Ich habe mal gehört, dass es Privatpiloten gibt, die ganz gern jemanden für Benzingeld + kleinen Aufpreis mitnehmen, um so auf ihre Flugstunden zu kommen.

Stimmt das?

Das gibt es ebenso, wie der eine oder andere mal innerorts schneller als 50 faehrt ;) Es ist halt so in der Form nicht zulaessig. Such Dir mal den "Leitfaden 'Fliegen gegen Entgelt'" raus. Alles verboten, was ansatzweise Spass macht. Aber halt auch aus Sicherheitsgruenden s.u.


Wie geht man da am besten vor (ich würde eine bestimmte Route benötigen)?

Langsam Vertrauen aufbauen zu einem Piloten. Er muss Dich kennen und Dir abnehmen, dass Du kein "Mystery Customer" des LBA bist. Dann macht er vielleicht irgendwann mal halblegale Schweinereien mit Dir.


Wie hoch wäre ein angemessener Kostenbeitrag für ca. 2x180nm Distanz (hin und retour, über die Alpen drüber), in einer einmotorigen Maschine, mit einer Flugzeit von ca. 2x1h20min?

Route wäre LSZA-EDMM

Rechne mal pro Strecke mit zwei Stunden. 150 Euro pro Stunde, bist Du bei 600, plus 250 Euro Gebuehren in MUC, plus 100 Euro Gebuehren in LUG.

Also ein Tausender, wenn der Pilot Dich (illegalerweise) voll zahlen laesst, 500 Euro pro Nase, wenn es "by the book" ablaeuft. Sprich, der Ausflug kostet den Piloten selber 500 Euro.

Bei so einer Strecke (Alpenueberquerung, ziemlich komplexer Zielflughafen) wuerde ich es mir aber dreimal ueberlegen, da bei irgendjemandem einzusteigen, der Stunden schrubben will (muss) und dafuer bereit ist, Zwinker-zwinker-Kompromisse zu machen. Bei einem solchen Flug (ueber eine der Mitflugboersen gebucht) bin ich mal an einen Piloten geraten, der so sehr geflogen ist wie ein Schwein, dass ich ueberlegt habe ihn zu bitten, zu landen und mich abzusetzen. Seitdem gucke ich sehr genau, bei wem ich da einsteige.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.059
870
unweit LSTA
es ist m.E. übrigens zumindest in der Schweiz nicht illegal einen Pax an den Kosten zu beteiligen, auch nicht als PPL. Für kommerziellen Verkehr bedarf es wenn ich richtig erinnere:
- werbung an unspezifische Zielgruppe
- Gewinnabsicht
Ich berufe mich dabei auf die BAK - Basic Aviation Knowledge Serie - Auszug s. anbei.

WENN man jedoch nicht kommerziell jnd. gegen Entgelt mitnimmt (ein Grund weshalb ich das nicht tue) lässt sich die Haftung durch Ausstellung eines Flugscheins zwar beschränken, man haftet als PIC jedoch bei Fahrlässigkeit. Wenn ich kein Geld nehme bin ich zwar unbeschränkt haftbar, jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit.

Bildschirmfoto 2019-06-24 um 20.40.02.jpg
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.266
14.005
Das LBA ist da ein bisschen stockimarschiger. Sobald man mehr Kostenbeteiligung als die direkten Flugkosten nach Koepfen gleich aufgeteilt nimmt, ist man nach Ansicht des LBA gewerblich und somit verbotenerweise unterwegs.

Das fuehrt halt zu absurden Auswuechsen: Der private Halter darf nur die direkten Betriebskosten (Sprit, Oel) aufteilen, der Charterer die Charterrate. Die natuerlich den Vollkosten + ggf. Marge entspricht. D.h. der private Halter darf nur so 80, 100 Euro/h ansetzen, der Charterer 150 bis 200. Also hilft nur eins: Ein Flugzeug niemals privat halten, sondern immer eine Betriebs-GmbH dafuer gruenden und von der fuer 300 Euro chartern. Dann darf man von seinem Mitflieger realistische 150 Euro pro Stunde "Kostenbeteiligung" verlangen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.266
14.005
Da nich' fuer.

Ich bin ja manchmal (immer mehr und immer gerner) in der GA unterwegs, und solche ueberkorrekt ausgelegten Regeln sind mir dann ab und an, nunja, hinderlich. Da muss ich mich notgedrungen ab und zu mit der Rechtslage befassen, obwohl ich eigentlich nur mit einem netten Piloten einen Nachmittag durch die Gegend kajolen moechte, ohne vorher grosse Rechtsgutachten verfassen zu muessen :rolleyes:

Ich bin z.B. der Meinung, dass die GA-Mitfluege regelnde VO 965/2012 durch LBA bzw. BMVI viel zu restriktiv ausgelegt wird, dass also im Ergebnis einige Punkte, die im "Leitfaden 'Fliegen gegen Entgelt'" als allgemeingueltige Rechtslage dargestellt werden, falsch sind.

Umgekehrt gibt es einige Angebote in den Online-Mitflugboersen, die gewerbliche (Charter-)Fluege durch die Hintertuer ohne das dafuer notwendige AOC darstellen, und da muessten die Anbieter viel besser kontrollieren.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.059
870
unweit LSTA
Auch wenn es bei uns in der Schweiz in diesem Punkt liberaler zuzugehen scheint stimme ich Dir bei den Mitflugboersen zu.
 

NAMASTE

Erfahrenes Mitglied
11.03.2015
1.103
56
CCU/PNQ
Bin vor 2 Jahren in DE 3x mit Wingly geflogen. War alles Bestens. Super nette Piloten und eine Pilotin gehabt.
Hier in Indien kräht kein Hahn nach irgendwelchen Regeln, ist halt wie im Strassenverkehr immer geradeaus und ohne Regel.;)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.851
3.478
Zwei Fragen:
1. Was ist GA?
2. Wie darf um Zusammenhang mit der genannten VO eine Vermittlung durch Wingly eingeschätzt werden?
 

Luftikus

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08.01.2010
24.071
10.021
irdisch
Das ist kein Linienflug, diese Flugzeuge sind empfindlicher und entsprechende Unsicherheiten muss man einkalkulieren. Zum Beispiel, dass man bei schlechtem Wetter irgendwo strandet oder ewig warten oder übernachten muss. Will das auch keinesfalls schlecht machen aber es ist eben nicht wie mit Autofahren. Wenn man das Fliegen bei schlechtem Wetter erzwingen will, wird es gefährlich.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wie darf um Zusammenhang mit der genannten VO eine Vermittlung durch Wingly eingeschätzt werden?

Grundsaetzlich unproblematisch. Fluege von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis sind zulaessig, egal, wie man sich gefunden hat. Online-Mitflugboerse, Schwarzes Brett am Flugplatz, oder wenn ich ins Vereinsheim reinwackele und sage "Moin Maedels, hat einer von Euch Klappstuehlen Bock, mal nach Baltrum zu donnern?" LBA/BMVI und ich sind uns nicht ganz einig, ob Kostenteilung heisst, dass die Kosten gleich aufgeteilt werden muessen (LBA/BMVI), oder ob auch andere Quoten legal sind (ich), und ob wirklich nur Sprit bzw. Charterrate und Landegebuehr aufgeteilt werden darf. Geschenkt.

Wingly sagt, man darf bei ihnen jeweils nur nach der Ansicht von LBA/BMVI gehen, also nur die Sprit-/Charterkosten und Landegebuehr nehmen und gleich aufteilen. Und da wird halt an der einen oder anderen Stelle Schmu gemacht. Ein einmotoriger Viersitzer fuer 800 EUR/h, z.B. Oder der Typ der sagt "ich fliege Euch mit meinem Zweimot-Sechssitzer im Zwei-Stunden-Radius um meine Basis, wann Ihr wollt, wohin ihr wollt, 800 EUR/h." Das ist dann eben gewerbliches Lufttaxi. Und ohne AOC verboten.

Dem Passagier kann's egal sein, er braucht das nicht zu wissen. Und wenn's ihm doch nicht egal ist, kann er solche Angebote ja auch einfach nicht buchen. Es gibt schliesslich genuegend Angebote, die eindeutig wasserdicht und mindestens nach meiner Rechtsauslegung, meistens auch nach der strengen Auslegung von LBA/BMVI, legal sind.