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Guten Tag,
ich habe aktuell die MM-Kreditkarte Blue, weil ich damit meine Meilen vor dem Meilenverfall bewahren will. Dann wurde eingeführt, dass ein Mindestumsatz von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nötig ist, um das Folgejahr den Meilenschutz zu genießen.
2015 hatte ich diesen Umsatz erreicht, sodass ich dieses Jahr den Meilenschutz genieße.
Da ich diese KK aber mittelfristig kündigen will und schon eine andere nutze, erreiche ich den Mindestumsatz in diesem Jahr nicht, habe also 2017 keinen Meilenschutz.
Die ersten Meilen würden also unter Berücksichtigung der Karenzzeit mit Ablauf des 1. Quartals 2017 verfallen (sofern sie älter als 36 Monate sind, was der Fall ist), stimmt das?
Da die Kreditkarte ja eine Gebühr kostet und ich sie nur wegen des Meilenschutzes aktuell noch habe, habe ich mich gefragt, ob es einen Unterschied macht, wenn ich sie dieses Jahr schon kündige oder ob ich sie erst nächstes Jahr kündigen sollte. Wäre das egal oder sollte ich sie bis Ende 2016 noch halten, um den Meilenschutz bis Ende des 1. Quartals 2017 zu bekommen?
ich habe aktuell die MM-Kreditkarte Blue, weil ich damit meine Meilen vor dem Meilenverfall bewahren will. Dann wurde eingeführt, dass ein Mindestumsatz von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nötig ist, um das Folgejahr den Meilenschutz zu genießen.
2015 hatte ich diesen Umsatz erreicht, sodass ich dieses Jahr den Meilenschutz genieße.
Da ich diese KK aber mittelfristig kündigen will und schon eine andere nutze, erreiche ich den Mindestumsatz in diesem Jahr nicht, habe also 2017 keinen Meilenschutz.
Die ersten Meilen würden also unter Berücksichtigung der Karenzzeit mit Ablauf des 1. Quartals 2017 verfallen (sofern sie älter als 36 Monate sind, was der Fall ist), stimmt das?
Da die Kreditkarte ja eine Gebühr kostet und ich sie nur wegen des Meilenschutzes aktuell noch habe, habe ich mich gefragt, ob es einen Unterschied macht, wenn ich sie dieses Jahr schon kündige oder ob ich sie erst nächstes Jahr kündigen sollte. Wäre das egal oder sollte ich sie bis Ende 2016 noch halten, um den Meilenschutz bis Ende des 1. Quartals 2017 zu bekommen?