ANZEIGE
Hi,
ich fliege diesen Monat nach KTM und habe beim AA nach den Einfuhrbestimmungen geschaut. Da ich gerne auch mal "etwas" mehr Technik mitnehme habe ich mich beim Lesen der Bedingungen ein wenig "erschrocken":
"Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
•1 gebrauchtes Fernglas
•1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
•1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
•gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
•1 Kinderwagen und 1 Dreirad
•1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
•1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
•1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
•gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
•1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
•Sportartikel für Sportler
•Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet."
Hat jemand Erfahrungen wie das mit Laptop + Tablet + "ein paar" Mobile Devices ausschaut? Oder muss ich mich tatsächlich mal einschränken was die Technik angeht?
Grüße
Chris
P. S. Wo bekomme ich auf die schnelle das Dreirad her?
ich fliege diesen Monat nach KTM und habe beim AA nach den Einfuhrbestimmungen geschaut. Da ich gerne auch mal "etwas" mehr Technik mitnehme habe ich mich beim Lesen der Bedingungen ein wenig "erschrocken":
"Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
•1 gebrauchtes Fernglas
•1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
•1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
•gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
•1 Kinderwagen und 1 Dreirad
•1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
•1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
•1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
•gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
•1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
•Sportartikel für Sportler
•Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet."
Hat jemand Erfahrungen wie das mit Laptop + Tablet + "ein paar" Mobile Devices ausschaut? Oder muss ich mich tatsächlich mal einschränken was die Technik angeht?
Grüße
Chris
P. S. Wo bekomme ich auf die schnelle das Dreirad her?