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Wie und wieso sollte man die M&M Mitgliedschaft kündigen...![]()
Es geht wohl eher darum, dass M&M die Mitgliedschaft kündigt. (mögliche Gründe werden wohl hinreichend bekannt sein!)
Wie und wieso sollte man die M&M Mitgliedschaft kündigen...![]()
Wer stellt den Deiner Meinung nach eine "Rechtsunwirksamkeit" fest. Der Wendler, der Bundespräsident, der Forenbetreiber ... oder doch ein Gericht?
Es geht wohl eher darum, dass M&M die Mitgliedschaft kündigt. (mögliche Gründe werden wohl hinreichend bekannt sein!)
Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen
gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Wir verpflichten uns, auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders
hinzuweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen
gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Wir verpflichten uns, auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders
hinzuweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen akzeptieren, wenn Sie weiterhin Ihre Miles & More Kundennummer verwenden oder wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser E-Mail an folgende Adresse schriftlich Widerspruch einlegen:
Da bereits die Klausel, die LH zur einseitigen Anpassung der AGB ermächtigt, meiner Ansicht nach unwirksam ist, ist auch die jetzige Anpassung - ohne Zustimmung des Teilnehmers - unwirksam. Aber unwirksame AGB in Kundenbindungsprogrammen sind ja keine Neuigkeiten.
Ein Gericht....
...Bisher stand im letzten Satz "mindestens ein Quartal vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen". ...
LOL, Miles&More soll tatsächlich JEDEN Teilnehmer um Zustimmung bitten, um seine AGB zu ändern?Da bereits die Klausel, die LH zur einseitigen Anpassung der AGB ermächtigt, meiner Ansicht nach unwirksam ist, ist auch die jetzige Anpassung - ohne Zustimmung des Teilnehmers - unwirksam.
Dito, E-Mail kam heute Vormittag. Da ich jetzt keine Lust auf eine Textexegese zwischen alten und neuen AGBs habe, habe ich mal M&M angeschrieben, ob sie mir vielleicht eine aktuelle Version der AGBs mit hervorgehobenen Änderungen schicken könnten. Ich erwarte da zwar keinerlei Reaktion, aber mal sehen...
LOL, Miles&More soll tatsächlich JEDEN Teilnehmer um Zustimmung bitten, um seine AGB zu ändern?
Jeder M&M Teilnehmer nimmt doch freiwillig an diesem Programm teil und die AGB sind meines Wissens vom ersten Tag so formuliert, dass M&M Anpassungen an den AGB vornehmen darf oder sogar das ganze Programm beenden darf.M&M darf natürlich auch gerne eine wirksame Klausel zur einseitigen Anpassung allgemeiner Geschäftsbedingungen verwenden. Solange sie dies nicht tun, haben Sie eine Vertragsänderung mit dem Kunden zu vereinbaren.
Bei jeder auch automatischen Vertragsverlängerung gelten automatisch die inzwischen aktualisierten AGB - und die ändern sich doch recht häufig. Zumindest für Telekom/T-Mobile kann ich das bestätigen und nehme deshalb an, dass es Vodafone ähnlich macht.Magst Du mir darlegen, wann zuletzt T-Mobile, VF oder RWE eine Änderung der Vertragsbedingungen für Bestandskunden einseitig vorgenommen haben? Preisanpassungen sind eine andere Sache.
Jeder M&M Teilnehmer nimmt doch freiwillig an diesem Programm teil und die AGB sind meines Wissens vom ersten Tag so formuliert, dass M&M Anpassungen an den AGB vornehmen darf oder sogar das ganze Programm beenden darf.
Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht teilnehmen.![]()
Bei jeder auch automatischen Vertragsverlängerung gelten automatisch die inzwischen aktualisierten AGB - und die ändern sich doch recht häufig. Zumindest für Telekom/T-Mobile kann ich das bestätigen und nehme deshalb an, dass es Vodafone ähnlich macht.
Und die Stromer schicken auch hin und wann einfach aktualisierte AGB mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht, falls man den Änderungen nicht zustimmen möchte. Genauso bietet jetzt LH an von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn einem die AGB Änderungen nicht zusagen.![]()
Jeder M&M Teilnehmer nimmt doch freiwillig an diesem Programm teil und die AGB sind meines Wissens vom ersten Tag so formuliert, dass M&M Anpassungen an den AGB vornehmen darf oder sogar das ganze Programm beenden darf.
Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht teilnehmen.
Bei einer VVL ohne Zutun des Kunden, also insb. ohne neues Endgerät? Das erstaunt mich und ist mir unbekannt. Das Vorgehen wäre rechtswidrig. Klar, bei "aktiver" VVL ist es einfach ein neuer Vertrag auf Basis geltender AGB, wenn der Vertragspartner keine anderen Optionen (=Altkonditionen) anbietet.Bei jeder auch automatischen Vertragsverlängerung gelten automatisch die inzwischen aktualisierten AGB - und die ändern sich doch recht häufig. Zumindest für Telekom/T-Mobile kann ich das bestätigen und nehme deshalb an, dass es Vodafone ähnlich macht.
Stromer sind ein sehr sehr sehr sehr schlechtes Beispiel für sich rechtskonform verhaltende Rechtssubjekte...Und die Stromer schicken auch hin und wann einfach aktualisierte AGB mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht, falls man den Änderungen nicht zustimmen möchte.
Das ist der falsche Weg. LH darf gerne kündigen (auch gerne eine Änderungskündigung), wenn der Kunde nicht mitspielt, aber die Initiative hat nicht vom Kunden auszugehen, wenn Änderungsklauseln unwirksam sind. Nach den jetzigen Regelungen zur Gültigkeit von Meilen nach Kündigung hätten ordentliche Meilensammler auch sicher nicht ganz geringe Probleme, diese noch sinnvoll zu verbraten.Genauso bietet jetzt LH an von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn einem die AGB Änderungen nicht zusagen.![]()
1.) Ich habe im Juli die Karte benutzt, hab ich damit jetzt zugestimmt?
Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen akzeptieren, wenn Sie weiterhin Ihre Miles & More Kundennummer verwenden oder wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser E-Mail an folgende Adresse schriftlich Widerspruch einlegen:
Lieber SOG, Deine Postings sind immer so Anti-Realitätsfremd. Hier in der Forumsparallelwelt kann man doch nicht einfach Erfahrungen einbringen. Nur weil Du noch ein Leben außerhalb dieser Postings hast ...
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Ist denn in den AGB eigentlich irgend etwas zum Nachteil des Kunden verändert worden?![]()
Ist denn in den AGB eigentlich irgend etwas zum Nachteil des Kunden verändert worden?![]()