Als ehemaliger Sdt einer Radareinheit der CH Armee sage ich folgendes:
- (plusminus) 9 to 5 gilt nur für die Bereitschaft der eigenen Flieger. Ausserhalb dieser Zeiten wird der Schutz des CH-Luftraums durch die umliegenden Partner sichergestellt. Der "eigene Radar" läuft jedoch trotzdem.
- das Gebiet dort ist relativ hüglig. Ich bin zwar kein Pilot, aber denke, es wäre für einen Ortsunkundigen (kolportiert werden ja ukrainische Maschinen) sehr gefährlich, dort so tief zu fliegen. Auch für andere Piloten denke ich, ist die Gefahr sehr gross. Aus Spass macht man das wohl nicht.
- Ausser der "Toggenburger Zeitung" scheint niemand die Flugzeuge gehört oder erkannt zu haben. Das kommt mir in der CH spanisch vor, da wird immer gerne "beobachtet" und gemeldet... Die Flugzeuge müssen ja von irgendwoher gekommen und auch weitergeflogen sein.
- Die Schweiz hat zu jeder Zeit verschiedene militärische und zivile Radarsysteme am laufen. Das militärische Hauptsystem (FLORAKO --> wiki) ist nicht über alle Zweifel erhaben, weshalb m.E. ein Aussetzer/techn. Unzulänglichkeit viel wahrscheinlicher ist als ein absichtliches Abschalten (wenn es denn solche Flüge gegeben hat). Jemand mit "genügend Gold am Hut" könnte das aber schon erwirken. Die "FLORAKO-Schüsseln" sind alle über 2000 m.ü.M. installiert. Das Toggenburg liegt tiefer. Tiefflug wäre deshalb denkbar.
Wenige/keine direkten Zeugen, kein Radar, dass etwas registriert haben will, keine behördliche Stelle die etwas weiss (oder sagt) lässt das viel Raum für Spekulation. Ich schenke diesen News eher kein Glauben. Was sagen die umliegenden Länder? Wenn etwas in der CH keine Über-/Flugbewilligung hat, dann wahrscheinlich auch nicht in Ö/It (möglich schon, aber eher undenkbar).
Für mich wahrscheinlicher: eigenes Fluggerät der Armee (PC 7/9), das für eine Übung verwendet wurde. Wir hatten regelmässig Übungen in dieser Gegend. Auch diese Übungen müssen gemeldet werden und tiefe Nachtflüge sind nicht zu jeder Zeit zulässig (bzw. müssen bewilligt werden). Wenn nun aus irgend einem Grund keine Bewilligung da war und der Einsatz doch geflogen wurde, hat die Armee ein grosses Interesse, nichts davon zu wissen. Und der Draht zwischen der zivilen und militärischen Luftraumüberwachung ist sehr gut, weshalb diese auch "nichts gesehen" haben. Seit dem kürzlichen Verlust einer FA-18 inkl. Tod des Piloten durch einen Fehler bei der zivilen Luftraumüberwachung hat evtl. eine militärische Stelle "einen Gefallen" eingefordert...
Oder eine Drohne (ADS-95 aka. "fliegender Rasenmäher") ist ohne Bewilligung durch Gebiet geflogen. Vom Ton her ist das gut möglich. Auch nächtliche Drohnenflüge unterliegen einer Bewilligungspflicht, aber "Fehler" passieren.
Wenn da nicht noch mehr rauskommt, dann glaube ich nicht an fremdes/"feindliches" Fluggerät.