No-Show easyjet wizzair

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larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
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Liebes Forum,

für meinen kommenden Flug mit EasyJet und Wizz Air Berlin über Rom nach Malaga die Steuern/ Gebühren zurück erstatten? Leider mussten wir unseren Urlaub absagen. Eine Anfrage bei Ersatzpilot verlief leider negativ und Easyjet antwortete auf meine Aufforderung über das Kontaktformular und als Grund Beantragung staatlicher Steuerrückerstattung:


"Sehr geehrte/r,
Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Antrags auf Steuerrückerstattung.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen ausgewählte Webformularoption für die Rückerstattung staatlicher Steuern gilt. Da Ihre Anfrage nicht mit der Rückerstattung staatlicher Steuern zusammenhängt, kann das Team Ihre Anfrage in diesem Fall nicht bearbeiten.
Freundliche Grüße,
Tarandeep
easyJet-Kundendienst"


Kann Dr. Böse nur noch helfen oder gibt es eine andere Alternative zu Ersatzpilot die Steuern für "No-Show" Flüge zurück fordern? EasyJet stellt sich ja schon mal quer

Danke vorab und schönen Dienstag allen

 

larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
Wegen der paar Euro gleich mit der Tür ins Haus fallen? Erstmal die Gesellschaften schriftlich mit nachvollziehbarer Frist auffordern, die nach BGH-Urteil X ZR 118/22 vom 1. August 2023 zustehenden Steuern, Gebühren und Entgelte zu erstatten. Dafür braucht man zunächst keine anderen Firmen oder Anwälte...
Meine Nachricht an Easyjet

:"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte ich am XX.XX.XXXX meinen gebuchten Flug nicht antreten. Bitte erstatten sie mir alle personenbezogenen Steuern und Gebühren innerhalb von 14 Tagen (spätestens bis zum XX.XX.XXXX).

Buchungscode: XXXXXX
Passagier/e: Max Mustermann

Meine Kontoverbindung lautet:
Name: Max Mustermann
IBAN: DEXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXX
Bank: Musterbank

Sollten Sie eine Bearbeitungsgebühr erheben, verweise ich präventiv auf das Urteil des EuGH vom 6.07.2017 Az. C‑290/16.

Mit freundlichen Grüßen"

Die Antwort von EasyJet:

"
Sehr geehrte/r,



Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Antrags auf Steuerrückerstattung.



Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen ausgewählte Webformularoption für die Rückerstattung staatlicher Steuern gilt. Da Ihre Anfrage nicht mit der Rückerstattung staatlicher Steuern zusammenhängt, kann das Team Ihre Anfrage in diesem Fall nicht bearbeiten.



Freundliche Grüße,



Tarandeep
easyJet-Kundendienst"
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
729
157
Wie wäre es mit:

Hallo Tarandeep,

es ist verständlich, daß Du als minderbezahlte Kraft eines Callcenters Probleme hast, mein Anliegen zu verstehen. Gib daher den gesamten Vorgang sofort an einen deutschsprachigen Supervisor ab, da ansonsten auf deinen Arbeitgeber hohe Kosten für Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten zukommen, die dieser unter Umständen teilweise gegenüber dir geltend machen wird.

Die Ansicht, es handelte sich bei den geltend gemachten Forderungen nicht um staatliche Steuern und Gebühren, ist schlicht rechtsirrig.

Für die Erstattung setze ich einen letzte Frist bis zum 22.11.2024 auf meinem bekannten Konto eingehend.

Mit besten Grüßen

larsi“
 

larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
Wie wäre es mit:

Hallo Tarandeep,

es ist verständlich, daß Du als minderbezahlte Kraft eines Callcenters Probleme hast, mein Anliegen zu verstehen. Gib daher den gesamten Vorgang sofort an einen deutschsprachigen Supervisor ab, da ansonsten auf deinen Arbeitgeber hohe Kosten für Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten zukommen, die dieser unter Umständen teilweise gegenüber dir geltend machen wird.

Die Ansicht, es handelte sich bei den geltend gemachten Forderungen nicht um staatliche Steuern und Gebühren, ist schlicht rechtsirrig.

Für die Erstattung setze ich einen letzte Frist bis zum 22.11.2024 auf meinem bekannten Konto eingehend.

Mit besten Grüßen

larsi“
Jo das klingt verständlich, vielleicht hilft es ja.....leider kam die mail von Donotreply@easyJet.com
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.007
13.249
www.red-travels.com
Wegen der paar Euro gleich mit der Tür ins Haus fallen? Erstmal die Gesellschaften schriftlich mit nachvollziehbarer Frist auffordern, die nach BGH-Urteil X ZR 118/22 vom 1. August 2023 zustehenden Steuern, Gebühren und Entgelte zu erstatten. Dafür braucht man zunächst keine anderen Firmen oder Anwälte...

greift das BGH Urteil bei einem Flug, der DE nicht berührt? Zumindest bei einem der beiden ist es klar

EasyJet und Wizz Air Berlin über Rom nach Malaga
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.030
Neuss
www.drboese.de
Wegen der paar Euro gleich mit der Tür ins Haus fallen? Erstmal die Gesellschaften schriftlich mit nachvollziehbarer Frist auffordern, die nach BGH-Urteil X ZR 118/22 vom 1. August 2023 zustehenden Steuern, Gebühren und Entgelte zu erstatten. Dafür braucht man zunächst keine anderen Firmen oder Anwälte...
Urbaner Mythos: Mit der ersten Ablehnung landet die Sache im Wäschekorb "nein". Und dann hilft eben nur der RA und/oder das Gericht. Die happigen Mehrkosten trägt am Ende ja im wahrscheinlichen Erfolgsfall ohnehin die Airline, was zur Erziehung beitragen dürfte.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.441
2.675
HAM, LBC
Urbaner Mythos: Mit der ersten Ablehnung landet die Sache im Wäschekorb "nein". Und dann hilft eben nur der RA und/oder das Gericht. Die happigen Mehrkosten trägt am Ende ja im wahrscheinlichen Erfolgsfall ohnehin die Airline, was zur Erziehung beitragen dürfte.
Zustimmung! Ich glaube nur nicht ganz, dass Schritt 1 schon komplett ausgeführt wurde...
 
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larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
Zustimmung! Ich glaube nur nicht ganz, dass Schritt 1 schon komplett ausgeführt wurde...
Danke euch erstmal für die Antworten.

Schritt 1 wurde ausgeführt ich habe eine Ablehnung erhalten der Steuererstattung von EasyJet für den Flug von Berlin nach Rom im Dezember2024 über das Kontaktformular. ("Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Antrags auf Steuerrückerstattung. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Ihnen ausgewählte Webformularoption für die Rückerstattung staatlicher Steuern gilt. Da Ihre Anfrage nicht mit der Rückerstattung staatlicher Steuern zusammenhängt, kann das Team Ihre Anfrage in diesem Fall nicht bearbeiten. Freundliche Grüße")

WizzAir reagiert nicht und Ersatzpilot hat abgelehnt den Fall zu prüfen, da nicht von oder nach Deutschland mit WizzAir.

Gibt es noch Alternativen zu Ersatz Pilot oder wie kontaktiere ich WizzAir?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.441
2.675
HAM, LBC
Ich interpretiere die Antwort von U2 u.a. so, dass der Vorgang (aus deren Sicht) irgendwie nicht "korrekt" gelaufen ist. Von daher würde ich – wie oben gesagt – den kompletten Vorgang einfach noch einmal per Mail schicken und kurz abwarten, was innerhalb der Frist passiert. Das ist alles, was ich sagen möchte – danach stehen ja ohnehin alle Wege offen...
 

larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
Ich interpretiere die Antwort von U2 u.a. so, dass der Vorgang (aus deren Sicht) irgendwie nicht "korrekt" gelaufen ist. Von daher würde ich – wie oben gesagt – den kompletten Vorgang einfach noch einmal per Mail schicken und kurz abwarten, was innerhalb der Frist passiert. Das ist alles, was ich sagen möchte – danach stehen ja ohnehin alle Wege offen...
danke , ich probiere es per Email und melde mich wieder
 
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larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
Nochmal eine Frage.

Ist der Betrag der Erstattung von Steuern und Gebühren für einen "No-Show" Flug eigentlich unterschiedlich wenn ich die Rückerstattung vor dem Flug oder nach dem Flug einfordere? Oder bleibt der Betrag gleich?
 

FlyUsa

Aktives Mitglied
26.07.2015
243
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Nochmal eine Frage.

Ist der Betrag der Erstattung von Steuern und Gebühren für einen "No-Show" Flug eigentlich unterschiedlich wenn ich die Rückerstattung vor dem Flug oder nach dem Flug einfordere? Oder bleibt der Betrag gleich?
Wir tappen hier ganz schön im Nebel. Kann es sein, dass die Flugdaten in der Zukunft liegen und die Flüge von dir noch nicht storniert wurden, so dass sie im System der Airline (Easyjet) noch aktiv stehen? No-Show beschreibt eigentlich einen Flug der durchgeführt wurde und den du nicht angetreten hast, oben schreibst du aber von Dezember 2024 somit bräuchtest du heute eine Stornierung....
 

larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
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Wir tappen hier ganz schön im Nebel. Kann es sein, dass die Flugdaten in der Zukunft liegen und die Flüge von dir noch nicht storniert wurden, so dass sie im System der Airline (Easyjet) noch aktiv stehen? No-Show beschreibt eigentlich einen Flug der durchgeführt wurde und den du nicht angetreten hast, oben schreibst du aber von Dezember 2024 somit bräuchtest du heute eine Stornierung....
sorry wenn es nicht genau genug war, es handelt sich um Flüge am 21. Dezember 2024, Berlin- Rom und am 22. Dezember 2024 Rom - Malaga

Also beide Flüge liegen in der Zukunft die ich stornieren muss aber leider keinen Flexpreis habe. Ist da ein Unterschied von der Höhe der Erstattung ob ich jetzt storniere oder nachdem der nicht angetretene Flug stattfand?
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
178
73
sorry wenn es nicht genau genug war, es handelt sich um Flüge am 21. Dezember 2024, Berlin- Rom und am 22. Dezember 2024 Rom - Malaga

und die Flüge hast du schon storniert? Darauf will @FlyUsa meinem Verständnis nach hinaus.

Also vor einer möglichen Rückerstattung jedweder Höhe muss erstmal ein(e) No-Show/Storno-Situation gegeben sein.

edit: wenn nicht, kann es ggf. übrigens auch sinnvoller sein, einfach erstmal abzuwarten ob die Flüge überhaupt wie geplant stattfinden.
 

troisair

Reguläres Mitglied
21.02.2023
66
65
Ich habe tatsächlich von Wizzair Steuern zurückbekommen für einen Flug Polen-Norwegen. Wurde mehrfach vom Support abgeschmettert, alle üblichen Portale haben abgelehnt und seltsamerweise haben sie jetzt nachdem ich die SÖP Schlichtungsstelle eingeschaltet habe widerspruchslos gezahlt. Der Betrag war zwar total aus der Luft gegriffen den ich gefordert habe, weil offiziell nirgends Steuern ausgewiesen werden, aber seltsamerweise wurde genau mein geforderter Betrag gezahlt. Also da gerne mal probieren
 

larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
23
3
und die Flüge hast du schon storniert? Darauf will @FlyUsa meinem Verständnis nach hinaus.

Also vor einer möglichen Rückerstattung jedweder Höhe muss erstmal ein(e) No-Show/Storno-Situation gegeben sein.

edit: wenn nicht, kann es ggf. übrigens auch sinnvoller sein, einfach erstmal abzuwarten ob die Flüge überhaupt wie geplant stattfinden.
Nein ich habe noch keine Flüge storniert....dann warte ich ersteinmal ab ob die Flüge stattfinden
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.441
2.675
HAM, LBC
Das ist die korrekte Adresse, "info" geht eigentlich auch immer (weiß ich aber bei W6 nicht safe). Mail mit Forderungen und Fristsetzung, ein oder zwei E-Mail-Addys zur "Beweissicherung" in CC/BCC setzen (eigene Zweitadresse, Familie, Freunde) – und ab dafür. Kommt dann nichts oder eine Absage => RA...
 
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larsi1982

Neues Mitglied
16.10.2016
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Das ist die korrekte Adresse, "info" geht eigentlich auch immer (weiß ich aber bei W6 nicht safe). Mail mit Forderungen und Fristsetzung, ein oder zwei E-Mail-Addys zur "Beweissicherung" in CC/BCC setzen (eigene Zweitadresse, Familie, Freunde) – und ab dafür. Kommt dann nichts oder eine Absage => RA...
danke schön, aber ich warte jetzt ab ob der Flug statt findet und mache die Rückforderung von Steuer und Gebühren jetzt immer nach den Flügen
Danke für den Tip nochmal