Pauschalreise, Anschlussflug Rückreise gecancelt, wer ist haftbar?

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Yosoo

Neues Mitglied
06.10.2024
2
1
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Hallo zusammen,

meine Frau und ich hatte nun das erste mal Probleme bei unserer Rückreise. Wir haben eine Pauschalreise nach Mexiko gebucht. Auf dem Hinflug hat auch alles super geklappt und nun kommen wir zum eigentlichen Problem.

Unserer Rückflug mit C. von Cancun nach Frankfurt hat problemlos funktioniert, als wir jedoch in Frankfurt gelandet sind und unseren Anschlussflug nach Hamburg nutzen wollten haben wir eine Information erhalten, dass unser Anschlussflug von Frankfurt nach Hamburg mit L. gecancelt wurde. Laut Mitarbeiterin am L. Schalter gab es wohl den halben Tag Probleme mit der Software von den Fluglotsen und daher wüsste man nicht wann wir wieder Fliegen könnten und hat uns auf den ICE verwiesen.

Wir kamen nun mit 5 Stunden Verspätung per ICE in Hamburg an. An wen müssen wir uns nun wenden ? An L., weil der Flug von ihnen ausgefallen ist? Oder an C., weil LH nur der Zubringer gewesen ist oder doch an unseren Reiseveranstalter? Wir sind irgendwie maßlos überfordert und überfragt. Wir haben im Zweifelsfall auch eine Rechtschutzversicherung.

Vielen Dank für Eure Hilfe! :)
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Verspätungsansprüche an den Reiseveranstalter gelten erst ab 5 Stunden Verspätung, sodass diese hier ausscheiden.

Gem. EU261 könnte es Ansprüche ggü. LH geben, die Euren Flug storniert haben. Allerdings ist es nicht ganz klar, inwiefern die SW-Probleme der deutschen Flugsicherung nicht als Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft gewertet werden könnte. Die Frage ist halt, ob die Airline hier Alles getan hat, um Euch möglichst zeitnah nach Hause zu bringen.

Ich würde die 2x 600€ Entschädigung bei der LH erstmal einfordern und schauen, was passiert. Ob man danach den Rechtsweg beschreitet, kann man sich in der Zwischenzeit noch überlegen.
 

Yosoo

Neues Mitglied
06.10.2024
2
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Moin zusammen,

vielen lieben Dank schon einmal für eure Hilfe.

Der Reiseveranstalter fällt wohl raus, da es knappe 5 Stunden gewesen sind. Wir werden dann mal LH anschreiben und schauen, was die dazu sagen.
 
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emmdee

Aktives Mitglied
04.01.2022
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Beim Reiseveranstalter zu reklamieren lohnt sich auch ab 5 Stunden kaum. Die zahlen nach meiner Kenntnis i.d. Regel pauschal 5% vom Tagespreis der Reise. Also Gesamtreisepreis geteilt durch Anzahl der Tage (Reisedauer). Davon 5%.

Bei Fernreisen dürfte meist die Airlinepauschale EU 261/2004 darüberliegen.

Zudem kann eine von 2. Seite gewährte Vergütung gegengerechnet werden.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.500
7.530
LEJ
Drei Möglichkeiten
Die erste:
bei LH zwei mal 600€ nach E261 beantragen
- funktioniert, dann ist alles ok
- funktioniert nicht, dann an flightright oä abgeben, kostet bis zu 30%, kostet bei Misserfolg nichts
- funktioniert nicht, dann (kostet es nichts, keine Arbeit, keine Probleme)
jetzt steht es dir offe, ob du mit deinem Anwalt klagst.

Die zweite:
gehe gleich zum Anwalt.

Die dritte:
alles abschreiben und gut isses