ANZEIGE
Ich hab aktuell ein Problem mit meinem Paypal Konto:
Im Juni hatte ich folgende Umsätze, die zu einem negativen Kontostand führten, welcher aktuell über KSP Rechtsanwälte via Inkasso-Email "bearbeitet" wird:
Sachlage (Juni Umsätze):
* Ich hatte erstmals einen Geldeingang auf meinem PP Konto => Guthaben am PP Account
* Anschließend hatte ich div. Bezahlvorgänge durchgeführt (übersteigen das Guthaben).
Bei einem davon stand:
* Bei meinem PP-Konto sind 2 aktive Kreditkarten hinterlegt, Paypal sollte also eigentlich recht einfach an Geld kommen.
Heute erhalte ich von paypal@ksp.de "KSP Rechtsanwälte" eine mäßig-schwindliche Email:
Da ich von div. Paypal-Schwindeladressen laufend div. Mails bekomme, hab ich höchstwahrscheinlich die "Mahnung" am 6.7. gelöst oder sie ist ohnehin im Spam-Ordner gelandet.
Das Email hat übrigens keine digitale Signatur, einen Brief am Postweg habe ich bis dato nicht erhalten.
Was mich so wundert:
1. Warum wird keine meiner hinterlegten Kreditkarten belastet (wie sonst immer) sondern ich soll Geld auf das PP-Konto überweisen?
Kann das mit dem einmaligen Geldeingang zusammenhängen?
In der Transaktion steht ja, dass das Guthaben vorrangig verwendet wird - in meinem Fall reichte es halt nicht aus. Dafür hab ich ja die CCs hinterlegt.
2. Welche Reaktion empfehlt ihr mir?
a. Offenen Betrag direkt bei Paypal begleichen und abwarten (nehme an, das RA Büro wird dann seine Forderungen weiterhin eintreiben wollen)
b. Gesamtbetrag an den Rechtsanw. überweisen und fertig
c. Mit Rechtsanwalt oder/und Paypal kontakt aufnehmen?
d. Sonst was?
Unabhängig davon werde ich meinen "Konsumentenrechtsschutz" kontaktieren, mal sehen ob diese Rechtsschutzversicherung was bringt.
Im Juni hatte ich folgende Umsätze, die zu einem negativen Kontostand führten, welcher aktuell über KSP Rechtsanwälte via Inkasso-Email "bearbeitet" wird:
Sachlage (Juni Umsätze):
* Ich hatte erstmals einen Geldeingang auf meinem PP Konto => Guthaben am PP Account
* Anschließend hatte ich div. Bezahlvorgänge durchgeführt (übersteigen das Guthaben).
Bei einem davon stand:
Vielen Dank für Ihre Bestellung bei Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG. Das Geld wird erst dann von Ihrem Konto abgebucht, wenn die Bestellung von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG verarbeitet wurde. Ihr PayPal-Guthaben wird hierfür immer vorrangig vor anderen Zahlungsquellen wie Bankkonto oder Kreditkarte verwendet.
* Bei meinem PP-Konto sind 2 aktive Kreditkarten hinterlegt, Paypal sollte also eigentlich recht einfach an Geld kommen.
Heute erhalte ich von paypal@ksp.de "KSP Rechtsanwälte" eine mäßig-schwindliche Email:
Sehr geehrter Herr xxxx,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 190,00 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 190,00
zzgl. Verzugszinsen seit dem 07.07.2015
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,50
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
--------------------
Gesamtbetrag EUR 280,70
Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 280,70 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum
09.08.2015
auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.
Mit freundlichen Grüßen
KSP
Rechtsanwälte
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Der Betrag des Negativsaldos von EUR 190,00 beruht auf einer entsprechenden Transaktionssumme.
Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 06.07.2015 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "blabla" versandt.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.
* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG
KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Da ich von div. Paypal-Schwindeladressen laufend div. Mails bekomme, hab ich höchstwahrscheinlich die "Mahnung" am 6.7. gelöst oder sie ist ohnehin im Spam-Ordner gelandet.
Das Email hat übrigens keine digitale Signatur, einen Brief am Postweg habe ich bis dato nicht erhalten.
Was mich so wundert:
1. Warum wird keine meiner hinterlegten Kreditkarten belastet (wie sonst immer) sondern ich soll Geld auf das PP-Konto überweisen?
Kann das mit dem einmaligen Geldeingang zusammenhängen?
In der Transaktion steht ja, dass das Guthaben vorrangig verwendet wird - in meinem Fall reichte es halt nicht aus. Dafür hab ich ja die CCs hinterlegt.
2. Welche Reaktion empfehlt ihr mir?
a. Offenen Betrag direkt bei Paypal begleichen und abwarten (nehme an, das RA Büro wird dann seine Forderungen weiterhin eintreiben wollen)
b. Gesamtbetrag an den Rechtsanw. überweisen und fertig
c. Mit Rechtsanwalt oder/und Paypal kontakt aufnehmen?
d. Sonst was?
Unabhängig davon werde ich meinen "Konsumentenrechtsschutz" kontaktieren, mal sehen ob diese Rechtsschutzversicherung was bringt.
Zuletzt bearbeitet: