Probleme mit RA

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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
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LEJ
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Hallo,

hier sind ja einige RA und rechtserfahrene Voristen unterwegs und können mir vielleicht mal ein oder vier :eek: Tipps geben.

Ich habe ein ziemlich zähes Problemchen mit einem RA. Vor gut einem Jahr habe ich diesem mit dem Einklagen einer Forderung gegenüber einer Bank beauftragt. Dazu hat er von mir einen Vorschuss verlangt und die Auslage der Gerichtskosten. Mit Zugang der Klage hat die Gegenseite die Forderung inklusive vorheriger Mahnkosten bezahlt und der RA hat dieses auch an mich überwiesen.

Dann gingen aber die Probleme los... Nach meiner laienhaften Auffassung müsste doch die Gegenseite auch meine Auslage für das Einleiten des Klageverfahrens begleichen, oder? Irgendwann hat mir der RA dann mitgeteilt, dass er einen Kostenfestsetzungsantrag bei AG eingereicht hat. Nach vielen Wochen erreichte ich den RA dann mal perönlich am Telefon - "ach ja, da ist ja was gekommen". Letztendlich hat er mir dann einen Teil meiner Auslagen, welche offenbar noch von der Gegenseite in der Zwischenzeit überwiesen worden, überwiesen. Nach wie vor sind aber gut 300 € von dem vorab gezahlten Vorschuss / Gerichtskosten offen.

Der RA schickt mir nach mehrmaliger Aufforderung (bisher nur E-Mail und telefonisch) aber weder eine Abrechung von seiner Seite, noch den Schriftverkehr mit dem AG bzw. der Gegenseite, damit ich nachvollziehen kann, was er überhaupt an Kosten beantragt hat.

Ich würde ihn nun gern letztmalig schriftlich auffordern, möchte nur nichts fordern, was er gar nicht muss:

Muss der RA nach einem Vorschuss, der noch ein Verfahren vor dem AG vorsah, nun eine Abrechnung erstellen?
Muss mir der RA den Schriftverkehr in Kopie (gegen Auslage der Kopierkosten?) zur Verfügung stellen?
Kann ich überhaupt davon ausgehen, dass alle Kosten von der Gegenseite zu tragen sind?
Reicht ein Schreiben per Einschreiben/Rückschein oder Zustellung über GV?

Danke für Eure Tipps.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.426
200
Schon drei Stunden, und noch keiner fühlte sich bemüßigt?

Dabei ist die Antwort leicht: selbstverständlich kannst Du von ihm eine Abrechnung verlangen und eine Erklärung, warum Du möglicherweise nicht alles rückerstattet bekommst. So wie Du es allerdings schilderst, spricht einiges dafür, dass Du nicht auf Kosten sitzen bleibst.

Bezieht sich die letzte Frage auf das nächste RA-Schreiben? Da reicht an sich ein Fax, aber Zustellung durch GV beim eigenen Anwalt ist auch eine witzige Idee. Preiswerter wäre da Zustellung durch Boten, aber im Zugang sehe ich eher kein Problem.

Ich würde noch ankündigen, sein Verhalten bei der Anwaltskammer zu melden, das mag seine Aktivitäten beflügeln.
 
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Reaktionen: Brainpool und LE2012

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
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LEJ
Wollte es nur für zukünftige notwendige Schritte "ordentlich" machen. Die Aufforderung hat er ja schon 2x per Email mit Empfangs- und Lesebestätigung bekommen. Ich würde also auf ein Fax/Brief auch keine Reaktion erwarten.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
... Die Aufforderung hat er ja schon 2x per Email mit Empfangs- und Lesebestätigung bekommen. ...

Darauf würde ich mich im Ernstfall nicht verlassen. Das Internet ist ja bekanntlich "für uns alle Neuland", und Gerichte (sofern es zum Äußersten kommen sollte) könnten bisweilen an dieser Stelle kreativ sein, was sie als beweissichere Zugangsbestätigung ansehen wollen und was nicht.

TINLA
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
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LEJ
Sehe ich genauso - deswegen die Frage, wie ich die Aufforderung nun noch einmal "gerichtsfest" an den Mann bringen sollte.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
Sehe ich genauso - deswegen die Frage, wie ich die Aufforderung nun noch einmal "gerichtsfest" an den Mann bringen sollte.

Ich weiß ja nicht, wie weit der Anwalt von Dir entfernt ist und welchen Aufwand Du treiben willst, aber das Sicherste wäre natürlich: Persönlich abgeben und von der Sekretärin auf der Kopie bestätigen lassen.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.822
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LEJ
Da damals übers Internet gefunden und beauftragt :doh: (nie wieder) - zu weit weg.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.822
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LEJ
Bezieht sich die letzte Frage auf das nächste RA-Schreiben? Da reicht an sich ein Fax, aber Zustellung durch GV beim eigenen Anwalt ist auch eine witzige Idee.

Die witzige Idee führte zum gewünschten Erfolg und einer prompten Abrechnung (die entsprechenden Kostenfestsetzungen liegen seit 1/2 Jahr vor).