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Hallo,
hier sind ja einige RA und rechtserfahrene Voristen unterwegs und können mir vielleicht mal ein oder vier Tipps geben.
Ich habe ein ziemlich zähes Problemchen mit einem RA. Vor gut einem Jahr habe ich diesem mit dem Einklagen einer Forderung gegenüber einer Bank beauftragt. Dazu hat er von mir einen Vorschuss verlangt und die Auslage der Gerichtskosten. Mit Zugang der Klage hat die Gegenseite die Forderung inklusive vorheriger Mahnkosten bezahlt und der RA hat dieses auch an mich überwiesen.
Dann gingen aber die Probleme los... Nach meiner laienhaften Auffassung müsste doch die Gegenseite auch meine Auslage für das Einleiten des Klageverfahrens begleichen, oder? Irgendwann hat mir der RA dann mitgeteilt, dass er einen Kostenfestsetzungsantrag bei AG eingereicht hat. Nach vielen Wochen erreichte ich den RA dann mal perönlich am Telefon - "ach ja, da ist ja was gekommen". Letztendlich hat er mir dann einen Teil meiner Auslagen, welche offenbar noch von der Gegenseite in der Zwischenzeit überwiesen worden, überwiesen. Nach wie vor sind aber gut 300 € von dem vorab gezahlten Vorschuss / Gerichtskosten offen.
Der RA schickt mir nach mehrmaliger Aufforderung (bisher nur E-Mail und telefonisch) aber weder eine Abrechung von seiner Seite, noch den Schriftverkehr mit dem AG bzw. der Gegenseite, damit ich nachvollziehen kann, was er überhaupt an Kosten beantragt hat.
Ich würde ihn nun gern letztmalig schriftlich auffordern, möchte nur nichts fordern, was er gar nicht muss:
Muss der RA nach einem Vorschuss, der noch ein Verfahren vor dem AG vorsah, nun eine Abrechnung erstellen?
Muss mir der RA den Schriftverkehr in Kopie (gegen Auslage der Kopierkosten?) zur Verfügung stellen?
Kann ich überhaupt davon ausgehen, dass alle Kosten von der Gegenseite zu tragen sind?
Reicht ein Schreiben per Einschreiben/Rückschein oder Zustellung über GV?
Danke für Eure Tipps.
hier sind ja einige RA und rechtserfahrene Voristen unterwegs und können mir vielleicht mal ein oder vier Tipps geben.
Ich habe ein ziemlich zähes Problemchen mit einem RA. Vor gut einem Jahr habe ich diesem mit dem Einklagen einer Forderung gegenüber einer Bank beauftragt. Dazu hat er von mir einen Vorschuss verlangt und die Auslage der Gerichtskosten. Mit Zugang der Klage hat die Gegenseite die Forderung inklusive vorheriger Mahnkosten bezahlt und der RA hat dieses auch an mich überwiesen.
Dann gingen aber die Probleme los... Nach meiner laienhaften Auffassung müsste doch die Gegenseite auch meine Auslage für das Einleiten des Klageverfahrens begleichen, oder? Irgendwann hat mir der RA dann mitgeteilt, dass er einen Kostenfestsetzungsantrag bei AG eingereicht hat. Nach vielen Wochen erreichte ich den RA dann mal perönlich am Telefon - "ach ja, da ist ja was gekommen". Letztendlich hat er mir dann einen Teil meiner Auslagen, welche offenbar noch von der Gegenseite in der Zwischenzeit überwiesen worden, überwiesen. Nach wie vor sind aber gut 300 € von dem vorab gezahlten Vorschuss / Gerichtskosten offen.
Der RA schickt mir nach mehrmaliger Aufforderung (bisher nur E-Mail und telefonisch) aber weder eine Abrechung von seiner Seite, noch den Schriftverkehr mit dem AG bzw. der Gegenseite, damit ich nachvollziehen kann, was er überhaupt an Kosten beantragt hat.
Ich würde ihn nun gern letztmalig schriftlich auffordern, möchte nur nichts fordern, was er gar nicht muss:
Muss der RA nach einem Vorschuss, der noch ein Verfahren vor dem AG vorsah, nun eine Abrechnung erstellen?
Muss mir der RA den Schriftverkehr in Kopie (gegen Auslage der Kopierkosten?) zur Verfügung stellen?
Kann ich überhaupt davon ausgehen, dass alle Kosten von der Gegenseite zu tragen sind?
Reicht ein Schreiben per Einschreiben/Rückschein oder Zustellung über GV?
Danke für Eure Tipps.