ANZEIGE

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
ANZEIGE
Qatar Airways hat die Flexibilitätsgarantie für Flüge bis 30.09.2022 verlängert. Damit bietet Qatar Airways nunmehr für zusätzliche vier Monate eine der weltbesten Corona-Kulanzregeln.

Zugleich wurden die Kulanzregeln zu Gunsten der Kunden für den Fall ergänzt, dass ein Stopover in Doha aufgrund der Klassifizierung als „Red List Country“ nicht mehr möglich bzw. gewünscht ist.

Flexibilitätsgarantie auf der Qatar Airways Website aufrufen *

Die wichtigsten Eckdaten der Kulanzregel zusammengefasst:
  • Die Ticketgültigkeit bei Qatar Airways beträgt 2 Jahre ab Ticketkauf. Innerhalb dieser Frist kann das Ticket flexibel genutzt werden, sofern das Reisedatum bis 30.09.2022 liegt. Es muss dafür nur die Buchung / Reservierung rechtzeitig vor dem Flugdatum gestrichen werden.
  • Die Umbuchungsgebühren entfallen für alle Qatar Airways-Flüge bis 30.09.2022.
  • In der selben Buchungsklasse und auf der selben Strecke ist die Umbuchung kostenfrei, sofern der Tarif für die neuen Reisedaten am Tag des Ticketkaufs anwendbar gewesen wäre
  • Alle Qatar Airways Tickets mit Reisedaten bis 30.09.2022 bleiben voll erstattbar – egal, ob man wegen einer Flugstreichung oder aus anderen persönlichen Gründen stornieren möchte. Das gilt auch, wenn man z.B. nur den Rückflug stornieren will.
  • Ungenutzte Tickets können mit einem Bonus von 10% in einen Reisegutschein umgewandelt werden (der Bonus als auch die ursprünglich gezahlten YQ/YR-Taxen sind dabei dann allerdings nachträglich nicht mehr erstattbar)
  • Im Fall einer Flugstreichung kann ohne Tarifdifferenz umgebucht werden – und es darf innerhalb des selben Landes bzw. innerhalb von 500 Meilen auf einen anderen von QR angeflogenen Flughafen gewechselt werden
  • Wer ein Ticket mit Stopover in Doha aufgrund der Klassifizierung des Startlandes als „Red List Country“ umbuchen möchte, kann innerhalb von +/- 2 Tagen ohne Tarifdifferenz umbuchen und den Stopover in Doha streichen

Die einzigen möglichen „Fallstricke“:
  • Die Kulanzregel gilt bis 30.09.2022 – damit ist das spätesteste Reisedatum auf dem Ticket gemeint. Ein Hinflug im September 2022 und ein Rückflug im Oktober 2022 würde das Ticket nach aktuellem Stand von der Kulanzregel ausschließen.
  • Bei Umbuchungen von bereits angeflogenenen Tickets muss die Reise innerhalb von 12 Monaten ( oder bis 30.09.2022) abgeschlossen sein – je nach dem, welcher Termin früher ist.
  • Ändert man das Datum auf einen Reisezeitraum, der im ursprünglich gebuchten Tarif nicht vorgesehen war, kann eine Tarifdifferenz anfallen.
  • Für Flüge nach Australien gelten Änderungen bzw. Stornierungen ab 3 Tagen vor Abflug als No-Show und können Strafgebühren nach sich ziehen
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Macht es einen Unterschied, welcher Tarif und welche BK gebucht wird, oder wenn Tarife gemischt werden?
 

Pinatubo

Reguläres Mitglied
03.01.2022
36
22
Bedeutet bei Qatar Airways die Regelung der vollen Erstattbarkeit (auf der Qatar Airways-Seite ist die Rede von der vollen Erstattung des ungenutzen Ticketwertes) tatsächlich, dass der komplette Ticketpreis, also auch Steuern und Gebühren, zurückgezahlt werden? (Emirates z.B. hat da nämlich eine versteckte Einschränkung, dort kann man sich das Ticket zwar auch bedingungslos erstatten lassen, allerdings ohne Steuern und Gebühren).
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Aus Reisebüro-Sicht sind die Regeln von QR und EK absolut identisch. Der gesamte Ticketwert eines komplett ungenutzen Tickets darf erstattet werden - ausgenommen Steuern, die nach behördlichen Vorgaben nicht erstattet werden dürfen (wie z.B. die Sicherheitsgebühr für Saudi-Arabien, die aus Behördensicht mit Ticketausstellung "verbraucht" ist - oder eben auch die Verkaufs-/Luxussteuer für Tickets mit Reiseantritt in Indien). Die betreffenden Taxen wären (was viele nicht wissen) auch auf dem teuersten Full Flex Ticket nicht erstattbar...
 
  • Like
Reaktionen: KindOfEscapism

Pinatubo

Reguläres Mitglied
03.01.2022
36
22
Aus Reisebüro-Sicht sind die Regeln von QR und EK absolut identisch. Der gesamte Ticketwert eines komplett ungenutzen Tickets darf erstattet werden - ausgenommen Steuern, die nach behördlichen Vorgaben nicht erstattet werden dürfen (wie z.B. die Sicherheitsgebühr für Saudi-Arabien, die aus Behördensicht mit Ticketausstellung "verbraucht" ist - oder eben auch die Verkaufs-/Luxussteuer für Tickets mit Reiseantritt in Indien). Die betreffenden Taxen wären (was viele nicht wissen) auch auf dem teuersten Full Flex Ticket nicht erstattbar...
Aber was bedeutet das denn nun hinsichtlich der "weltbesten" Qatar-Kulanzregelung? Klammern wir die von dir genannten Sonderregelungen (Saudi-Arabien, Indien) mal aus, wo - wie du sagst - nach behördlichen Vorgaben nicht erstattet werden darf.
Was ist jetzt aber mit einem QR-Ticket, z.B. FRA-BKK, wenn ich es im Rahmen der Kulanzregelung erstattet haben möchte? Zahlt Qatar jetzt wirklich den kompletten Kaufpreis des Tickets zurück (also inkl. der Steuern u. Gebühren) oder nicht? Wenn nicht, dann wäre die Kulanzregelungen ja eher ein Witz, da die Steuern u. Gebühren ja den Löwenanteil des Tickets ausmachen.
Emirates sagt auf seiner Homepage ganz eindeutig, dass sie "die Servicegebühren und die Steuern nicht erstatten" (also generell). Bei Emirates gäbe es also nur einen kleinen Teil des Kaufpreises erstattet. Ist das bei Qatar denn jetzt genau so oder ist Qatars Regelung tatsächlich eine der "weltbesten" und sie erstatten wirklich den kompletten Kaufpreis? Für mich klingt das auf deren Homepage zumindest nicht eindeutig. Wortlaut: "Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den ungenutzten Ticketwert dem ursprünglichen Zahlungsmittel gutschreiben zu lassen, ohne dass Straf- oder Erstattungsgebühren anfallen." Dass keine "Straf- oder Erstattungsgebühren" anfallen, ist ja das eine, aber die Frage ist nun, was "Ticketwert" bedeutet? Das kann man nämlich m.E. sehr wohl so auslegen, dass das der Preis des Tickets ohne Steuern u. Gebühren ist.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Reisebüros dürften in dem von Dir genannten Beispiel FRA-BKK den vollen Ticketpreis erstatten. Ich gehe davon aus, dass es QR im Direktvertrieb wahrscheinlich auch so handhabt. Bei EK wäre es das selbe (überall natürlich unter der Voraussetzung, dass die Reisedaten in das Zeitfenster der Kulanzregelung fallen).
 

Pinatubo

Reguläres Mitglied
03.01.2022
36
22
Reisebüros dürften in dem von Dir genannten Beispiel FRA-BKK den vollen Ticketpreis erstatten. Ich gehe davon aus, dass es QR im Direktvertrieb wahrscheinlich auch so handhabt. Bei EK wäre es das selbe (überall natürlich unter der Voraussetzung, dass die Reisedaten in das Zeitfenster der Kulanzregelung fallen).
Deine Aussage zu Emirates wundert mich jetzt allerdings, denn auf deren homepage steht doch eindeutig folgendes:

Kann ich eine vollständige Rückerstattung beantragen, auch wenn mein Flug nicht storniert wurde?
Ja, auch wenn Ihr Flug nicht storniert wurde, können Sie eine Erstattung beantragen. Es fallen keine Stornierungsgebühren an und wir erstatten Ihnen den Flugpreis. Allerdings können wir die Servicegebühren und Steuern nicht erstatten.

Also dann bei EK doch anders als bei QR, oder? Emirates sagt doch ganz klar, dass sämtliche Servicegebühren und Steuern NICHT erstattet werden.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Dann empfiehlt sich die Buchung über ein qualifiziertes Reisebüro - dort bekommst Du dann eine vollständige Erstattung (sofern einzelne Steuern nicht aufgrund behördlicher Vorgaben nicht erstattbar sein sollten).
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
703
453
Gebucht bei QR direkt: CRK-DOH-FRA in Y
Anschließend Online-Upgrade beider Legs durchgeführt (laut T&C nicht umbuchbar und nicht erstattbar)
Dann kommt 1 Tag vor Abflug eine Email, dass der Flug DOH-FRA nicht mit QSuites durchgeführt werden wird und man daher kostenfrei das Ticket auf einen beliebigen Tag einmalig umbuchen könne. Fast zeitgleich kommt das positive Testergebnis des PCR rein.
Somit das Angebot von QR dankend angenommen und Flug für den nächsten Tag problemlos storniert obwohl schon vorher online eingecheckt (Ticket bleibt erstmal offen).

Frage: weiss jmd inwiefern das Online-Upgrade auch unter die normale aktuell gültige Kulanzregel fällt? Was wäre mit dem Upgrade passiert, wenn wir nicht die Email wg der weggefallenen QSuites von QR bekommen hätten? Wäre das Geld dann weg?
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Ist das jetzt normal, dass dafür eine einmalige Umbuchung angeboten wird?
Und was ist in diesem Fall mit der Tarifdifferenz?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Qatar ist eigentlich in der gesamten Krise ein sehr verlässlicher Partner gewesen.

Flugstreichungen überschaubar, Kulanzregeln gut.

Was man beim Wegfall der Q-Suite beachten muss - das Kulanzangebot ist streckenabhängig, einen allgemeinen Waiver gibt es nicht. Man muss die Mail bekommen.

Wenn man eine Strecke gebucht hat, auf der ursprünglich keine Q-Suite vorgesehen war, kommt die Mail mit der Kulanz nach meiner Erfahrung meistens nicht. Auf den Strecken, auf denen normalerweise die Q-Suite fliegen soll, aber eben schon.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.140
3.105
Qatar ist eigentlich in der gesamten Krise ein sehr verlässlicher Partner gewesen.

Flugstreichungen überschaubar, Kulanzregeln gut.

Das kann ich nur bestätigen.

Wir sind Weihnachten 2020/2021 mit QR nach Südafrika geflogen. Waren 4 günstige C Tickets in BK R, noch vor der Pandemie gebucht. Ich habe die Tickets am Ende 3x umgebucht, u.a. um die verlängerten Weihnachtsferien zu nutzen. Dabei sind wir am Ende in der BK C gelandet.

Flüge gingen dann alle wie geplant & gebucht. Service top wie immer. Alle Flüge auf A359 ohne Q-Suite. - Was ich persönlich nicht schlimm fand, ich mag das Raumgefühl. Bei teilweise nur 10 Pax in der C sowieso entspannt.
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
703
453
Die wird in dem Fall dann im Normalfall als Kulanz gewaived.
Bei uns leider keine Kulanz in dem Punkt. Wir haben vorhin versucht, das offene Ticket (mit Online Upgrade) für den heutigen Abendflug ex CRK zu nutzen, allerdings war laut QR kein Sitz in der entsprechenden Buchungsklasse frei. Allerdings wurde angeboten, die gesamten Ticketkosten (inkl. der Kosten für das nicht stornierbare/nicht umbuchbare Online Upgrade) in einen Voucher mit 10% Aufschlag umzuwandeln oder aber eine vollständige Erstattung zu machen.

Wir haben dankend die Erstattung gewählt und schnell ein neues One Way Ticket in C (BK I) gebucht, welches jetzt sogar ca 300 USD günstiger ist als der Betrag der uns in 28 Tagen erstattet wird.
Wenn die Erstattung wie versprochen klappt, war das alles wirklich prima. Lediglich die langen Wartezeiten bei der Hotline sind nervig. Dt Hotline gestern war knapp 50 Min Wartezeit, DOH Hotline heute morgen auch fast 1 Std.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Bei uns leider keine Kulanz in dem Punkt. Wir haben vorhin versucht, das offene Ticket (mit Online Upgrade) für den heutigen Abendflug ex CRK zu nutzen, allerdings war laut QR kein Sitz in der entsprechenden Buchungsklasse frei.
Was nach meinem Dafürhalten auch absolut richtig ist.

Kulanz beim Wegfall der Q-Suite setzt ein regulär bezahltes Business Class Ticket zum Business Class Tarif voraus, plus eben den Erhalt der Mail für die Kulanzumbuchung.

Hört sich nicht so an, als wären hier die Voraussetzungen erfüllt gewesen.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Die QR-IT hat mich auf dem zweiten Leg ab DOH auf einen Flug umgebucht, den es gemäss Flugplan gar nicht mehr gibt. Dieses Leg würde laut Flugplan nämlich erst wieder einen Tag später angeboten werden, wodurch eine Lücke von einem Tag entstünde. Bevor sie mich, wenn sie es selbst merken, noch blöder umbuchen, gibt es die Möglichkeit, und wie stehen die Chancen, über die Hotline gleich auf diesen Flug mit einer Nacht Stopover in DOH umzubuchen (den Lückentag für Doha-Sightseeing nutzen) und von QR ein Hotel für die durch Flugplanänderung entstandene Nacht gestellt zu bekommen?
 

CRJ900LR

Aktives Mitglied
11.09.2011
247
238
FRA/MUC
Sorry dass ich das Thema nochmal ausgrabe: Ich habe eine Buchung MUC-DOH-JNB und retour (gebucht 30.06.) Abflugdatum 11.08. und Rückflug 18.08. Nun müsste ich das Datum ändern, leider ist aber in Economy trotz Buchungsklasse B und horrendem Preis nichts verfügbar an dem neuen gewünschten Datum. Sehe ich das richtig, dass ich kostenlos stornieren kann gemäß den Kulanzregeln? Ich meine richtig stornieren, kein Voucher. Vielen Dank!
 

Splic3r

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
310
162
VIE
Sorry dass ich das Thema nochmal ausgrabe: Ich habe eine Buchung MUC-DOH-JNB und retour (gebucht 30.06.) Abflugdatum 11.08. und Rückflug 18.08. Nun müsste ich das Datum ändern, leider ist aber in Economy trotz Buchungsklasse B und horrendem Preis nichts verfügbar an dem neuen gewünschten Datum. Sehe ich das richtig, dass ich kostenlos stornieren kann gemäß den Kulanzregeln? Ich meine richtig stornieren, kein Voucher. Vielen Dank!
Sollte klappen. Hatte Flüge für Juli die ich nicht wahrnehmen konnte und einfach 2 Tage vor Abflug online storniert. Mittlerweile auch schon das gesamte Geld zurückbekommen.