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Ich bin gerade im Konto meiner MM CC über die folgende Information gestolpert (unter FAQ, Versicherungen) und konnte mich nicht erinnern, davon hier schon gelesen zu haben...
Was beinhaltet die Quarantänekostenversicherung?
Die Quarantänekostenversicherung beinhaltet Leistungen, welche Sie vor den Kosten einer Quarantäne während Ihrer Reise, aufgrund einer tatsächlichen oder vermuteten Infektion mit dem Coronavirus, schützen.Der Versicherungsschutz gilt:
- weltweit für alle Reisen mit Reiseantritt ab dem 15.07.2021 - 15.01.2022 (die Rückreise muss bis zum 28.02.2022 erfolgen)
- bei Bezahlung der Reise mit Ihrer Miles & More Gold Credit Card oder Kreditkarte mit Status – auch für bereits gebuchte Reisen
- für Kosten von zusätzlichen Transportmitteln im Reiseland z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Mietwagen und Taxis bis zu 250 Euro
- für Umbuchungsgebühren für einen Flug, eine Zug- oder Busfahrt oder einen Mietwagen bis zu einer Höhe von 50 Euro
- für Kosten des Rückflug- bzw. Rückreisetickets bis 500 Euro pro versicherte Person, sofern die ursprüngliche Airline bzw. das ursprünglich gebuchte Verkehrsmittel nicht innerhalb von 72 Stunden verfügbar ist
- für Unterbringungskosten inkl. Mahlzeiten oder Stornokosten oder tatsächliche Kosten für nicht genutzte Übernachtungen in der Unterkunft bis zu 175 Euro pro Nacht und bis zu maximal 14 Nächten für alle mitversicherten Personen
- für Kosten aufgrund von Quarantäne verpasster Ausflüge und Events bis zu einem Betrag von 200 Euro pro versicherte Person
- für Kosten eines ärztlich angeordneten PCR-Tests im Reiseland oder bei Ankunft am Wohnort der versicherten Person, sofern das Reiseland während der Reise zu einem Risikogebiet erklärt wurde, wenn dadurch eine längere Quarantäne vermieden werden kann
In der Quarantänekostenversicherung sind unter anderem folgende Punkte nicht versichert:
- Reisen, die länger als 45 Tage dauern
- Reisen in Gebiete, für die durch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung besteht
- Reisen gegen den Rat eines praktizierenden Arztes
- Kosten, welche durch dritte Parteien (z. B. Reiseveranstalter oder Hotels) übernommen werden
- Quarantänekosten, sofern die Quarantäne bei Einreise in das Urlaubsland bereits vorgeschrieben ist und dieser Umstand vor Antritt der Reise bekannt sein musste
- Kosten von staatlich konzertierten Rückholaktionen
- Kosten, welche bei einem behördlichen oder vom Reiseveranstalter angeordneten Lockdown entstehen
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