Die R&F ist insgesamt ein Jahr gültig nach Ausstellung von AB (mindestens steht so auf Beibrief), ein Tag vorher und einen Tag nach dem gebuchten Flug. Aber nach einem AB Flug haben wir die Bahn Rückfahrt nicht benötigt und die R&F Rückfahrt für spätere Benutzung aufgehoben, da keine Rückerstattung möglich war. Nach dem nächsten AB Rückflug könnten wir es dann einsetzen.
Edit: Sorry, habe vergessen jte's Frage zu zitieren.
das wäre ne Frage für den Philiosophen im SZ-Magazin: ich habe doch bezahlt, nur nicht "eingelöst" - ist des dann legitim, die Tickets später zu nutzen ohne dem Aussteller um Umbuchung zu bitten?
Na ja würde der sagen, bezahlt habt ihr zwar, aber es gibt halt die Regeln zur Nutzung, wenn die nicht eingehalten werden, kann man - moralisch gesehen - die Tickets nicht mehr nutzen. Ähnliches gilt auch für normalen Spartickets der Bahn, wenn du den Zug verpasst, der gebucht wurde, musst du im nächsten aufzahlen was letztlich meist auf eine neues voll-flexibles BahnTicket rausläuft - Pech gehabt.
Aber was moralisches von mir und auch hier im Forum zu hören, passt nur wirklich nicht.....