Rechtsform für Hobby

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creasot

Erfahrenes Mitglied
14.04.2019
1.119
964
MUC
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Für mein Hobby muss ich des öfteren mit Unternehmen zu tun haben, die nur auf dem B2B Markt tätig sind. Sie verkaufen nicht an Privatpersonen und erbringen für die auch keine Dienstleistungen.

Wie würdet ihr dieses Problem lösen? Gewerbe anmelden ohne Gewinnansicht? Dass mein Hobby grundsätzlich nicht gewinnbringend sein kann, haben in den letzten Jahrzehnten mehrere Gerichte wiederholt festgestellt. Alle Finanzämter ausnahmslos bewerten diese Tätigkeit als Liebhaberei, was sie tatsächlich ist. Wie kann ich allein und in Eigenverantwortung als juristische Person mein eigenes Geld ausgeben? Da sonst niemand dabei ist, kommt ein e.V. nicht in Frage.

Jetzt agiere ich unter einem Fake-Firmennamen. Das funktioniert aber nur so lange, bis der Geschäftspartner meinen Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug sehen will.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.130
1.223
NRW
Nicht rechtsfähiger Verein? Damit verschaffen sich einige auch einen Metro-Ausweis.
 

CuriousSLF

Reguläres Mitglied
05.12.2023
47
70
Wie würdet ihr dieses Problem lösen? Gewerbe anmelden ohne Gewinnansicht? Dass mein Hobby grundsätzlich nicht gewinnbringend sein kann, haben in den letzten Jahrzehnten mehrere Gerichte wiederholt festgestellt.

Also ich (das ist keine Rechts/Steuerberatung) würde einfach zur Stadt/Gemeinde gehen und ein Gewerbe anmelden mit irgendwie passender Tätigkeit (die haben eine Art Katalog um rauszufinden welche Kammer zuständig). Musst dir was raussuchen was ohne Meister geht. Solange du keine Gewinne machst oder Verluste geltend machen willst, sollte da vom Finanzamt nix kommen. Was kommt, ist ein Gebührenbescheid der IHK, wo man dann erklären kann, daß man nichts eingenommen hat und daher vom Beitrag befreit werden will (muß man aber alle Jahre wieder machen).
Jedenfalls haben das meine Eltern damals so gemacht ("Hausverwaltung"), um in Metro/Handelshof/Elektrogroßmarkt einzukaufen. Außer der IHK hat nie jemand gefragt.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.206
476
MUC
Wollen die Geschäftspartner einen Gewerbeschein sehen oder reicht eine Umsatzsteuer ID? Letztere gäbe es nämlich recht einfach als Freiberufler.
 
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