Reihenfolge Flugsegmente bei Flugausfall?

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MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
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Auch wenn das Thema " Verfallenlassen des ersten Legs" schon zur Genüge diskutiert wurde, hier ein etwas anders gelagerter Fall, der mir vor einem Jahr widerfahren ist:

Ich hatte ein Ticket mit jeweils 2 Segmenten, also A -> B (kurzer Zubringer) + B -> C (Langstrecke), mit reichlich Zeitpuffer in B. Wetterbedingt wurde A -> B gecancelt und die Airline schaffte es nicht, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, um B->C noch zu erreichen. Ich machte mich daher auf eigene Faust mit der Bahn direkt zum Flughafen B und traf rechtzeitig vor Abflug dort ein. Hier wurde mir der Weiterflug zunächst verweigert, da das erste Flugsegment nicht abgeflogen wurde. Ich konnte zwischen Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Neuaustellung - natürlich zu einem erheblich höheren Preis - wählen. Erst nach massivem Protest wurde mir - angeblich auf Kulanz - der Mehrpreis nachträglich erstattet.

Meine Frage: Die Tarifbestimmungen der Airline schliessen zwar ein Abweichen von der gebuchten Flugreihenfolge explizit aus. Aber was ist, wenn wegen einer Streichung eines Segments es dem Passagier unmöglich ist, diese Reihenfolge einzuhalten? Schliesslich ensteht der Airline ja kein Schaden, wenn ein Segment nicht geflogen wurde.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Nord Europa
Dieses Thema gibt es öfter. Das bekommen die Airlines wohl nicht auf die Reihe.
Das ist ein Dauerbrenner in den Meckerecken der Radio/Fernsehsender und wohl auch vor Gericht.
Eine grundsätzliche Lösung ist mir nicht bekannt.
 

xTeitix

Aktives Mitglied
25.09.2016
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Munich
Die Tarifbestimmungen der Airline schliessen zwar ein Abweichen von der gebuchten Flugreihenfolge explizit aus.

Aber was ist, wenn wegen einer Streichung eines Segments es dem Passagier unmöglich ist, diese Reihenfolge einzuhalten? Schliesslich ensteht der Airline ja kein Schaden, wenn ein Segment nicht geflogen wurde.

Eigentlich hast du dir die Frage schon selber beantwortet.
Der Tarif (dem du mit Kauf des Tickets zugestimmt hast) regelt die Konditionen.
Also bitte nicht wundern, wenn die die Airline das nächste mal nicht mitnimmt wenn du einfach so das erste Leg skippst.

Außerdem hättest du ja am Startairport einfach nen Agent der Airline nett fragen können ob du das so machen kannst wie du vorhattest.
Der hätte dann zwar vermutlich nein gesagt und dich darauf verwiesen, dass du schon an dein Ziel kommst weil die Flüge bei Ausfall einfach umgebucht werden etc. pp. Aber nen Versuch wärs doch wert gewesen.

Cheers
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
GERADE bei Kurzstrecken und Zubringern gibts da gerne auch mal ein "Bahnticket". Ich fliege fast immer ganz kurz von Stuttgart nach Franfurt und von da an dann in die weite Welt. Wens mal wieder klemmt gibts auch n Ticket für den ICE. Der ist im Prinzip sogar gleich schnell und du kannst ggf (zumindest bei LH) auch am Bahnhof schon dein Gepäck eincheken.
 

Trinick

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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DUS, neuerdings: ARN
Ich hatte das mal bei einem Flug DUS-FRA-SIN (DUS FRA gestrichen) und bin auf "eigene Faust" nach FRA (also kein Ersatzbahnticket von Lufthansa oder so) und hatte keine Probleme beim check-in. Hatte mir vorher auch schon Gedanken gemacht ob Lufthansa mich mitnehmen wird. Ob das jetzt grundsätzlich so ist... keine Ahnung, ich war aber positiv Ueberrascht. Die Dame am check-in hat noch gesagt da der Flug DUS-FRA gestrichen wurde wäre das immer kein Problem. Musste es zum Glueck aber noch kein weiteres mal probieren.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
297
93
Eigentlich hast du dir die Frage schon selber beantwortet.
Der Tarif (dem du mit Kauf des Tickets zugestimmt hast) regelt die Konditionen.
Also bitte nicht wundern, wenn die die Airline das nächste mal nicht mitnimmt wenn du einfach so das erste Leg skippst.
Cheers
Nun einfach so habe ich das Leg ja nicht ausgelassen. Flughafen A war SXB, an dem Tag hatte es ca. 10cm geschneit. Es ist schon fraglich, ob das wirklich höhere Gewalt war, aber im oberen Rheintal ist wohl jeder Schneefall eine Naturkatstrophe;). Dennoch ist eine Airline in einem soclhen Fall verpflichtet, den Nachteil für den Fluggast möglichst gering zu halten. Der nächste Flug B->C wäre frühestens 48 später gegangen. Aus einer Höhere-Gewalt-Situation Profit zu schlagen versuchen könnte durchaus trotz anderslautender Tarifkonditionen sittenwidrig sein.

Außerdem hättest du ja am Startairport einfach nen Agent der Airline nett fragen können ob du das so machen kannst wie du vorhattest.
Der hätte dann zwar vermutlich nein gesagt und dich darauf verwiesen, dass du schon an dein Ziel kommst weil die Flüge bei Ausfall einfach umgebucht werden etc. pp. Aber nen Versuch wärs doch wert gewesen.

Cheers

Dies hätte ich gerne getan, doch das Büro der Airline war feiertagsbedingt geschlossen, die Telefonhotline dauerbesetzt. Die Agentin am Check-In war mit der Situation überfordert, wofür ich durchaus Verständnis hatte, und konnte nicht helfen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
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ZRH
In der Schweiz ist momentan eine Klage dazu hängig. Dürfte aber noch einige wenige Monate dauern, bis die erste Instanz entschieden hat. Für Deutschland lässt sich daraus natürlich nichts direkt ableiten, aber man kriegt eine Idee, wie das ein Kollegialgericht sehen könnte.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
in D gibt es unzählige, aber mir ist kein Ausgang einziger bekannt.
Solche gibt es auch in der CH. Die Klage vom Konsumenten-/Verbraucherschutz anhängig gemacht. D.h. die fechten das vor den ersten 2 Instanzen aus und lassen sich nicht auf Vergleiche ein. Damit gibt es endlich mal einen Präzedenzfall für die CH.