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Auch wenn das Thema " Verfallenlassen des ersten Legs" schon zur Genüge diskutiert wurde, hier ein etwas anders gelagerter Fall, der mir vor einem Jahr widerfahren ist:
Ich hatte ein Ticket mit jeweils 2 Segmenten, also A -> B (kurzer Zubringer) + B -> C (Langstrecke), mit reichlich Zeitpuffer in B. Wetterbedingt wurde A -> B gecancelt und die Airline schaffte es nicht, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, um B->C noch zu erreichen. Ich machte mich daher auf eigene Faust mit der Bahn direkt zum Flughafen B und traf rechtzeitig vor Abflug dort ein. Hier wurde mir der Weiterflug zunächst verweigert, da das erste Flugsegment nicht abgeflogen wurde. Ich konnte zwischen Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Neuaustellung - natürlich zu einem erheblich höheren Preis - wählen. Erst nach massivem Protest wurde mir - angeblich auf Kulanz - der Mehrpreis nachträglich erstattet.
Meine Frage: Die Tarifbestimmungen der Airline schliessen zwar ein Abweichen von der gebuchten Flugreihenfolge explizit aus. Aber was ist, wenn wegen einer Streichung eines Segments es dem Passagier unmöglich ist, diese Reihenfolge einzuhalten? Schliesslich ensteht der Airline ja kein Schaden, wenn ein Segment nicht geflogen wurde.
Ich hatte ein Ticket mit jeweils 2 Segmenten, also A -> B (kurzer Zubringer) + B -> C (Langstrecke), mit reichlich Zeitpuffer in B. Wetterbedingt wurde A -> B gecancelt und die Airline schaffte es nicht, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, um B->C noch zu erreichen. Ich machte mich daher auf eigene Faust mit der Bahn direkt zum Flughafen B und traf rechtzeitig vor Abflug dort ein. Hier wurde mir der Weiterflug zunächst verweigert, da das erste Flugsegment nicht abgeflogen wurde. Ich konnte zwischen Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Neuaustellung - natürlich zu einem erheblich höheren Preis - wählen. Erst nach massivem Protest wurde mir - angeblich auf Kulanz - der Mehrpreis nachträglich erstattet.
Meine Frage: Die Tarifbestimmungen der Airline schliessen zwar ein Abweichen von der gebuchten Flugreihenfolge explizit aus. Aber was ist, wenn wegen einer Streichung eines Segments es dem Passagier unmöglich ist, diese Reihenfolge einzuhalten? Schliesslich ensteht der Airline ja kein Schaden, wenn ein Segment nicht geflogen wurde.