Reisekrankenversicherung oder Gesetzliche?

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stullenandi

Aktives Mitglied
25.11.2011
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Moin Moin!

Ich habe erstmals für meine +1 einen Arzt im Urlaub aufsuchen müssen.
Die Gute ist auf Kreta ausgerutscht und hat sich den Arm angebrochen.
Also Sonntag Arzt 1 und Montag Arzt 2.
Kosten 750,-€

Das Problem:
Alles vorschriftsmäßig eingereicht bei der AXA (M&M-KK-Versicherung) ..
-> Abgelehnt, wir zahlen nur subsidiär, also nur das was die Gesetzliche nicht zahlt.

Ah ok..
Also alles bei der AOK eingereicht..
--> Abgelehnt, wir zahlen das gar nicht, dafür haben Sie ja eine private Auslandskrankenversicherung.

Ich habe es jetzt zusammen mit dem Ablehnungsschreiben der AOK nochmal bei der AXA probiert.
Wer ist denn da nun im Recht?
Falls wichtig: Die Karte von der AOK wurde weder von Arzt 1 noch Arzt 2 akzeptiert.

Vielen Dank und Grüße
Andi
 

Geardown

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
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Mein Wissensstand dazu ist, dass die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich die Kosten für die Behandlung innerhalb der EU/EWR/Schweiz/GB/Irland bis zu einer Höhe übernehmen muss, wie sie auch im Inland entstanden wären.
Allerdings nur unter Bedingung, dass der Arzt zum jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungssystem gehört. Da beide Ärzte die AOK Karte abgelehnt haben, wird dies nicht der Fall sein.
Damit wäre für mich die AXA wieder im Spiel. Viel Erfolg und sei froh, dass es nur 750€ sind. Ich würde mich an deiner Stelle nach eine anderen Auslandskrankenversicherung umschauen. Stichwort "medizinisch sinnvoll bzw. notwendig".
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
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Ich würde an deiner Stelle auch überlegen, ob die nicht eine weitere AuslandskrankenVersicherung abschließt. Die Kosten ca. 10€/Jahr. Ich wurde öfters während des Urlaubs im Ausland behandelt und diese 10-€ Versicherungen haben Kosten zwischen 125€ und 8000€ ohne Fragen übernommen. Kleine Beträge wie 125€ hatte ich vorab gezahlt bei den 8000€ war absehbar, dass es so groß wird und da hat die Versicherung die Kostenübernahme direkt dem Krakenhaus zugesichert.

zu deinem Thema, würde es bei AXA nochmal einreichen, die werden schon zahlen
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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Die Frage ist, bei was für einem Arzt ihr wart und was für einen Behandlungsvertrag ihr unterschrieben habt.

Subsidiär heißt in Eurem Fall alles, was nicht von der gesetzlichen KK übernommen wurde. Das habt ihr ja nun geprüft.
Die erste Ablehnung resultiert daraus, dass die Kostenübernahme durch die gesetzliche KK noch nicht geprüft war.
Insofern gehe ich davon aus, dass die Axa nun zahlt.

Ich persönlich konnte mir das als Privatversicherter einfach machen - da ist die Auslandsreisekrankenversicherung im selben Haus und über dieselbe Hotline zu erreichen. Da können die sich intern im Vertragscontrolling selber ausmachen, auf welchen Vertrag sie was als Kosten buchen. Das ist jedenfalls deutlich entspannter für mich als mit einer 2ten Versicherung im Boot. Und ich hab so weltweit Kostendeckung - auch als Chroniker. Das ist gesetzlich deutlich schwieriger, zumindest außerhalb Europas.
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
870
1.225
Außerhalb Europas wird es wieder einfacher. Da greift die GKV nicht.
Das bezog sich auf den Chroniker.
Aufgrund Vorerkrankung im Ausland behandelt zu werden ist bei den üblichen Auslandsreisekrankenversicherungen ausgeschlossen. Die müssten durch die normale Krankenversicherung abgedeckt werden - und das tut die GKV - wie von dir beschrieben - eben nicht.
 

g2a6553

Reguläres Mitglied
07.11.2018
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Das bezog sich auf den Chroniker.
Aufgrund Vorerkrankung im Ausland behandelt zu werden ist bei den üblichen Auslandsreisekrankenversicherungen ausgeschlossen. Die müssten durch die normale Krankenversicherung abgedeckt werden - und das tut die GKV - wie von dir beschrieben - eben nicht.
Ich bin bei der Ergo Auslandskrankenversicherung. Die schließen Behandlungen aufgrund von chronischen Krankheiten nicht aus. Man muss bloß reisefähig sein und es sollten keine absehbaren Behandlungen anstehen. In der Regel gehe ich vor der Reise zum Arzt und lasse mir das mit einem Attest attestieren. Damit sollte aus meiner Sicht eine Deckung gegeben sein
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
870
1.225
@g2a6553:
Chroniker heißt in meiner Welt auch laufend in Behandlung.
Da steht der nächste Arzttermin immer an. Ich z.B. quetsche mehr oder weniger meine Reiserei in maximal etwa 1-Monatstakte, fliege z.T. auch nur für diese Arzttermine (mit einem relativ großen Aufwand) nach Europa zurück und hab auch schon einen Termin im Oktober 2023 und auch schon einen Termin am 02.01.2024 fest.
In Behandlung heißt auch Untersuchungen, med. Überwachung, lfd. Medikamentenverschreibung oder auch nur Termin beim Arzt. Alles andere ist Definitionssache, bedarf einer Absprache mit der Auslandsreisekrankenversicherung bzw. wird schwammig.

Die Frage ist für die Auslandsreisekrankenversicherung stets, ob es sich um eine neue Erkrankung handelt die während der Reise aufgetreten ist. Daraus folgt umgekehrt aus Abgrenzungsgründen von anderen Krankenversicherungen auch die Frage ob bestimmte Behandlungen klar auf eine vor der Reise bestehende Erkrankung zurückzuführen sind.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird i.d.R. nicht sowas wie eine Urlaubsdialyse übernehmen- auch wenn der Patient natürlich reisefähig ist - Attest hin oder her. Aber natürlich können auch Dialyse-Patienten über die Auslandsreisekrankenversicherung z.B. die Behandlung nach einem Verkehrsunfall abrechnen.

Ich hab mich damit etwas intensiver auseinandersetzen müssen, denn ich bin seit 2019 organtransplantiert, für die Mediziner hier Z94.4g. Diesen Diagnosecode werde ich solange ich lebe (hoffentlich) nicht mehr los. Auch wenn es in meinem Fall (jeder Fall ist individuell) inzwischen eine außergewöhnlich niedrige (d.h. ohne Referenz in der Literatur) Dosis ist - daran hängen Immunsuppressiva mit einer Liste von Nebenwirkungen, die theoretisch sämtliche Abteilungen eines großen Krankenhauses beschäftigen können. Deshalb mache ich im Wesentlichen, aber doch nach einem ziemlich festgelegten Schema eine ganze Menge Vorsorgetermine und sammel auch gelegentlich ein paar Rezepte ein.
Du kannst fest davon ausgehen, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung in solchen Fällen sehr genau nachschaut. Und dann wird die Welt nur mit GKV verdammt klein.
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.205
671
HAM
Ich habe aus dem Thema wer-ist-nun-zustaendig heraus auch die RKV als "Zusatzvertrag" der GKV bei der TK gebucht - das ist zwar Advenzia als .. Leistungstraeger(?) - aber halt im Auftrag der TK uswusf. In Anspruch musste ich das noch nicht nehmen... solange noch zuversichtlich, dass das Konstrukt mehr her gibt als die Rennerei zwischen zwei ganz unterschiedlichen Vertraegen.

On top.. "chronisch" Herzkrank, aber das weiss meine GKV ja..