Reiserücktrittsversicherung muss als Opt-in ausgestaltet sein

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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
928
411
VIE
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Im Urteil Rs C-112/11 vom gestrigen Tag (19.07.2012) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62011CJ0112:DE:HTML hat der EuGH festgestellt, dass Leistungen und Kosten von Reiserücktrittsversicherungen, die von Luftverkehrsunternehmen verschiedenen Personen erbracht werden, unter den Begriff der "fakultativen Zusatzkosten" der EG VO 1008/2088 unterliegen.

Das bedeutet, dass zukünftig solche Kosten als Opt-In Variante ausgestaltet sein müssen. Somit sollte es keine Voreinstellung dieser Kosten mehr geben.

Beklagte war ebookers.com .
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.707
Und Unister scheint es auch weiterhin auszusitzen...
es gibt ja noch interessantere Lösungen:
- auf der ersten Website des Buchungsprozesses muss man die Versicherung manuell wegklicken (Auswahlmenü welches 1 Auswahl zwingend vorgibt - also klares "ich möchte keine Versicherung")
- auf der nächsten Seite ist dann eine anderes User-Interface, nämlich ein Kästchen das man "untaggen" muss, um die Versicherung abzuwählen
- und auf der nächsten Seite dann das gleiche nur dieses Mal anderesrum das "untagged" bedeutet man die Versicherung ausgewählt hat.

S. AirAsia.com oder Reierair - alles websites, die ihre Kunden absichtlich an der Nase rumführen - man muss 2 Mal klicken und ggf. klickt man 3 mal und übersieht ein Kästchen. Natürlich sind Unister&Co die schlimmsten, weil die ungefragt einfach was aufaddieren und dann zum Schluss einen Gesamtbetrag anzeigen, dem niemals zugestimmt wurde!