Ihr macht es aber kompliziert...
Sinn einer Reiserücktritt-/Abbruchversicherung ist es, mich vor finanziellem Schaden zu bewahren, der mir bei Nichantritt/Abbruch der Reise auch tatsächlich entsteht.
Pauschalreise ist klar, ich muss 50% Stornokosten zahlen, die werden mir erstattet.
Buche ich nur komplett kostenlos stornierbare Flüge, Unterkünfte, Mietwagen etc., brauche ich gar keine RRKV.
Bei Buchung alles einzeln als Reisebausteine, zählt das als eine Reise, eine eventuelle Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.
Im Schadensfall gebe ich natürlich nur die Bausteine an, für die auch tatsächlich Stornokosten anfallen.
Habe ich für den zweiten Urlaubstag einen kostenlos stornierbaren Privatflug mit Donald Trump für $ 50.000,- gebucht, ist das
versicherungstechnisch irrelevant, da gar kein Risiko, weil kostenlos stornierbar.
Fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von $ 500,- an, die ich erstattet haben möchte, dann zählen die $ 50.000,- natürlich mit zum Reisepreis.
Bei der Reiseabbruchversicherung ist es ähnlich. Pauschal, Kreuzfahrt, ich muss wegen Opa´s Kistenfete nach Hause, der anteilige Reisepreis wird erstattet.
Natürlich gibt´s kein Geld für noch nicht gebuchte Bausteine im Urlaub. "Ich wollte noch 50 Tage mit der Harley durch die USA cruisen, habe pro
Übernachtung $ 200,- kalkuliert". Das wär´s doch, oder?
Übrigens greift die RRKV nur bis zum Check-In. Herzkasper bei der Siko, dann ist eine Abbruchversicherung erforderlich.
Bedingungen meiner CC: Zahlung der Reise/Bausteine mit der Karte ist nicht erforderlich! Schutz für Ehe-/Lebenspartner, Kinder in häuslicher Gemeinschaft.
Reist der Karteninhaber nicht mit, besteht nur Auslandsreisekranversicherungsschutz.