Reiserücktrittsversicherung Sitzplatzreservierung

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Adlerschwinge

Neues Mitglied
05.10.2021
23
7
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Liebe Weltenbummler,

wir möchten zu zweit gerne im November/Dezember mal wieder Richtung Karibik. Auf Grund der allgemein recht unsicheren Situation und da man aktuell nie so richtig weiß was kommt, möchten wir die Reise doch so gut es geht absichern.

Wir würden eine Pauschalreise buchen und zusätzlich versuchen eine XL-Sitzplatzreservierung vorzunehmen. Diese scheinen deutlich im Preis gestiegen zu sein, so dass man da locker auf 600€+ Hin <> Zurück kommt.

Die Frage, gibt es eine RRV die das mit abdeckt? Oder was meint ihr wie man so eine Reise im Vorfeld am besten absichert, bzw. auf was man achten sollte? Ich bin für alle Hinweise dankbar! :cool:
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Also mir sind keine Versicherungen bekannt, die hier " Auf Grund der allgemein recht unsicheren Situation und da man aktuell nie so richtig weiß was kommt, " leisten.
 
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Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
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2.230
Dafür braucht es nicht unbedingt eine Versicherung sondern ein Tarif mit (kostenloser/-günstiger) Storno-Option ;)
 
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Adlerschwinge

Neues Mitglied
05.10.2021
23
7
Also mir sind keine Versicherungen bekannt, die hier " Auf Grund der allgemein recht unsicheren Situation und da man aktuell nie so richtig weiß was kommt, " leisten.

Da war jetzt eher mit gemeint, dass es z.B. neue Coronavarianten, Einreisebeschränkungen, etc. pp geben könnte bis dahin. Also gehen wir einfach von einem Krankheitsfall oder ähnlichem aus.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dafür braucht es nicht unbedingt eine Versicherung sondern ein Tarif mit (kostenloser/-günstiger) Storno-Option ;)

Klar, ne Pauschalreise mit günstigen Storno Optionen ist schonmal gut. Aber zählen Sitzplatzreservierungen mit zur Pauschalreise? Also bucht man da besser im Reisebüro?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

PLUS eine solvente Airline, die auch die Cash-Erstattung dann wirklich vornimmt. Und gerade bei Condor wäre ich da vorsichtig.

Schlussendlich wird es wahrscheinlich Condor oder Eurowings, da die am ehesten direkt fliegen. Condor hat Schieflage?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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mit dem aktuellen Investor derzeit nicht, https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/attestor-neuer-eigentuemer-von-condor.147766/page-5

mit dem vorangegangenen Kommentar ohne stichhaltige Quellen wäre ich vorsichtig
Voila !

 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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388
eine RRV (Reise-Rücktritts-Versicherung) ist doch nicht auf Pauschalreisen beschränkt, höchstens wenn man zusammen mit der Buchung einer Pauschalreise genau diesen Preis absichert. Versichert sind idR die Kosten der Reise, wobei die Versicherungssumme ausreichend sein muß.
Insofern: die Kosten der Sitzplatzreservierung (gleich welcher Art) sind im Grund mitversichert.
 

Adlerschwinge

Neues Mitglied
05.10.2021
23
7
Wobei die klassiche RRV natürlich nur bei Krankheit greift und nicht bei:

Gibts auch eine nicht klassische RRV die bei anderen Fällen greift? Also mal ausgenommen vom Reiseanbieter selbst, wenn er flexible Stornierungs- und Umbuchungsoptionen anbietet. Ich denke, bei diesen Optionen ist eine Sitzplatzreservierung zu 99% immer ausgeschlossen oder?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Meine These:
Der TE möchte sich davor absichern, dass im Winter wg. Corona wieder Grenzen geschlossen werden bzw. der internationale Flugverkehr wieder extrem eingeschränkt wird. Dazu gehört auch, dass Hotels in der Karibik ihren Service reduzieren (Pool-Schließung etc. wg. Corona).

In meinen Augen lässt sich dieses Lästigkeitsrisiko aber nicht versichern. Wer entscheidet, was zu lästig oder zu wenig lästig ist?

Hier helfen entweder erstattbare Tarife bei solventen Airlines oder man bucht eben kurzfristig (ggf. mit höheren Preisen).
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.669
1.821
Gibts auch eine nicht klassische RRV die bei anderen Fällen greift? Also mal ausgenommen vom Reiseanbieter selbst, wenn er flexible Stornierungs- und Umbuchungsoptionen anbietet. Ich denke, bei diesen Optionen ist eine Sitzplatzreservierung zu 99% immer ausgeschlossen oder?
eine RVV greift bei Krankheit, Todesfällen im Familiären Umfeld. Gegen wegen Corona geschlossene Grenzen gibt es keine Versicherung, da Ereignisse von höherer Gewalt immer ausgeschlossen sind. Ein gewisses Lebensrisiko bleibt also. Und sie greift auch nicht wegen Inzidenzen oder Virusvarianten.
 

Adlerschwinge

Neues Mitglied
05.10.2021
23
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Meine These:
Der TE möchte sich davor absichern, dass im Winter wg. Corona wieder Grenzen geschlossen werden bzw. der internationale Flugverkehr wieder extrem eingeschränkt wird. Dazu gehört auch, dass Hotels in der Karibik ihren Service reduzieren (Pool-Schließung etc. wg. Corona).

In meinen Augen lässt sich dieses Lästigkeitsrisiko aber nicht versichern. Wer entscheidet, was zu lästig oder zu wenig lästig ist?

Hier helfen entweder erstattbare Tarife bei solventen Airlines oder man bucht eben kurzfristig (ggf. mit höheren Preisen).

Ja, teilweise. Das Problem ist, dass meine Frau Ihren Urlaub jetzt einreichen muss. Ich könnte das relativ kurzfristig machen. Daher müssen wir bereits jetzt buchen (vor allem um auch noch die gewünschten XL Plätze zu bekommen, diese sind vor allem für mich wichtig).

Wenn jetzt Corona neue Varianten ausspuckt und man sich ansteckt, dann greift die RRV und würde auch die Sitzplatzreservierungen abdecken wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist ja immerhin schon mal was.
Ok, das mit der höheren Gewalt war mir so noch nicht bewußt. Ich dachte bislang, dass wenn ich jetzt eine Pauschalreise buche, diese aber auf Grund von z.B. Einreisebeschränkungen nicht ausgeführt werden kann, dann muss der Reiseveranstalter für adäquaten Ersatz sorgen. Wobei hier wieder die Frage der Sitzplatzreservierungen im Raum gestanden hätte.

Also gut, merke, wenn ich jetzt buche dann ist das einfach "no risk no fun" Prinzip. Ich habe immer gehofft, es gibt noch weitere Absicherungsmöglichkeiten. Vor allem weil sich der Reisemarkt doch seit Corona ziemlich verändert hat.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.669
1.821
Wenn jetzt Corona neue Varianten ausspuckt und man sich ansteckt, dann greift die RRV und würde auch die Sitzplatzreservierungen abdecken wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist ja immerhin schon mal was.
Ok, das mit der höheren Gewalt war mir so noch nicht bewußt. Ich dachte bislang, dass wenn ich jetzt eine Pauschalreise buche, diese aber auf Grund von z.B. Einreisebeschränkungen nicht ausgeführt werden kann, dann muss der Reiseveranstalter für adäquaten Ersatz sorgen. Wobei hier wieder die Frage der Sitzplatzreservierungen im Raum gestanden hätte.
Naja, der Veranstalter wird die Reise absagen. Ob der dann für alle einen Ersatzurlaubsplan zusammen kriegt? Ich bezweilfe es, du kriegst dann zwar dein Geld vom Veranstalter zurück, aber im Urlaub warst du deswegen noch nicht.
Estwas anderes ist eine Reiserücktrittsversicherung, d.h. die Absage geht von dir aus, weil du die Reise nicht antreten kannst. Da kannst du nur gewisse Lebensrisiken absichern, aber keine Virusvariante, sondern nur wirklich die Erkrankung an Corona. Da muss man klar Unterscheiden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Wenn jetzt Corona neue Varianten ausspuckt und man sich ansteckt, dann greift die RRV und würde auch die Sitzplatzreservierungen abdecken wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist ja immerhin schon mal was.
Kannst Du mir bitte kurz durchgeben, welche RRV leistet, wenn Corona neue Varianten ausspuckt?

Daher müssen wir bereits jetzt buchen (vor allem um auch noch die gewünschten XL Plätze zu bekommen, diese sind vor allem für mich wichtig).
Dann buche halt Business Class für Dich.

Ok, das mit der höheren Gewalt war mir so noch nicht bewußt. Ich dachte bislang, dass wenn ich jetzt eine Pauschalreise buche, diese aber auf Grund von z.B. Einreisebeschränkungen nicht ausgeführt werden kann, dann muss der Reiseveranstalter für adäquaten Ersatz sorgen. Wobei hier wieder die Frage der Sitzplatzreservierungen im Raum gestanden hätte.

Wenn der Reiseveranstalter eine Reise absagt, dann muss alles Geld erstattet werden -> Auch etwaige Sitzplatzreservierungen, denn der Reiseveranstalter storniert ja das Flugticket.

Das Problem ist eben, wenn wg. neuer Corona-Varianten die Reise sehr lästig wird (Corona-Tests, Quarantäne, geschlossene Service-Einrichtungen, Umbuchung auf einen neuen Flieger) und der Veranstalter die Reise nicht absagt. Da kenne ich keine RRV, die dann bei einer vom Kunden initiierten Stornierung leistet.
 

Adlerschwinge

Neues Mitglied
05.10.2021
23
7
Die Sitzplätze über CreditCard reservieren, bei Storno Chargeback...

Heißt, wenn ich den Flug aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen kann, dann kann ich einfach das Geld zurückbuchen oder wie soll ich das verstehen? Wie lange kann man einen Chargeback bei einer KK machen und sowas ist rechtens und geht ohne Probleme durch?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke für all Eure Meinungen. (y)

Ich denke, ich werde es mit einer Kombi aus späten und günstigen Storno-/Umbuchungsoptionen beim Reiseveranstalter selber und einer zusätzlichen RRV versuchen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.562
11.796
CPT / DTM
Heißt, wenn ich den Flug aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen kann, dann kann ich einfach das Geld zurückbuchen oder wie soll ich das verstehen? Wie lange kann man einen Chargeback bei einer KK machen und sowas ist rechtens und geht ohne Probleme durch?

Für eine nicht erbrachte Leistung kann man bei seinem Kreditkartenanbieter eine Rückbuchung beantragen...

Allerdings ist DBK wegen der Nähe zu LH bei Rückbuchungen bei LH nicht sehr kooperativ. Vorsichtig ausgedrückt.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.575
9.389
LEJ
Liebe Weltenbummler,

wir möchten zu zweit gerne im November/Dezember mal wieder Richtung Karibik. Auf Grund der allgemein recht unsicheren Situation und da man aktuell nie so richtig weiß was kommt, möchten wir die Reise doch so gut es geht absichern.

Wir würden eine Pauschalreise buchen und zusätzlich versuchen eine XL-Sitzplatzreservierung vorzunehmen. Diese scheinen deutlich im Preis gestiegen zu sein, so dass man da locker auf 600€+ Hin <> Zurück kommt.

Die Frage, gibt es eine RRV die das mit abdeckt? Oder was meint ihr wie man so eine Reise im Vorfeld am besten absichert, bzw. auf was man achten sollte? Ich bin für alle Hinweise dankbar! :cool:
Für die Sitzplatzreservierung gelten auch die AGB der Airline.
diese sage oft, dass keine Garantie für einen bezahlten reservierten Sitzplatz gibt und das Geld nicht rückerstattet wird. Da nutzt dann auch keine Versicherung was.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Für die Sitzplatzreservierung gelten auch die AGB der Airline.
diese sage oft, dass keine Garantie für einen bezahlten reservierten Sitzplatz gibt und das Geld nicht rückerstattet wird.

Wenn das Flugticket aber seitens der RV oder Airline storniert wird, dann muss dieses Geld natürlich in Form von Geld erstattet werden.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.669
1.821
Für die Sitzplatzreservierung gelten auch die AGB der Airline.
diese sage oft, dass keine Garantie für einen bezahlten reservierten Sitzplatz gibt und das Geld nicht rückerstattet wird. Da nutzt dann auch keine Versicherung was.
Ganz so, wie es die Airlines gerne hätten, ist es dann doch nicht. Die ABG sind geduldig, wenn niemand dagegen klagt. Es wird vielleicht nicht der Sitz 3F verkauft, wenn ich aber 3 F mit mehr Beinfreiheit reserviere und dafür mehr zahlen muss, kann mich die Fluggesellschaft nicht nach 10 C verfrachten, der nicht über das Merkmal Mehrbeinfreiheit und Fenster verfügt, ohne dass eine Rückerstattung des Reservierungsbetrags vorgeommen wird. Ob LH, Swiss und wie sie heissen mit ihrer Sichtweise durchkommen, dass man nur ein bestimmtes Sitzmerkmal reserviert, wenn das mal vor Gericht überprüft wird, sei dahingestellt. Ich wäre aber durchaus zuversichtlich, dass ein Richter einsieht, dass Gangplatz nicht gleich Fenster ist und auch das 26 Zoll nicht gleich 30 Zoll sind.
Klar, man muss sich schon überlegen, ob man den entsprechend kleinen Betrag dann einklagen will, andererseits wenn es niemand macht, dann nehmen sich die Fluggesellschaft immer mehr raus.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.575
9.389
LEJ
Ganz so, wie es die Airlines gerne hätten, ist es dann doch nicht. Die ABG sind geduldig, wenn niemand dagegen klagt. Es wird vielleicht nicht der Sitz 3F verkauft, wenn ich aber 3 F mit mehr Beinfreiheit reserviere und dafür mehr zahlen muss, kann mich die Fluggesellschaft nicht nach 10 C verfrachten, der nicht über das Merkmal Mehrbeinfreiheit und Fenster verfügt, ohne dass eine Rückerstattung des Reservierungsbetrags vorgeommen wird. Ob LH, Swiss und wie sie heissen mit ihrer Sichtweise durchkommen, dass man nur ein bestimmtes Sitzmerkmal reserviert, wenn das mal vor Gericht überprüft wird, sei dahingestellt. Ich wäre aber durchaus zuversichtlich, dass ein Richter einsieht, dass Gangplatz nicht gleich Fenster ist und auch das 26 Zoll nicht gleich 30 Zoll sind.
Klar, man muss sich schon überlegen, ob man den entsprechend kleinen Betrag dann einklagen will, andererseits wenn es niemand macht, dann nehmen sich die Fluggesellschaft immer mehr raus.
Das ist richtig, hat aber mit einer Versicherung nichts zu tun. Denn keine Versicherung zahlt, was vorher "vertraglich" mit der Airline ausgeschlossen war.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Das ist richtig, hat aber mit einer Versicherung nichts zu tun. Denn keine Versicherung zahlt, was vorher "vertraglich" mit der Airline ausgeschlossen war.
Meine Interpretation wäre aber auch eher dahingehend, dass wenn der Flug wegen eines von der Versicherung übernommenen Ereignisses nicht stattfindet, ob dann die Versicherung auch die Sitzplatzreservation übernimmt. Ein anderer Sitzplatz ist kein legitimer Rücktrittsgrund, bei dem eine Reiserücktrittsversicherung greift.
 

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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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Meine Interpretation wäre aber auch eher dahingehend, dass wenn der Flug wegen eines von der Versicherung übernommenen Ereignisses nicht stattfindet, ob dann die Versicherung auch die Sitzplatzreservation übernimmt. Ein anderer Sitzplatz ist kein legitimer Rücktrittsgrund, bei dem eine Reiserücktrittsversicherung greift.
möglich, ich weißes nicht.
Ich kenne nur
Fall 1: SQ führte eine Flugzeugwechsel durch und erstattete den bezahlten Sitzplatz unaufgefordert nach wenigen Tagen.
Fall 2: Bei MH wurde das Ticket auf meinem Wunsch (Namesnänderung)) hin geändert und die zwei mal 3€ waren verkraftbar weg, also kein Drama.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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2.183
Meine Interpretation wäre aber auch eher dahingehend, dass wenn der Flug wegen eines von der Versicherung übernommenen Ereignisses nicht stattfindet, ob dann die Versicherung auch die Sitzplatzreservation übernimmt. Ein anderer Sitzplatz ist kein legitimer Rücktrittsgrund, bei dem eine Reiserücktrittsversicherung greift.
Wenn der Flug nicht stattfindet, muss die Airline in jedem Fall die Sitzplatzreservierung in Form von Geld erstatten.