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Habe jetzt bei zwei AirBerlin-Europaflügen aus zeitlichen Gründen den Rückflug verfallen lassen.
Beim zweiten Mal wollte ich über die AB-Hotline umbuchen, habe dies jedoch aufgrund der hohen Kosten unterlassen und einen neuen Flug gebucht.
Der Mitarbeiter wies mich darauf hin, dass ich für den nicht angetretenen Flug die Steuern und Gebühren zurückfordern könne.
Habe dies zunächst vermieden da ich mir unsicher war, ob dies irgendwelche Folgen hat.
Daher meine Frage: wenn man bei einem Retourflug nur den Hinflug nutzt und für den nicht angetretenen Rückflug die Steuern und Gebühren zurückfordert:
wird dies von AB problemlos erstattet oder berechnet AB dann die Kosten für einen One-Way-Flug und ich zahle letztendlich noch zusätzlich?
Besten Dank für Eure Hilfe
Beim zweiten Mal wollte ich über die AB-Hotline umbuchen, habe dies jedoch aufgrund der hohen Kosten unterlassen und einen neuen Flug gebucht.
Der Mitarbeiter wies mich darauf hin, dass ich für den nicht angetretenen Flug die Steuern und Gebühren zurückfordern könne.
Habe dies zunächst vermieden da ich mir unsicher war, ob dies irgendwelche Folgen hat.
Daher meine Frage: wenn man bei einem Retourflug nur den Hinflug nutzt und für den nicht angetretenen Rückflug die Steuern und Gebühren zurückfordert:
wird dies von AB problemlos erstattet oder berechnet AB dann die Kosten für einen One-Way-Flug und ich zahle letztendlich noch zusätzlich?
Besten Dank für Eure Hilfe