AB: Retourflug gebucht, nur Hinflug genutzt - Erstattung Steuern/Gebühren?

ANZEIGE

flyrelax

Reguläres Mitglied
12.09.2010
33
1
ANZEIGE
Habe jetzt bei zwei AirBerlin-Europaflügen aus zeitlichen Gründen den Rückflug verfallen lassen.

Beim zweiten Mal wollte ich über die AB-Hotline umbuchen, habe dies jedoch aufgrund der hohen Kosten unterlassen und einen neuen Flug gebucht.

Der Mitarbeiter wies mich darauf hin, dass ich für den nicht angetretenen Flug die Steuern und Gebühren zurückfordern könne.
Habe dies zunächst vermieden da ich mir unsicher war, ob dies irgendwelche Folgen hat.

Daher meine Frage: wenn man bei einem Retourflug nur den Hinflug nutzt und für den nicht angetretenen Rückflug die Steuern und Gebühren zurückfordert:
wird dies von AB problemlos erstattet oder berechnet AB dann die Kosten für einen One-Way-Flug und ich zahle letztendlich noch zusätzlich?

Besten Dank für Eure Hilfe
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Ja, geht problemlos.

Bei AB kannst auch ja den Hinflug sausen lassen und den Rückflug trotzdem antreten. Selbst im November auf Empfehlung der Hotline getestet. Taxes für den Hinflug gab's dann zurück.
 
  • Like
Reaktionen: wernerw und frabkk

siris

Aktives Mitglied
26.11.2015
128
0
es kann Dir aber auch passieren, da AB auf den OW rechnet, ist einem Bekannten passiert
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
AB rechnet immer auf den One-Way. In den meisten Städtepaaren (gerade im Europaverkehr) hat AB aber One-Way-Tarife, somit ist die Taxerstattung kein Problem.

Auf der Langstrecke schaut es da oftmals schon anders aus...