Rückerstattung Gebühren und Steuern LH/GotoGate Bearbeitungsgebühr legal?

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OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
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VIE
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Hallo, ich habe bei GotoGate einen Flug bei LH gebucht VIE-LH-FRA-LH-MLA und MLA-LH-MUC-LH-VIE. Warum GotoGate? Weil bei LH die Buchung nicht möglich war, die Flugkombinationen wurden nicht gefunden. Ich konnte den Flug mit Begleitung wegen Krankheit nicht antreten. Nun schickt mich LH im Chat wegen Rückerstattung der Gebühren und Steuern an GotoGate. GotoGate verlangt aber 40Eur Beabeitungsgebühr pro pax.

Meine Fragen

1.) Darf GotoGate diese 2*40 Eur verlangen?
2.) Kann ich LH direkt "zwingen" mir die Gebühren und Steuern direkt zurück zu erstatten um die Buchungsgebühren von GotoGate zu ersparen?

Danke und lg
OSy
 
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red_travels

Reisender
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@Iscream nein
 
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Münsterländer

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FRA / FMO
Im Gegensatz zu Airlines scheint es bei Reisebüros erlaubt bzw. eine Grauzone zu sein.

Ob hier ein Anspruch direkt gegen die Airline besteht, würde ich von einem Experten wie @kexbox prüfen lassen.

Edit: Danke @red_travels für den direkten Link zu Dr Böse.
 

Iscream

Aktives Mitglied
08.08.2011
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CGN
@Iscream nein
Das verlinkte Urteil bezieht sich auf Annulierungen des Flugs. Das ist in diesem Fall ja nicht der Fall, der Flug hat ja wie geplant stattgefunden, nur eben ohne den TO.
 

offtherecord

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13.11.2009
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436
Man darf natürlich fragen, aber so ganz erschließt sich mir der Anspruch nicht:
Man hat einen Dienstleister beauftragt, eine Buchung für einen durchzuführen. Warum, ist prinzipiell egal - vielleicht hat die LH ja gute Gründe, diese Kombination nicht anzubieten (MCT?), vielleicht hat sie die auch nicht. Wie auch immer, das ist ja aus freien Stücke erfolgt. Nun hat man selbst, nicht die Airline, einen Wunsch nach einer weiteren Dienstleistung, nämlich das Durchführen einer Rückerstattung, was mit Sicherheit Aufwand verursacht. Dafür verlangt der Dienstleister Geld - warum sollte man dieses nicht bezahlen müssen?
 
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red_travels

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Man darf natürlich fragen, aber so ganz erschließt sich mir der Anspruch nicht:
Man hat einen Dienstleister beauftragt, eine Buchung für einen durchzuführen. Warum, ist prinzipiell egal - vielleicht hat die LH ja gute Gründe, diese Kombination nicht anzubieten (MCT?), vielleicht hat sie die auch nicht. Wie auch immer, das ist ja aus freien Stücke erfolgt. Nun hat man selbst, nicht die Airline, einen Wunsch nach einer weiteren Dienstleistung, nämlich das Durchführen einer Rückerstattung, was mit Sicherheit Aufwand verursacht. Dafür verlangt der Dienstleister Geld - warum sollte man dieses nicht bezahlen müssen?

warum sollte die Airline nicht direkt an den Kunden erstatten, mit dem sie den Beförderungsvertrag hat, der OTA sollte mit dem durchgeführten Flug raus sein.

Portale wie Geld für Flug früher oder Ersatz Pilot heute, die dir die Ansprüche abkaufen, ziehen doch auch nicht den OTA sondern die Airline vor Gericht....

siehe auch

Ticket über Reiseportal gekauft? Erstattung direkt von der Airline fordern!
Geld-fuer-flug.de kauft auch Tickets von Kunden, die über Flugvermittler wie Fluege.de oder Opodo.de gebucht haben. Bis zu 100 Euro verlangen die Vermittler selber für die Bearbeitung einer Erstattung. Aber auch in diesen Fällen ist die Airline Vertragspartner. Das heißt: Kunden von Flugvermittlern können die Erstattung direkt von der Airline einfordern.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.488
436
warum sollte die Airline nicht direkt an den Kunden erstatten, mit dem sie den Beförderungsvertrag hat, der OTA sollte mit dem durchgeführten Flug raus sein.

Portale wie Geld für Flug früher oder Ersatz Pilot heute, die dir die Ansprüche abkaufen, ziehen doch auch nicht den OTA sondern die Airline vor Gericht....

siehe auch

Ja ist doch super, dann sollen sie halt direkt mit der Airline sprechen! Sage ich ja gar nichts gegen.

Solange sie das aber nicht tun, und den Dienstleister wieder - mal sehen, was wäre hier die konkrete Beschreibung? - Dienste leisten lassen, kann der doch auch dafür etwas berechnen, oder?
 
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Micha1976

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09.07.2012
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ziehen doch auch nicht den OTA sondern die Airline vor Gericht....
Und ziehen von dem Geld, das sie evtl. bekommen einen nicht unerheblichen Teil ab.

Dass die Airlines an de Reisebüros/OTA verweisen liegt sicher auch daran, dass du bei der Erstattung der Steuern eines sehr günstigen, mit OTA-Rabatt gekauften Tickets mehr zurückbekommen könntest als du selbst gezahlt hast. Eine solche Überkompensation wäre rechtlich sicherlich zweifelhaft.
 
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red_travels

Reisender
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Und ziehen von dem Geld, das sie evtl. bekommen einen nicht unerheblichen Teil ab.
Geringe Provision und sie zahlen sofort aus und nicht erst irgendwann…
Dass die Airlines an de Reisebüros/OTA verweisen liegt sicher auch daran, dass du bei der Erstattung der Steuern eines sehr günstigen, mit OTA-Rabatt gekauften Tickets mehr zurückbekommen könntest als du selbst gezahlt hast. Eine solche Überkompensation wäre rechtlich sicherlich zweifelhaft.

Das ist das Problem des OTA, nicht des Kunden, der am Ende eh nur einen Endpreis bekommt und nicht sieht woher der Rabatt des OTA kommt.
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
532
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Das ist das Problem des OTA, nicht des Kunden, der am Ende eh nur einen Endpreis bekommt und nicht sieht woher der Rabatt des OTA kommt.
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem: Airlines können die ursprünglich an das OTA getätigte Zahlung nicht auf dasselbe Zahlungsmittel erstatten (schlicht weil es unbekannt ist). Damit werden Tür und Tor geöffnet das Geldwäschegesetz zu unterlaufen (First Class refundable beim dubiosen OTA gebucht und Cash bezahlt, Airline erstattet aufs Konto/Kreditkarte etc.).