Rückerstattung von Steuern und Gebühren

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carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
365
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Ich konnte zwei separat gebuchte Inlandsstrecken auf LOT nicht antreten. Gebucht hatte ich über Drittanbieter, die horrende (den Flugpreis weit übersteigende) Gebühren für die Stornierung berechnen. Ergo ist keine Stornierung erfolgt. Kann ich dennoch Steuern und Gebühren zurückfordern die nicht angefallen sind? Muss/kann dies die Airline direkt erstatten?
Herzlichen Dank für eine Info in dieser Sache :)
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
251
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Ich hatte einen Flug bei einem Vermittler gebucht, dann direkt bei der Airfrance umgebucht und am Ende dann direkt bei der Airfrance storniert, ohne den Vermittler davon in Kenntnis zu setzen. Die Steuern und Gebühren konnte ich nach einem längeren Telefonat von der AF zurück überwiesen bekommen. Sie sagten allerdings dass für so etwas der Vermittler zuständig sei.

Du hast aber No Show gemacht, also bist einfach nicht hin gegangen. Ich würde es bei der Airline direkt versuchen. Dein Vermittler ist dafür sicher nicht passend, wenn er enorme Gebühren für seine Leistung verlangt. Der wird dir wohl möglich noch eine Rechnung senden. Ob dir was zusteht kann ich nicht sagen, ich würde es aber annehmen. Schaue direkt bei den Bedingungen der LOT was da bei No Show steht. Und dann rufe an und erkläre ihnen ihnen irgendwas sehr nettes was ihnen plausibel erscheint, das mit dem Geld sparen ist nicht nett, die hätten bei eine Stornierung den Flug an andere geben können.

Frank.
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
365
75
Es ist wirklich nur eine geringe Summe. Die eine Strecke hat ca. 22, die andere ca. 32 Euro gekostet. Der größte Teil davon sollten Steuern und Gebühren sein. Ein Storno hätte pro Flug 65 Euro gekostet - das wäre ja absurd gewesen zu machen...
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
365
75
Den Refund muss die entsprechende OTA machen.

Also muss Flugladen bzw. Tripsta nicht angefallene Steuern erstatten, oder rechnen sie eine eigene in Zweifel höhere Gebühr dagegen und man hat quasi keine Chance auf Teilrückerstattung bei kleinen Beträgen (+-20 Euro)?
 
A

Anonym38428

Guest
Also muss Flugladen bzw. Tripsta nicht angefallene Steuern erstatten, oder rechnen sie eine eigene in Zweifel höhere Gebühr dagegen und man hat quasi keine Chance auf Teilrückerstattung bei kleinen Beträgen (+-20 Euro)?

Die OTA gehen i.d.R. hin und verlangen eine Stornierungsgebühr, so dass ein Refund von Steuern/Gebühren meist recht witzlos ist.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Es ist wirklich nur eine geringe Summe. Die eine Strecke hat ca. 22, die andere ca. 32 Euro gekostet. Der größte Teil davon sollten Steuern und Gebühren sein. Ein Storno hätte pro Flug 65 Euro gekostet - das wäre ja absurd gewesen zu machen...

Ich weiß nicht, wie Du Deine Lebenszeit bemisst. Aber wenn man bedenkt, dass hier noch einiges an Arbeit auf die zukommt für im besten Fall 20 Euro ... nimm Dir eine Gitarre und investiere die Zeit in einem Auftritt als Straßenmusikant > Du wirst einen besseren Stundenlohn haben!

;)
 
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