Ryan Air Flugannulierung, Rückflug mit anderer Airline? Kostenerstattung?

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stefanievu

Neues Mitglied
10.03.2023
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Hallo zusammen, ich hatte von Hamburg einen Flug nach London am 8.3. um 21.20 Uhr mit Ryan Air gebucht und einen Rückflug am 12.3. mit EasyJet. Am Flughafen wurde der Hinflug immer weiter hinaus gezögert wg. Verspätung, um kurz vor Mitternacht wurde dieser Flug annulliert! Kein Mitarbeiter mehr von der Airline dort vor Ort, um Hilfe zu bekommen oder zumindest ein Anschlußflug zu bekommen. Somit mußte ich dann wieder Hause fahren. Da ich am 9.3. zu einer familiären Beerdigung wollte, war es wichtig, am 9.3. mittags da zu sein. Ein möglicher Flug mit Ryan Air wurde mir erst für Samstag angezeigt. Am 9.3. hat mir dann jemand im Chat (telefonisch jemanden dort zu erreichen ist ja nicht möglich) Flüge von Karlsruhe und Frankfurt/Hahn angeboten, trotz der mehrfachen Info, daß ich nördlich von Hamburg wohne! Ich müßte dann da selbst die Anreise zahlen, die Flüge wären alle abends gegangen. Ich schrieb der Mitarbeiterin, daß es wichtig ist, daß ich spätestens 9.3. mittags da sein muß und ob ich evtl. auf eine andere Airline gebucht werden könnte von Hamburg aus?! Keine Chance, die Person im Chat ist darauf gar nicht eingegangen. Somit bin ich nicht geflogen und habe jetzt über deren Formular eine Entschädigungsforderung eingereicht. Wie ist die Rechtslage mit dem Flug, welchen ich am 123. mit Easy Jet zurück gebucht habe? Den konnte ich natürlich nicht antreten aufgrund der Annullierung, muß Ryan Air dafür auch haften? Und was ist mit dem gebuchten Hotel, welches ich in London prepaid gezahlt habe und nicht zurückerstattet bekommen habe? Hat jemand da schon Erfahrungen mit Ryan Air gemacht?
 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
859
444
Neuenhain / FRA
Den Rückflug mit Easy Jet hättest du ja durchaus wahrnehmen können.. Ryanair war ja bereit, dich am 11.03. nach London zu tranportieren, somit wird da nichts zu holen sein.
 

stefanievu

Neues Mitglied
10.03.2023
2
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Den Rückflug mit Easy Jet hättest du ja durchaus wahrnehmen können.. Ryanair war ja bereit, dich am 11.03. nach London zu tranportieren, somit wird da nichts zu holen sein.
Ich kann keinen Rückflug in Anspruch nehmen , wenn ich gar nicht da bin. Ryan Air hat mir Flüge von Süddeutschland angeboten während ich in Norddeutschland wohne und auch von hier den Flug gebucht habe...
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
979
2.366
Dein separat (und auch noch bei einer anderen Airline gebuchter) Rückflug ist aber nicht das Bier von Ryanair. Genauso wie irgendwelche Hotels, Konzerttickets etc. pro Ort.
Du hättest Ryanair unter Fristsetzung auffordern sollen, dich auf den nächstmöglichen Flug von HH nach London zu buchen, völlig egal welche Airline das gewesen wäre. Hätten sie natürlich nicht gemacht, deshalb anschließend selbst gebucht und Kosten später ggf. eingeklagt.

Steht hier im Forum aber auch schon in zig anderen Bereichen genauso drin, ich erkenne aus deiner Schilderung keine Besonderheiten, die über den absoluten Standardfall hinaus deuten...
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.049
3.080
Frankfurt, Genf, London
Wie KAFlieger schon geschrieben hat, sind separat gebuchte Dinge immer persönliches Risiko. Dafür wirst Du gar nichts bekommen. Der o.a. Weg mit Fristsetzung, Ersatzflug selbst buchen und dann Geld zurückholen wäre der einzig mögliche und richtige gewesen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Wie KAFlieger schon geschrieben hat, sind separat gebuchte Dinge immer persönliches Risiko. Dafür wirst Du gar nichts bekommen. Der o.a. Weg mit Fristsetzung, Ersatzflug selbst buchen und dann Geld zurückholen wäre der einzig mögliche und richtige gewesen.
Das stimmt natürlich so nicht. Natürlich kann man einen Schadensersatzanspruch für separat gebuchte Dinge einfordern wenn durch eine Stornierung ein Schaden entsteht, das ist nur nicht per Verordnung geregelt sondern muss eben separat eingefordert/eingeklagt werden.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.214
846
Das stimmt natürlich so nicht. Natürlich kann man einen Schadensersatzanspruch für separat gebuchte Dinge einfordern wenn durch eine Stornierung ein Schaden entsteht, das ist nur nicht per Verordnung geregelt sondern muss eben separat eingefordert/eingeklagt werden.
Und wird auf die Pauschale Entschädigung von hier 250 angerechnet und lohnt daher nur, wenn der konkret nachweisbare Schaden höher ist. Bei nem Sleazyjet Flug London nicht sehr wahrscheinlich.

Ich vermute hier ist der Kunde mit 250 plus Hinflugticket besser bedient. Das Rückflugticket ist dann faktisch persönliches Pech.

Hinzu kommt, daß man bei der pauschalen Entschädigung vielleicht hoffen darf, auch ohne Anwalt Geld zu sehen. Andernfalls ist das deutlich unwahrscheinlicher.

Insofern würde ich hier die 250 plus den Ticketpreis für den ausgefallenen Flug von Ryanair fordern.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Und wird auf die Pauschale Entschädigung von hier 250 angerechnet und lohnt daher nur, wenn der konkret nachweisbare Schaden höher ist. Bei nem Sleazyjet Flug London nicht sehr wahrscheinlich.

Ich vermute hier ist der Kunde mit 250 plus Hinflugticket besser bedient. Das Rückflugticket ist dann faktisch persönliches Pech.

Hinzu kommt, daß man bei der pauschalen Entschädigung vielleicht hoffen darf, auch ohne Anwalt Geld zu sehen. Andernfalls ist das deutlich unwahrscheinlicher.

Insofern würde ich hier die 250 plus den Ticketpreis für den ausgefallenen Flug von Ryanair fordern.
Die Aussage war aber eine andere = separat gebucht ist immer eigenes Risiko. Und das ist schlicht falsch.