Ryanair Handgepäck - BER ->PMI

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magnumcuk

Reguläres Mitglied
26.12.2022
44
8
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Hallo Leute,

ich fliege kommende Woche Mittwoch morgens um ca. 7:15 Uhr seit langem mal wieder mit einer Freundin mit Ryanair:
Strecke: BER -> PMI

Wir hatten einen 10kg Koffer als Aufgabegepäck hinzugebucht. Sind die Kontrollen beim Boarding streng und die schauen ob unser Handgepäck wirklich 40x20x25cm groß ist?
Ein freund von mir nimmt immer eine große Sporttasche mit und begründet immer, dass die das rechtlich gar nicht dürfen. Er hatte wohl nie probleme damit.
Neulich erst hat Spanien den ganzen LowCost Airlines Strafen verhängt, darunter auch Ryanair.

Wie sieht es aktuell bei den Kontrollen aus? Können die einen verweigern einzusteigen? Was wäre die Konsequenz wenn ich einen kleinen Handgepäck trolley hätte der größer ist?
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Wie siehtund slche Fragen es aktuell bei den Kontrollen aus? Können die einen verweigern einzusteigen? Was wäre die Konsequenz wenn ich einen kleinen Handgepäck trolley hätte der größer ist?
....einfach bezahlen.
Sorry, AmexGold/ Platinium in der Unterschriftenzeile, ach wie wichtig, dann solche Fragen, das macht mich sprachlos.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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HAM, LBC
Was dürfen "die" rein rechtlich nicht? Die Beförderungbedingungen sind Sache der Airline – und wer dort bucht, stimmt diesen Bedingungen zu.

Die LCC (und ganz besonders FR) achten in der Regel recht genau auf Gewicht und Abmessungen von (Hand-)Gepäck – das gehört zum Geschäftsmodell. Im Zweifelsfall wird Handgepäck (für einen hohen Aufpreis) eingecheckt oder – bei Weigerung des Pax – das Boarding verweigert. Gerade vor ein paar Monaten bei Vueling in BCN erlebt...
 

magnumcuk

Reguläres Mitglied
26.12.2022
44
8
....einfach bezahlen.
Sorry, AmexGold/ Platinium in der Unterschriftenzeile, ach wie wichtig, dann solche Fragen, das macht mich sprachlos.
Ob ich bezahle oder nicht kann dir egal sein. Immer diese unnötigen Kommentare: antworte doch einfach auf meine Frage. Wenn du es nicht kannst, lass es einfach sein;) Es geht mir hier um Gerichtliche Urteile die ich auffindig machen möchte und den einen oder anderen der Erfahrung gemacht hat. Du hast keine Erfahrung -> dann weiterscrollen und zum nächsten Beitrag.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
....und der getroffene Hund bellt.
Lies deine Frage nochmal sebst durch.
Du bist hier nicht bei Tripadvisor, sondern die Leute hier, so auch ich, wissen mehr als du dir vorstellten kannst.

Also Jungspunt,
Kontrollen gibt es, zuviel Gepäck oder zu groß bedeutet nachzahlen oder nicht fliegen.
Mehr ist da nicht.

Das Urteil (für Spanien) kenne ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
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Selbst bei Eurowings in PMI letztens in der Schlange beim Boarding mitbekommen, dass ein zu großes Handgepäck nicht akzeptiert wurde. Diskussionen waren erfolglos. Die Mitarbeiterin hat dann mehrfach nur wiederholt „50 Euro. Bar oder mit Karte?“. Nach dem fünften Mal hat der Pax dann seine Kreditkarte rausgeholt.
 

fiatstilojtd

Erfahrenes Mitglied
20.06.2022
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Vor wenigen Jahren waren einmal Volotea-Mitarbeiter (eventuell auch ein externer Dienstleister) in Griechenland diesbezüglich ganz schlau.

Die haben bei einem lokalen Betrieb dieses in Airline-Farbe lackierte "Metallgestänge" zum Überprüfen der Abmessungen nachbauen lassen....nur eben jeweils um ein paar Zentimeter schmäler.

Sprich was zB in NTE noch gepasst hat, war beim Rückflug in Griechenland plötzlich zu groß und die Passagiere mussten nachzahlen. Das ging eine ganze Weile lang gut so, bis schließlich jemand nachgemessen und den Schwindel aufgedeckt hat. Ging dann durch die lokalen Medien...

Tripadvisor Reviews aus den Jahren vor der Pandemie sind ebenfalls voll damit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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die das rechtlich gar nicht dürfen. Er hatte wohl nie probleme damit.
Neulich erst hat Spanien den ganzen LowCost Airlines Strafen verhängt, darunter auch Ryanair.

Wie sieht es aktuell bei den Kontrollen aus? Können die einen verweigern einzusteigen? Was wäre die Konsequenz wenn ich einen kleinen Handgepäck trolley hätte der größer ist?

Dulde und liquidiere. IDB-Kompensation aufgrund Beförderungsverweigerung unter Berufung auf AGB-rechtswidrige Handgepäckregeln - spannender Rechtsfall. Ich danke jedem, der das durchficht (ernstgemeint!)
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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Ob ich bezahle oder nicht kann dir egal sein. Immer diese unnötigen Kommentare: antworte doch einfach auf meine Frage. Wenn du es nicht kannst, lass es einfach sein;) Es geht mir hier um Gerichtliche Urteile die ich auffindig machen möchte und den einen oder anderen der Erfahrung gemacht hat. Du hast keine Erfahrung -> dann weiterscrollen und zum nächsten Beitrag.
"...frag einen Anwalt..."
 
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berlinet

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21.07.2015
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Es ist uns egal, ob du bezahlst. Genauso egal ist mir allerdings, ob du oder dein Gepäck mitgenommen werden und ob den Dienstleister deine Urteile interessieren.

Aber aus Interesse: warum denkst du dass wir an letzterem interessiert sein sollten?
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Um noch einmal sachlich zu werden: natürlich ist es denkbar, dass es in Spanien nationale Verbraucherschutzrechte gibt, die besagen, das Fluglinien, die von/nach Spanien operieren, kostenloses/vergünstigtes/spezielles Handgepäck zu akzeptieren haben. ich bin da sicherlich kein Experte, und ich bezweifle, dass du hier im Forum einen spanischen Juristen finden wirst.

Somit obliegt es dir, zunächst die (aus deiner Sicht rechtswidrige) Gebühr unter Vorbehalt zu bezahlen, und anschließend vor einem spanischen Gericht wieder einzuklagen. Viel Spaß dabei.
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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HAM, LBC
Bei dem Urteil geht es um (zusätzliche) Handgepäckkosten (und andere Services) bei den LCC FR, EC, VY und V7. Das hat aber mit den allgemeinen Tarifen bei den Airlines nichts resp. nur am Rande zu tun...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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ich bezweifle, dass du hier im Forum einen spanischen Juristen finden wirst.
Aber vielleicht gibt es ja auch deutsche Juristen, die sich ein bisschen in Spanien auskennen oder zumindest ein spanisches Urteil auch im Original lesen können ;)

Die Verbraucherrechte in Spanien sind ungleich mit denen in Deutschland
Allerdings basiert einiges auf EU-Recht. Insofern ist nicht zu erwarten, dass sich Spanien und Deutschland grundlegend unterscheiden. Ich habe die aktuelle Entscheidung noch nicht im Original gefunden. Allerdings ist es ständige Rechtsprechung in Spanien, dass Ryanair verknackt wird, Handgepäckgebühren zurückzuzahlen. Wer Spanisch kann, mag ryanair equipaje de mano mercantil googlen, sehr interessante Urteile mit Rechtsgedanken, die ich auch in Deutschland anwendbar sehe. (Es gibt ähnliche spanische Rechtsprechung zu Check-In-Gebühren - die ich im übrigen in der aktuellen Form auch in Deutschland für rechtswidrig halte.)

Siehe auch hier zu einem früheren Fall:

Ich habe mir mal das Urteil angeguckt:

https://d500.epimg.net/descargables/2019/11/20/b0140978149c32cb16371ccc28e8089b.pdf

Und da ist durch die Stille Post inkl. Uebersetzung ein bisschen was verlorengegangen: Naemlich, dass es in Spanien gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Handgepaeck kostenlos ist. Art. 97 Ley de la Navegación Aérea (LNA, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1960-10905 ).

Insofern hat Ryanair da tatsaechlich den strategischen Fehler gemacht, kostenpflichtiges Handgepaeck zu verkaufen. Was sie haetten versuchen koennen (bzw. noch machen koennen), waere, das kleine Handgepaeck als das einzige Handgepaeck zu deklarieren und das grosse Stueck nicht als Hand- sondern als Aufgabegepaeck. Denn die LNA laesst es (natuerlich) zu, Groesse und Gewicht des Handgepaecks zu begrenzen. Allerdings kaemen die dann irgendwann mit Sicherheit in die Bredouille, dass ein ganz kleines Handgepaeckstueck zu klein sein wird, um den Anforderungen zu genuegen.

Zu der Frage des Aufgabegepaecks zitiert dieses Urteil ein anderes (zu Vueling) des Inhalts, dass Aufgabegepaeck kostenpflichtig sein darf. Zum einen aufgrund der Tatsache, dass sich mit dem Aufkommen der Billigflieger die allgemeine Verkehrsanschauung zu Inklusivleistungen geaendert habe, und zum anderen, weil die Airline selber dafuer zahlen muss.

Das ist uebrigens ein Punkt, den ich schon laenger verargumentiert habe: Dass Zusatzleistungen, die die Airline selber nichts kosten, keine Zusatzleistungen sein duerfen. Daher sehe ich auch tatsaechlich die fehlende freie Sitzplatzwahl als problematisch an. Jedenfalls dann, wenn gemeinsam buchende boeswillig auseinander gesetzt werden.